12.11.2012 Aufrufe

Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Haben Sie noch eine Rechnung offen?<br />

weil der Gläubiger (in der Regel der Rechnungsaussteller) den bereits geschlossenen<br />

Vertrag nicht nachträglich einseitig ändern kann. Der Gläubiger kann jedoch<br />

auf der Rechnung seinen Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung erklären,<br />

wenn er die Rechnung spätestens zugleich mit der Ware übergibt.<br />

Achtung! Stellen Sie in der Regel die Rechnung erst nach Lieferung der Ware<br />

oder Ausführung der Leistung zu, so regeln Sie den Eigentumsvorbehalt in den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie dem Kunden vorher – am besten mit<br />

der Auftragsbestätigung – übergeben.<br />

Werden regelmäßig Beiträge für die gleiche Leistung überwiesen - bei Dienstleistungen<br />

keine Seltenheit - so muss nicht jedes Mal eine Rechnung ausgestellt werden.<br />

Hier können auch Zahlungsbelege als Rechnung angesehen werden, wenn<br />

die nach § 14 Abs.1 UStG nötigen Informationen auf der der Zahlung zugrunde<br />

liegenden Urkunde (beispielsweise im Dienstleistungsvertrag) festgehalten und<br />

klar zu ersehen sind.<br />

Wenn Sie Ihre Rechnungen mit WISO Mein Büro 2009 ausstellen, so brauchen<br />

Sie sich über die rechtlichen Konsequenzen keine Gedanken zu machen. Es sind<br />

alle nötigen Angaben enthalten und auch die Steuer wird richtig errechnet – es<br />

sei denn, Sie haben bei der Artikelanlage einen Fehler gemacht. Ein guter Grund,<br />

nach der Anlage die Eingaben – möglichst von dritter Hand – noch einmal zu<br />

kontrollieren.<br />

277

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!