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Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei

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Menschen mit Behinderung –<br />

Integration und selbst bestimmtes Leben<br />

Erfahrung<br />

Freizeitassistenz, Hilfe zum Wohnen oder<br />

Entlastung der Familie – dies sind nur<br />

einige der neuen Leistungen des im Febru-<br />

ar 2004 beschlossenen steirischen Be-<br />

hindertengesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist<br />

es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen<br />

und ihnen die Mittel in die Hand zu geben,<br />

um ein möglichst selbst bestimmtes Leben<br />

zu führen. Durch Gesetzesmaßnahmen,<br />

Leistungen und Beratung – so § 1 des<br />

neuen Behindertengesetzes – sollen Men- Gerade der zuletzt genannte Konstenbeitrag<br />

schen mit Behinderung<br />

Soziale<br />

<strong>Zukunft</strong>:<br />

altersentsprechen- hat im Zuge<br />

<strong>Steiermark</strong><br />

der Diskussion um das Gesetz<br />

Gerechtigkeit<br />

den Zugang zu den Lebensbereichen wie zu kontroversiellen Diskussionen geführt.<br />

Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Während Gegner dieser Bestimmung auf die<br />

Arbeit und Beschäftigung, Gesundheits-<br />

versorgung sowie Kultur und Freizeit<br />

haben.<br />

Mit diesem Gesetz, welches das 40 Jahre<br />

alte Behindertengesetz abgelöst hat, wer-<br />

den nunmehr eine Vielzahl von neuen<br />

Leistungen angeboten und durch die Um-<br />

setzung der Strategie „mobil vor ambulant<br />

und ambulant vor stationär“ wird vor allem<br />

auch berücksichtigt, dass Menschen mit<br />

Behinderung das Recht haben, selbst be-<br />

stimmt in ihrer gewohnten Umgebung zu<br />

leben.<br />

Zu den wichtigsten Bestimmungen des Ge-<br />

setzes gehören neben den bereits angespro-<br />

chenen neuen Leistungen die Einrichtung<br />

eines Teams, welches den individuellen<br />

Hilfsbedarf des Menschen mit Behinderung<br />

feststellt (IHB-Team), weiters die Schaffung<br />

Es kann gesagt werden, dass gerade die <strong>Volkspartei</strong> als Partei der Menschen soziale Kompetenz<br />

nicht nur unter Beweis stellen, sondern sie auch politisch aktiv umsetzen muss. Die im Rahmen des<br />

„Weiß-Grünen Sozialplans“, durch intensiven Diskurs sozialpolitisch relevanter Aufgaben und<br />

Problemstellungen geschaffenen Netzwerke sind Ansatz hiezu und müssen unbedingt weiter<br />

ausgebaut werden.<br />

Alexander Ceh/Kurt Hohensinner<br />

der Behindertenanwaltschaft, die Veranke-<br />

rung des Rechtsanspruchs auf Leistungen<br />

aus dem Behindertengesetz und die Einfüh-<br />

rung des Kostenbeitrages.<br />

außergewöhnlichen und unersetzbaren Leis-<br />

tungen der Familie verwiesen, lenkten Befür-<br />

worter die Aufmerksamkeit auf die zivilrecht-<br />

lich geregelten Unterhaltsverpflichtungen.<br />

Ergebnis dieser Auseinandersetzungen war<br />

ein tragfähiger Kompromiss: Einschränkung<br />

des Kostenbeitrages bis zum 27. Lebensjahr<br />

und eine genuine Einkommensdefinition,<br />

welche der besonderen Situation der Men-<br />

schen mit Behinderung Rechnung trägt. Eine<br />

Härteklausel rundet diesen Kompromiss ab.<br />

Im Spätsommer 2004 wurde dann von der<br />

Steiermärkischen Landesregierung die Leis-<br />

<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong> 171<br />

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