Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei
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ungen im Sozialbereich berücksichtigt wur-<br />
den. Um auch die zukünftige Einbindung<br />
ohne Abhängigkeit vom Willen des zustän-<br />
digen Soziallandesrates zu garantieren, for-<br />
dert die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong>, dass in Ana-<br />
logie zum Raumordnungs- oder Wirtschafts-<br />
förderungsbeirat ein Behindertenbeirat bei<br />
der Steiermärkischen Landesregierung ein-<br />
gerichtet wird. Diesem soll ein Begutach-<br />
tungsrecht für all jene Gesetze eingeräumt<br />
werden, welche eine mögliche Relevanz für<br />
Menschen mit Behinderung haben kön-<br />
nen.<br />
Viele Behinderteneinrichtungen bemühen<br />
sich außerordentlich um die Integration von<br />
Menschen mit Behinderung am Arbeits-<br />
markt. Das Behinderteneinstellungsgesetz<br />
des Bundes sieht für alle Arbeitgeber wie-<br />
derum vor, dass sie je 25 Beschäftigte zu-<br />
mindest einen begünstigten Menschen mit<br />
Behinderung anstellen. Bedienen sich Un-<br />
ternehmen aber eines integrativen Betriebes<br />
zur Erledigung diverser Aufträge, ist dieses<br />
Unternehmen von der Einstellungspflicht<br />
nicht befreit, sondern muss ihr zusätzlich<br />
genügen. Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> will die-<br />
se Einstellungspflicht entfallen lassen, wenn<br />
das betroffene Unternehmen Aufträge im<br />
Umfang von mehr als 40 Wochenstunden<br />
über einen noch näher zu bestimmenden<br />
längeren Zeitraum an integrative Betriebe<br />
auslagert. Dadurch würde es zu einer zu-<br />
sätzlichen Unterstützung der integrativen<br />
Betriebe kommen, welche derzeit zu großen<br />
Teilen über den Ausgleichstaxenfonds finan-<br />
ziert werden. Weiters ist in diesem Zusam-<br />
menhang zu fordern, dass Sozialorganisati-<br />
onen, welche behinderte oder aufgrund ih-<br />
res psychischen und physischen Zustandes<br />
beeinträchtigte Menschen betreuen, von<br />
dieser Einstellungspflicht bzw. von der<br />
finanziellen Ersatzleistung ausgenommen<br />
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sind, da diese Organisationen zum Großteil<br />
über öffentliche Mittel finanziert werden<br />
und die finanziellen Ersatzleistungen nach<br />
dem Behinderteneinstellungsgesetz eine<br />
Schmälerung der möglichen Leistungen für<br />
die betreuten Menschen darstellen, da es<br />
meist nicht möglich ist, Menschen mit Be-<br />
einträchtigungen zur Betreuung von Men-<br />
schen mit Beeinträchtigungen einzusetzen.<br />
Derzeit werden in der <strong>Steiermark</strong> lediglich<br />
in einem Ausbildungslehrgang Logopädin-<br />
nen und Logopäden ausgebildet und trotz<br />
eines Mangels an Logopädinnen und Logo-<br />
päden konnte in den letzten Jahren das<br />
Angebot an weiteren Ausbildungen nicht<br />
verwirklicht werden. Die <strong>Steirische</strong> Volks-<br />
partei fordert daher, dass es zumindest zwei<br />
parallel geführte Ausbildungslehrgänge für<br />
Logopädinnen und Logopäden in der Stei-<br />
ermark gibt.<br />
Es wurde überdies offensichtlich verab-<br />
säumt, dass private Dolmetschkosten für<br />
Taube oder Stumme unter bestimmten Be-<br />
dingungen von der öffentlichen Hand getra-<br />
gen werden. Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> will<br />
diesen Missstand mittels einer Novelle be-<br />
seitigen.<br />
Zwischen den steirischen Bezirken besteht<br />
eine auffallende Kostenasymmetrie: In eini-<br />
gen Bezirken wird ungleich mehr für Men-<br />
schen mit Behinderung ausgegeben als in<br />
anderen. Worin diese Unterschiede ihre Ur-<br />
sache haben, liegt jedoch im Dunkeln. Um<br />
Klarheit über die Ursachen dieser Unter-<br />
schiede zu haben, fordert die <strong>Steirische</strong><br />
<strong>Volkspartei</strong> eine Überprüfung der Arbeit der<br />
Sozialreferate der Bezirkshauptmannschaf-<br />
ten, um zukünftig gerechtfertigte von unge-<br />
rechtfertigten Kosten besser unterscheiden<br />
zu können.