Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei
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Menschen mit Behinderung –<br />
Integration und selbst bestimmtes Leben<br />
Erfahrung<br />
Freizeitassistenz, Hilfe zum Wohnen oder<br />
Entlastung der Familie – dies sind nur<br />
einige der neuen Leistungen des im Febru-<br />
ar 2004 beschlossenen steirischen Be-<br />
hindertengesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist<br />
es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe<br />
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen<br />
und ihnen die Mittel in die Hand zu geben,<br />
um ein möglichst selbst bestimmtes Leben<br />
zu führen. Durch Gesetzesmaßnahmen,<br />
Leistungen und Beratung – so § 1 des<br />
neuen Behindertengesetzes – sollen Men- Gerade der zuletzt genannte Konstenbeitrag<br />
schen mit Behinderung<br />
Soziale<br />
<strong>Zukunft</strong>:<br />
altersentsprechen- hat im Zuge<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
der Diskussion um das Gesetz<br />
Gerechtigkeit<br />
den Zugang zu den Lebensbereichen wie zu kontroversiellen Diskussionen geführt.<br />
Familie, Erziehungs- und Bildungswesen, Während Gegner dieser Bestimmung auf die<br />
Arbeit und Beschäftigung, Gesundheits-<br />
versorgung sowie Kultur und Freizeit<br />
haben.<br />
Mit diesem Gesetz, welches das 40 Jahre<br />
alte Behindertengesetz abgelöst hat, wer-<br />
den nunmehr eine Vielzahl von neuen<br />
Leistungen angeboten und durch die Um-<br />
setzung der Strategie „mobil vor ambulant<br />
und ambulant vor stationär“ wird vor allem<br />
auch berücksichtigt, dass Menschen mit<br />
Behinderung das Recht haben, selbst be-<br />
stimmt in ihrer gewohnten Umgebung zu<br />
leben.<br />
Zu den wichtigsten Bestimmungen des Ge-<br />
setzes gehören neben den bereits angespro-<br />
chenen neuen Leistungen die Einrichtung<br />
eines Teams, welches den individuellen<br />
Hilfsbedarf des Menschen mit Behinderung<br />
feststellt (IHB-Team), weiters die Schaffung<br />
Es kann gesagt werden, dass gerade die <strong>Volkspartei</strong> als Partei der Menschen soziale Kompetenz<br />
nicht nur unter Beweis stellen, sondern sie auch politisch aktiv umsetzen muss. Die im Rahmen des<br />
„Weiß-Grünen Sozialplans“, durch intensiven Diskurs sozialpolitisch relevanter Aufgaben und<br />
Problemstellungen geschaffenen Netzwerke sind Ansatz hiezu und müssen unbedingt weiter<br />
ausgebaut werden.<br />
Alexander Ceh/Kurt Hohensinner<br />
der Behindertenanwaltschaft, die Veranke-<br />
rung des Rechtsanspruchs auf Leistungen<br />
aus dem Behindertengesetz und die Einfüh-<br />
rung des Kostenbeitrages.<br />
außergewöhnlichen und unersetzbaren Leis-<br />
tungen der Familie verwiesen, lenkten Befür-<br />
worter die Aufmerksamkeit auf die zivilrecht-<br />
lich geregelten Unterhaltsverpflichtungen.<br />
Ergebnis dieser Auseinandersetzungen war<br />
ein tragfähiger Kompromiss: Einschränkung<br />
des Kostenbeitrages bis zum 27. Lebensjahr<br />
und eine genuine Einkommensdefinition,<br />
welche der besonderen Situation der Men-<br />
schen mit Behinderung Rechnung trägt. Eine<br />
Härteklausel rundet diesen Kompromiss ab.<br />
Im Spätsommer 2004 wurde dann von der<br />
Steiermärkischen Landesregierung die Leis-<br />
<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong> 171<br />
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