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Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei

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de Bewertungs- und Entlohnungssysteme<br />

ein Zeichen für gute Managementpraktiken<br />

sind und sich positiv auf die Erreichung der<br />

Unternehmensziele auswirken. Moderne,<br />

auf Erfolg ausgerichtete Unternehmen trachfach zu gestalten, bietet es sich an, die im<br />

<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong><br />

Arbeit<br />

ten danach, kompetente Mitarbeiter und Sozialversicherungsrecht festgelegten Krite-<br />

Mitarbeiterinnen zu beschäftigen und diese rien für die Arbeitnehmerähnlichkeit freier<br />

im Betrieb zu halten – eine diskriminie- Dienstnehmer heranzuziehen. Im Sozialver-<br />

rungsfreie Arbeitsbewertung und Entloh-<br />

nung wird dafür als unverzichtbare Grund-<br />

lage angesehen.<br />

Aktion<br />

Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> setzt sich für die<br />

Einbeziehung – zumindest arbeitnehmerähn-<br />

licher – freier Dienstnehmer und „neuer“<br />

Selbstständiger in das Arbeitsrecht ein. Da-<br />

mit erspart man sich die zum Teil sehr dif-<br />

fizile Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft.<br />

Es wird mehr Rechtssicherheit geschaffen;<br />

langwierige Prozesse über die Arbeitneh-<br />

mereigenschaft können vermieden werden.<br />

Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer<br />

und „neuen“ Selbstständigen in das Arbeits-<br />

recht ist somit nicht nur eine notwendige<br />

Reaktion auf die Herausforderungen der mo-<br />

dernen, flexibleren Arbeitswelt, sondern er-<br />

weist sich auch als geeignetes Instrument<br />

zur Hintanhaltung von Umgehungen des<br />

Arbeitsrechts.<br />

Die Abgrenzung zur Selbstständigkeit wird<br />

schon dadurch erleichtert, dass zumindest<br />

die arbeitnehmerähnlichen freien Dienst-<br />

nehmer und „neuen“ Selbstständigen in das<br />

Arbeitsrecht einbezogen werden. Um die<br />

Beurteilung, ob Arbeitnehmerähnlichkeit<br />

tatsächlich vorliegt, möglichst klar und ein-<br />

sicherungsrecht sind die arbeitnehmerähn-<br />

lichen freien Dienstnehmer den „echten“<br />

Dienstnehmern gleichgestellt, wobei die Ar-<br />

beitnehmerähnlichkeit an zwei Kriterien zu<br />

messen ist: Als arbeitnehmerähnlich gilt ein<br />

freier Dienstnehmer dann, wenn er die<br />

Dienstleistungen im Wesentlichen persön-<br />

lich erbringt (d.h. kein eigenes Personal<br />

beschäftigt) und über keine wesentlichen<br />

eigenen Betriebsmittel verfügt (d.h. dass er<br />

im Wesentlichen nicht mit eigenen, sondern<br />

mit Betriebsmitteln des Auftraggebers tätig<br />

wird).<br />

(Arbeitnehmerähnliche) freie Dienstnehmer<br />

und „neue“ Selbstständige sollen vor allem<br />

Unser Humankapital, eine schreckliche Bezeichnung, ist kostbar, gut ausgebildet und wertvoll genug,<br />

um kostbarst und bestens behandelt zu werden.<br />

Bernd Marin<br />

auch in die betriebliche Mitbestimmung ein-<br />

bezogen werden. Das bedeutet nicht nur,<br />

dass der Betriebsrat die Interessen dieser<br />

Personengruppen vertreten soll, sondern<br />

dass sie auch die Möglichkeit haben sollen,<br />

den Betriebsrat zu wählen und in den Be-<br />

triebsrat gewählt zu werden. Freie Dienst-<br />

nehmer und „neue“ Selbstständige dürfen<br />

auch nicht länger aus der gesetzlichen In-<br />

teressenvertretung ausgeschlossen sein.<br />

Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> setzt sich für eine<br />

umfassende soziale Absicherung der aty-<br />

<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong> 53<br />

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