Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei
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de Bewertungs- und Entlohnungssysteme<br />
ein Zeichen für gute Managementpraktiken<br />
sind und sich positiv auf die Erreichung der<br />
Unternehmensziele auswirken. Moderne,<br />
auf Erfolg ausgerichtete Unternehmen trachfach zu gestalten, bietet es sich an, die im<br />
<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong><br />
Arbeit<br />
ten danach, kompetente Mitarbeiter und Sozialversicherungsrecht festgelegten Krite-<br />
Mitarbeiterinnen zu beschäftigen und diese rien für die Arbeitnehmerähnlichkeit freier<br />
im Betrieb zu halten – eine diskriminie- Dienstnehmer heranzuziehen. Im Sozialver-<br />
rungsfreie Arbeitsbewertung und Entloh-<br />
nung wird dafür als unverzichtbare Grund-<br />
lage angesehen.<br />
Aktion<br />
Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> setzt sich für die<br />
Einbeziehung – zumindest arbeitnehmerähn-<br />
licher – freier Dienstnehmer und „neuer“<br />
Selbstständiger in das Arbeitsrecht ein. Da-<br />
mit erspart man sich die zum Teil sehr dif-<br />
fizile Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft.<br />
Es wird mehr Rechtssicherheit geschaffen;<br />
langwierige Prozesse über die Arbeitneh-<br />
mereigenschaft können vermieden werden.<br />
Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer<br />
und „neuen“ Selbstständigen in das Arbeits-<br />
recht ist somit nicht nur eine notwendige<br />
Reaktion auf die Herausforderungen der mo-<br />
dernen, flexibleren Arbeitswelt, sondern er-<br />
weist sich auch als geeignetes Instrument<br />
zur Hintanhaltung von Umgehungen des<br />
Arbeitsrechts.<br />
Die Abgrenzung zur Selbstständigkeit wird<br />
schon dadurch erleichtert, dass zumindest<br />
die arbeitnehmerähnlichen freien Dienst-<br />
nehmer und „neuen“ Selbstständigen in das<br />
Arbeitsrecht einbezogen werden. Um die<br />
Beurteilung, ob Arbeitnehmerähnlichkeit<br />
tatsächlich vorliegt, möglichst klar und ein-<br />
sicherungsrecht sind die arbeitnehmerähn-<br />
lichen freien Dienstnehmer den „echten“<br />
Dienstnehmern gleichgestellt, wobei die Ar-<br />
beitnehmerähnlichkeit an zwei Kriterien zu<br />
messen ist: Als arbeitnehmerähnlich gilt ein<br />
freier Dienstnehmer dann, wenn er die<br />
Dienstleistungen im Wesentlichen persön-<br />
lich erbringt (d.h. kein eigenes Personal<br />
beschäftigt) und über keine wesentlichen<br />
eigenen Betriebsmittel verfügt (d.h. dass er<br />
im Wesentlichen nicht mit eigenen, sondern<br />
mit Betriebsmitteln des Auftraggebers tätig<br />
wird).<br />
(Arbeitnehmerähnliche) freie Dienstnehmer<br />
und „neue“ Selbstständige sollen vor allem<br />
Unser Humankapital, eine schreckliche Bezeichnung, ist kostbar, gut ausgebildet und wertvoll genug,<br />
um kostbarst und bestens behandelt zu werden.<br />
Bernd Marin<br />
auch in die betriebliche Mitbestimmung ein-<br />
bezogen werden. Das bedeutet nicht nur,<br />
dass der Betriebsrat die Interessen dieser<br />
Personengruppen vertreten soll, sondern<br />
dass sie auch die Möglichkeit haben sollen,<br />
den Betriebsrat zu wählen und in den Be-<br />
triebsrat gewählt zu werden. Freie Dienst-<br />
nehmer und „neue“ Selbstständige dürfen<br />
auch nicht länger aus der gesetzlichen In-<br />
teressenvertretung ausgeschlossen sein.<br />
Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> setzt sich für eine<br />
umfassende soziale Absicherung der aty-<br />
<strong>Zukunft</strong>: <strong>Steiermark</strong> 53<br />
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