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Handbuch - Buhl Replication Service GmbH

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Kaufmännisches Wissen kompakt<br />

370<br />

WISO Tipp<br />

Wenn Sie anstelle eines normalen Druckers ein Kombigerät gekauft haben,<br />

das auch allein stehend als Fax und/oder Kopierer eingesetzt werden kann,<br />

können sie es im Jahr der Anschaffung gleich voll abschreiben. Sie dürfen<br />

es dann allerdings – zumindest offiziell – nicht als Drucker oder Scanner mit<br />

benutzen.<br />

Poolabschreibung (Sammelpostenbildung)<br />

Anlagegüter, die zwischen 150 Euro und 1000 Euro (netto) liegen, müssen zu<br />

Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Was<br />

sich hier so unkompliziert und einfach anhört, hat aber einen Haken. Scheidet<br />

ein Wirtschaftsgut innerhalb der 5 Jahre aus, so ist keine Sonderabschreibung<br />

möglich. Kaufen Sie etwa ein Notebook für 750 Euro und scheidet es nach 3 Jahre<br />

wegen eines Defektes aus dem Betriebsvermögen aus, so müssen Sie es noch zwei<br />

Jahre lang mitführen, obwohl es gar nicht mehr existiert.<br />

Abschreibung des Umlaufvermögens<br />

Auch das Umlaufvermögen kann „abgeschrieben“ werden. Und zwar dann, wenn<br />

eine Beteiligung nicht mehr ihren Wert hat (das Unternehmen macht Verluste<br />

oder es droht sogar der Konkurs), oder wenn für eine Forderung angenommen<br />

wird, dass sie vollständig oder zum Teil ausfallen wird oder wenn für Warenbestände<br />

nicht mehr der normale Erlös erzielt werden kann (Ware ist verdorben oder<br />

beschädigt). In solchen Fällen muss dann auch hier abgeschrieben werden.<br />

§ 253 HGB<br />

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen,<br />

um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen-<br />

oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis<br />

nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den<br />

Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist<br />

auf diesen Wert abzuschreiben. Außerdem dürfen Abschreibungen vorgenommen<br />

werden, soweit dies aus vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind,<br />

um zu verhindern, dass in der nächsten Zukunft der Wertansatz dieser Vermögensgegenstände<br />

auf Grund von Wertschwankungen geändert werden muss.

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