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Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei

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ungen im Sozialbereich berücksichtigt wur-<br />

den. Um auch die zukünftige Einbindung<br />

ohne Abhängigkeit vom Willen des zustän-<br />

digen Soziallandesrates zu garantieren, for-<br />

dert die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong>, dass in Ana-<br />

logie zum Raumordnungs- oder Wirtschafts-<br />

förderungsbeirat ein Behindertenbeirat bei<br />

der Steiermärkischen Landesregierung ein-<br />

gerichtet wird. Diesem soll ein Begutach-<br />

tungsrecht für all jene Gesetze eingeräumt<br />

werden, welche eine mögliche Relevanz für<br />

Menschen mit Behinderung haben kön-<br />

nen.<br />

Viele Behinderteneinrichtungen bemühen<br />

sich außerordentlich um die Integration von<br />

Menschen mit Behinderung am Arbeits-<br />

markt. Das Behinderteneinstellungsgesetz<br />

des Bundes sieht für alle Arbeitgeber wie-<br />

derum vor, dass sie je 25 Beschäftigte zu-<br />

mindest einen begünstigten Menschen mit<br />

Behinderung anstellen. Bedienen sich Un-<br />

ternehmen aber eines integrativen Betriebes<br />

zur Erledigung diverser Aufträge, ist dieses<br />

Unternehmen von der Einstellungspflicht<br />

nicht befreit, sondern muss ihr zusätzlich<br />

genügen. Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> will die-<br />

se Einstellungspflicht entfallen lassen, wenn<br />

das betroffene Unternehmen Aufträge im<br />

Umfang von mehr als 40 Wochenstunden<br />

über einen noch näher zu bestimmenden<br />

längeren Zeitraum an integrative Betriebe<br />

auslagert. Dadurch würde es zu einer zu-<br />

sätzlichen Unterstützung der integrativen<br />

Betriebe kommen, welche derzeit zu großen<br />

Teilen über den Ausgleichstaxenfonds finan-<br />

ziert werden. Weiters ist in diesem Zusam-<br />

menhang zu fordern, dass Sozialorganisati-<br />

onen, welche behinderte oder aufgrund ih-<br />

res psychischen und physischen Zustandes<br />

beeinträchtigte Menschen betreuen, von<br />

dieser Einstellungspflicht bzw. von der<br />

finanziellen Ersatzleistung ausgenommen<br />

174<br />

sind, da diese Organisationen zum Großteil<br />

über öffentliche Mittel finanziert werden<br />

und die finanziellen Ersatzleistungen nach<br />

dem Behinderteneinstellungsgesetz eine<br />

Schmälerung der möglichen Leistungen für<br />

die betreuten Menschen darstellen, da es<br />

meist nicht möglich ist, Menschen mit Be-<br />

einträchtigungen zur Betreuung von Men-<br />

schen mit Beeinträchtigungen einzusetzen.<br />

Derzeit werden in der <strong>Steiermark</strong> lediglich<br />

in einem Ausbildungslehrgang Logopädin-<br />

nen und Logopäden ausgebildet und trotz<br />

eines Mangels an Logopädinnen und Logo-<br />

päden konnte in den letzten Jahren das<br />

Angebot an weiteren Ausbildungen nicht<br />

verwirklicht werden. Die <strong>Steirische</strong> Volks-<br />

partei fordert daher, dass es zumindest zwei<br />

parallel geführte Ausbildungslehrgänge für<br />

Logopädinnen und Logopäden in der Stei-<br />

ermark gibt.<br />

Es wurde überdies offensichtlich verab-<br />

säumt, dass private Dolmetschkosten für<br />

Taube oder Stumme unter bestimmten Be-<br />

dingungen von der öffentlichen Hand getra-<br />

gen werden. Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> will<br />

diesen Missstand mittels einer Novelle be-<br />

seitigen.<br />

Zwischen den steirischen Bezirken besteht<br />

eine auffallende Kostenasymmetrie: In eini-<br />

gen Bezirken wird ungleich mehr für Men-<br />

schen mit Behinderung ausgegeben als in<br />

anderen. Worin diese Unterschiede ihre Ur-<br />

sache haben, liegt jedoch im Dunkeln. Um<br />

Klarheit über die Ursachen dieser Unter-<br />

schiede zu haben, fordert die <strong>Steirische</strong><br />

<strong>Volkspartei</strong> eine Überprüfung der Arbeit der<br />

Sozialreferate der Bezirkshauptmannschaf-<br />

ten, um zukünftig gerechtfertigte von unge-<br />

rechtfertigten Kosten besser unterscheiden<br />

zu können.

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