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Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei

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präzise Regelungen bestehen, aber gleich-<br />

zeitig auch eine „höchst moderate“ Sanktion<br />

bei mangelnder Arbeitswilligkeit. In Reak-<br />

tion auf die Ergebnisse und Empfehlungen<br />

dieser Studie stellte die <strong>Steirische</strong> Volks-<br />

partei im Landtag den Antrag, die diesbe-<br />

zügliche Wiener Strafbestimmung zu über-<br />

nehmen, wonach bei mangelnder Arbeits-<br />

willigkeit der Richtsatz um bis zu 50 %<br />

reduziert werden kann. Es konnte jedoch<br />

kein Konsens zwischen den Parteien herge-<br />

stellt werden.<br />

Die wichtigsten Änderungen des Sozialhilfe-<br />

gesetzes in der Legislaturperiode 2000 bis<br />

2005 des Steiermärkischen Landtages wa-<br />

ren die Neuregelung der Kostenersatzrege-<br />

lung und die Einführung einer Planungs-<br />

möglichkeit für das Land, da die bislang<br />

uneingeschränkt freie Heimwahl auf jene<br />

Institutionen eingeschränkt wurde, welche<br />

einen Vertrag mit dem Land haben. Hin-<br />

sichtlich der Kostenersatzregelung wurden<br />

auch jene Geschenknehmer verpflichtet,<br />

welche innerhalb der letzten drei Jahre vor<br />

Inanspruchnahme von Leistungen der Sozial-<br />

hilfe seitens des Geschenkgebers Vermögen<br />

ohne entsprechende Gegenleistungen vom<br />

Sozialhilfeempfänger erhalten haben. Da-<br />

durch wird nunmehr die missbräuchliche<br />

Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Ver-<br />

schenkung des Vermögens verhindert.<br />

Vision<br />

Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> bekennt sich un-<br />

eingeschränkt zur Rolle der Sozialhilfe, letz-<br />

ter Rettungsanker für Menschen in Not zu<br />

sein. Dieser Rettungsanker steht all jenen<br />

Menschen zur Verfügung, die sich rechtmä-<br />

ßig zumindest für drei Monate in der Stei-<br />

180<br />

ermark aufhalten. Hinsichtlich der Men-<br />

schen mit Asyl bekennt sich die <strong>Steirische</strong><br />

<strong>Volkspartei</strong> zur gesellschaftlichen Verpflich-<br />

tung, dass verfolgten Menschen Schutz und<br />

Hilfe gebührt. Gleichzeitig ist es selbstver-<br />

ständlich, dass Sozialhilfe in erster Linie<br />

Hilfe zur Selbsthilfe ist: Es kann nicht Ziel<br />

sein, dass Einzelne ihr Leben beständig<br />

durch die Gemeinschaft finanzieren lassen,<br />

jedoch keine Anstrengungen hinsichtlich ei-<br />

nes selbst finanzierten und damit selbst<br />

bestimmten Lebens unternehmen. Wenn die<br />

Gemeinschaft in der Not selbstverständlich<br />

zur Seite steht, dann entsteht auf Seiten der<br />

Sozialhilfeempfänger die Pflicht, alles in ih-<br />

rer Macht Stehende entsprechend ihren<br />

Fähigkeiten zu unternehmen, um ein Leben<br />

ohne Sozialhilfeleistungen führen zu kön-<br />

nen. Daher ist die Verpflichtung des Einsat-<br />

zes der eigenen Mittel und eigenen Arbeits-<br />

kraft der Sozialhilfeempfänger für die Stei-<br />

rische <strong>Volkspartei</strong> selbstverständlich, da<br />

gesellschaftliche Solidarität nur dann einge-<br />

fordert werden kann, wenn es eine Symme-<br />

trie und einen Ausgleich zwischen Nehmen<br />

und Geben gibt.<br />

Aktion<br />

Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> wird in der nächs-<br />

ten Legislaturperiode weiterhin darauf be-<br />

stehen, dass die „höchst moderate“ Sankti-<br />

onsmöglichkeit bei mangelndem Einsatz der<br />

eigenen Arbeitskraft verschärft wird. Ziel ist<br />

die Übernahme der Wiener Regelung, wo-<br />

nach der Richtsatz um bis zu 50 % unter-<br />

schritten werden kann.<br />

Sprache vermittelt unsere gemeinsame Kul-<br />

tur, schafft einen gemeinsamen Kommuni-<br />

kationsraum und erlaubt trotz Individualisie-

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