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Biologie und Haltung von Gürteltieren (Dasypodidae)

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Diskussion<br />

Studium <strong>von</strong> T.tricinctus dienen (Kordella, 1998). Die Erkenntnisse aus der<br />

Erforschung <strong>von</strong> T.matacus im Freiland <strong>und</strong> in Menschenobhut könnten<br />

beispielsweise helfen, die ökologischen Bedürfnisse der Kugelgürteltiere zu<br />

verstehen. Diese gäben wiederum wichtige Impulse für die Erhaltung des<br />

Lebensraums der bedrohten T.tricinctus.<br />

5.3 <strong>Haltung</strong><br />

5.3.1 Gehegegrösse <strong>und</strong> -einrichtung<br />

Die Gehegegrösse <strong>von</strong> Wildtieren wird i.d.R. aufgr<strong>und</strong> einer differenzierten<br />

Schätzung des Mobilitätsbedarfs, des Raumbedarfs für Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong><br />

Territorialverhalten, Rückzug, Nahrungsaufnahme <strong>und</strong> Fortpflanzung sowie<br />

einer artgemässen Individualdistanz <strong>und</strong> des minimalen Abstands zu den<br />

Zoobesuchern berechnet (Schweizer Tierschutz, 1998). Da <strong>von</strong> <strong>Gürteltieren</strong><br />

nur beschränkte Daten zum Mobilitäts- <strong>und</strong> Raumbedarf vorhanden sind, ist<br />

die Bestimmung der Grösse eines artgemässen Geheges nicht einfach.<br />

Ein Gehege ist nicht umso besser, je grösser es ist. Wichtig ist vor allem die<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Strukturierung desselben (B<strong>und</strong>esamt für Veterinärwesen,<br />

1998). Um ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen,<br />

müssen den <strong>Gürteltieren</strong> eine ausreichende Bewegungs- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsmöglichkeit sowie Rückzugs- <strong>und</strong> Grabemöglichkeiten<br />

geboten werden 3 .<br />

Gürteltiere scheinen mancherorts eher als “Platzfüller” gehalten, d.h. in<br />

irgendeinem leerstehenden statt in einem artgerechten, speziell geplanten<br />

Gehege untergebracht zu werden. Im Abschnitt der Tierschutzverordnung zu<br />

den Mindestanforderungen für das Halten <strong>von</strong> Wildtieren 4 ist festgelegt, dass<br />

für zwei Gürteltiere ein Innengehege <strong>von</strong> mindestens 4m 2 vorhanden sein<br />

muss. Für jedes weitere Exemplar ist 1m 2 Gr<strong>und</strong>fläche dazuzugeben. Im<br />

Entwurf für die Revision des Anhangs 2 wird als Mindestmass eines Geheges<br />

3 Schweizer Tierschutzgesetz (1995): Art. 2 1<br />

4 Schweizer Tierschutzverordnung (1998): Anhang 2<br />

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