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PDF 24.208kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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„gestalterische Vielfalt der Eremitagen“ in der Frühen Neuzeit – also jene Epoche,<br />

die in Deutschland vom 16. bis 18. Jahrhundert reichte - nach funktionalen und<br />

architektonisch-gestalterischen Gesichtspunkten untersucht und dargestellt werden.<br />

Unter „Deutschland“ wird die heutige Bundesrepublik mit ihren sechzehn<br />

Bundesländern verstanden. Ausblicke auf Einzelbeispiele aus Kulturlandschaften, die<br />

früher zu Deutschland oder zum deutschen Sprachraum gehörten, wie z.B. große<br />

Teile des Habsburger Reiches (Österreich, Ungarn, Böhmen…), die „deutsche“<br />

Schweiz, sowie aus Ländern Osteuropas (Russland und Polen) finden sich bereits im<br />

zweiten Teil der Arbeit. In all diesen Ländern gab es Schloss- und Gartenanlagen mit<br />

Eremitagen in großer Zahl. Eine auf diese Länder ausgedehnte umfassende<br />

Untersuchung würde aber bei weitem den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen.<br />

Ebenso wird die vielfältige ikonographische Darstellung von Eremiten als Personen<br />

nur in wenigen Einzelfällen berücksichtigt.<br />

Gegenstand der Untersuchungen für den genannten Zeitraum sind Gartenanlagen in<br />

Deutschland, auf deren Gelände höfische Eremitagen existierten. Es handelte sich<br />

dabei um Eremitagen, die nicht von Klöstern oder religiösen Gruppierungen<br />

errichtet, sondern von der damaligen Adelsgesellschaft, einschließlich der geistlichen<br />

Fürsten, in ihrem Herrschaftsbereich geplant und größtenteils auch ausgeführt<br />

worden waren. Die inhaltliche Ausrichtung dieser höfischen Eremitagen reichte von<br />

echten religiösen Refugien bis zu spielerischen Staffagen und optischen<br />

Gestaltungselementen. Der ursprünglich religiöse Begriff „Eremitage“ wurde für die<br />

höfische Gesellschaft immer mehr ein Synonym für Ort des Rückzugs ins Private<br />

oder für Ort der Musen und der philosophischen Betrachtungen. Daher ist es<br />

schwierig, eine scharfe Grenze zwischen einzelnen Begriffen wie Lusthaus „maison<br />

de plaisance“, Jagdschloss, Trianon, Gartenhaus, Grotte, Badhaus und Eremitage zu<br />

ziehen. In der vorliegenden Arbeit sollen Orte untersucht werden, bei denen<br />

entweder die Gesamtanlage oder einzelne Gartenarchitekturen explizit „Eremitage“<br />

genannt werden und Orte, bei denen eindeutige konstitutive Strukturelemente auf den<br />

Charakter einer höfischen Eremitage hinweisen, im Sinne eines für eine ausgewählte<br />

Personengruppe vorbehaltenen Rückzugs ins Private ohne Repräsentationsverpflichtung.<br />

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