Zukunft: Steiermark - Steirische Volkspartei
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präzise Regelungen bestehen, aber gleich-<br />
zeitig auch eine „höchst moderate“ Sanktion<br />
bei mangelnder Arbeitswilligkeit. In Reak-<br />
tion auf die Ergebnisse und Empfehlungen<br />
dieser Studie stellte die <strong>Steirische</strong> Volks-<br />
partei im Landtag den Antrag, die diesbe-<br />
zügliche Wiener Strafbestimmung zu über-<br />
nehmen, wonach bei mangelnder Arbeits-<br />
willigkeit der Richtsatz um bis zu 50 %<br />
reduziert werden kann. Es konnte jedoch<br />
kein Konsens zwischen den Parteien herge-<br />
stellt werden.<br />
Die wichtigsten Änderungen des Sozialhilfe-<br />
gesetzes in der Legislaturperiode 2000 bis<br />
2005 des Steiermärkischen Landtages wa-<br />
ren die Neuregelung der Kostenersatzrege-<br />
lung und die Einführung einer Planungs-<br />
möglichkeit für das Land, da die bislang<br />
uneingeschränkt freie Heimwahl auf jene<br />
Institutionen eingeschränkt wurde, welche<br />
einen Vertrag mit dem Land haben. Hin-<br />
sichtlich der Kostenersatzregelung wurden<br />
auch jene Geschenknehmer verpflichtet,<br />
welche innerhalb der letzten drei Jahre vor<br />
Inanspruchnahme von Leistungen der Sozial-<br />
hilfe seitens des Geschenkgebers Vermögen<br />
ohne entsprechende Gegenleistungen vom<br />
Sozialhilfeempfänger erhalten haben. Da-<br />
durch wird nunmehr die missbräuchliche<br />
Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch Ver-<br />
schenkung des Vermögens verhindert.<br />
Vision<br />
Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> bekennt sich un-<br />
eingeschränkt zur Rolle der Sozialhilfe, letz-<br />
ter Rettungsanker für Menschen in Not zu<br />
sein. Dieser Rettungsanker steht all jenen<br />
Menschen zur Verfügung, die sich rechtmä-<br />
ßig zumindest für drei Monate in der Stei-<br />
180<br />
ermark aufhalten. Hinsichtlich der Men-<br />
schen mit Asyl bekennt sich die <strong>Steirische</strong><br />
<strong>Volkspartei</strong> zur gesellschaftlichen Verpflich-<br />
tung, dass verfolgten Menschen Schutz und<br />
Hilfe gebührt. Gleichzeitig ist es selbstver-<br />
ständlich, dass Sozialhilfe in erster Linie<br />
Hilfe zur Selbsthilfe ist: Es kann nicht Ziel<br />
sein, dass Einzelne ihr Leben beständig<br />
durch die Gemeinschaft finanzieren lassen,<br />
jedoch keine Anstrengungen hinsichtlich ei-<br />
nes selbst finanzierten und damit selbst<br />
bestimmten Lebens unternehmen. Wenn die<br />
Gemeinschaft in der Not selbstverständlich<br />
zur Seite steht, dann entsteht auf Seiten der<br />
Sozialhilfeempfänger die Pflicht, alles in ih-<br />
rer Macht Stehende entsprechend ihren<br />
Fähigkeiten zu unternehmen, um ein Leben<br />
ohne Sozialhilfeleistungen führen zu kön-<br />
nen. Daher ist die Verpflichtung des Einsat-<br />
zes der eigenen Mittel und eigenen Arbeits-<br />
kraft der Sozialhilfeempfänger für die Stei-<br />
rische <strong>Volkspartei</strong> selbstverständlich, da<br />
gesellschaftliche Solidarität nur dann einge-<br />
fordert werden kann, wenn es eine Symme-<br />
trie und einen Ausgleich zwischen Nehmen<br />
und Geben gibt.<br />
Aktion<br />
Die <strong>Steirische</strong> <strong>Volkspartei</strong> wird in der nächs-<br />
ten Legislaturperiode weiterhin darauf be-<br />
stehen, dass die „höchst moderate“ Sankti-<br />
onsmöglichkeit bei mangelndem Einsatz der<br />
eigenen Arbeitskraft verschärft wird. Ziel ist<br />
die Übernahme der Wiener Regelung, wo-<br />
nach der Richtsatz um bis zu 50 % unter-<br />
schritten werden kann.<br />
Sprache vermittelt unsere gemeinsame Kul-<br />
tur, schafft einen gemeinsamen Kommuni-<br />
kationsraum und erlaubt trotz Individualisie-