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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer<br />

(2) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt<br />

2. Das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen<br />

Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner<br />

Verfügung ...<br />

Es geht also um die steuerlichen Regelungen bei Bezug von Waren aus EG-Ländern.<br />

In den meisten Ländern gibt es ähnliche Umsatzsteuergesetze und -regelungen wie<br />

bei uns. Wird Ware ausgeführt (also bei uns eingeführt), so unterliegt sie nicht der<br />

Umsatzsteuer des Landes, das exportiert. Dafür wird aber bei der Einfuhr die Umsatzsteuer<br />

des eigenen Landes fällig. Dies ist Fall 4 – die Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Einige Begriffe aus dem ersten Paragrafen des UStG bedürfen noch einer näheren<br />

Definition. So die Begriffe „Unternehmer“, „Unternehmen“, „Lieferung“, „sonstige<br />

Leistung“.<br />

§ 2 UStG<br />

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig<br />

ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit<br />

des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit<br />

zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt<br />

oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.<br />

(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer<br />

Betriebe gewerblicher Art ... und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

gewerblich oder beruflich tätig ...<br />

WISO Tipp<br />

Es gibt hier also kaum Tricks, dem Finanzamt und der Umsatzbesteuerung zu<br />

entkommen. Zwar ist es möglich, sich in einigen Ausnahmefällen von der Umsatzsteuer<br />

befreien zu lassen, doch sind die Grenzen hier sehr eng gesetzt.<br />

Die wichtigsten Steuerbefreiungen sind:<br />

� Ausfuhrlieferungen<br />

� Lohnveredlungen für ausländische Auftraggeber<br />

� Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr<br />

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