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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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WQ 54. Actenstücke zu LEiBNizens Bestallung als Präsidenten.<br />

Vor solche seine Bemühung und zu Bezeugung Unserer beson<strong>der</strong>en Con-<br />

si<strong>der</strong>ation, auch zu seiner Vergnügung haben Wihr nicht allein gnädigst resolvirt,<br />

ihn als Unseren Geheimbden Justitz-Raht und an<strong>der</strong>n Unsern Geheimbden Justitz<br />

Rähten gleich zu halten, son<strong>der</strong>n auch ihm ein anständiges Tractament zu deter-<br />

miniren. und überdifs, neben Ersezung <strong>der</strong> pro Publico zu Unserm und <strong>der</strong> Societät<br />

Zweck bereits angewendeter und noch anwenden<strong>der</strong> Kosten, ihm an<strong>der</strong>e Gnaden<br />

und Emolumenta nach Gelegenheit <strong>der</strong> von ihm verhoffentlich leisten<strong>der</strong> nützlichen<br />

Dienste wi<strong>der</strong>fahren zu lafsen; und soll er im übrigen auch von Uns als Protectore<br />

Societatis in denen die Societät angehenden . Sachen und sonsten alles Schutzes,<br />

Manutenentz, Hülfe und Gnade sich zu versehen haben. Defsen zu Uhrkund haben<br />

Wihr diese Bestallung eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Gnaden Siegel<br />

bedrucken lafsen, So geschehen und gegeben zu Colin an <strong>der</strong> Spree d. 12* July 1700.<br />

(L. S.) (gez.) Frie<strong>der</strong>ich.<br />

(gegeng.) P. v. Fuchs.<br />

2. Zusicherung einer jährlichen Entschädigung an Leibniz<br />

vom II. August 1700.<br />

[Original in Hannover, Abschriften im Geh. Staatsarchiv und im Akademischen Archiv: Ab-<br />

schrift <strong>der</strong> ersten Hälfte in dem Briefwechsel zwischen Leibniz und von Printzen zu Hanno\ej';<br />

gedruckt von Klopp, Die Werke von Leibniz. ig. Bd. S. 331.]<br />

Nachdem in <strong>der</strong> gdstn Bestallung, so Seine Churf. Durchlaucht von Brdbg.,<br />

unser gdster Herr, dem hochedelgebohrenen Herrn Gottfried Wilhelm von Leibniz<br />

Gliuri'. Braunschweig. L. Geheimbden Justizrath, alfs ernantem Praesidi <strong>der</strong> neu<br />

fundirten Chur- Brandenburgischen Societät <strong>der</strong> Wifsenschafften ertheilet haben,<br />

wegen defsen, so er deshalb etwa zu geniefsen haben soll, eine blofs generale<br />

Zusage [al.: nur blofs generalia zu setzen] guth gefunden worden. Alfs hat man<br />

nahmens gedachter Societät mit wohlgedachtem Herrn Praesidi abgeredet, dafs<br />

ohne Praejudiz defsen so S. Churf. Durchl. sonsten imd aufser dem, so<br />

die Societät aufs Ihrem Fundo giebet, gnädigst resolviren möchten,<br />

ihm wegen <strong>der</strong> schon angewandten imd ferner anzuwendenden Reise- und Correspondenz-<br />

Kosten, vom 1**=" Maji dieses lauffenden Jahres an, jährlich eine Summa<br />

von Sechfs hun<strong>der</strong>th Rthlrn . und zwar von sechfs zu sechfs Monathen mit dreyhun<strong>der</strong>t<br />

Rthlrn. ex cassa Societatis durch <strong>der</strong>o Secretarium gezahlt werden sollen,<br />

wobey man sich doch vorbehält, bey genugsam anwachsendem Fundo<br />

societatis solches Quantum nach Nothdurfft zu erhöhen, was auch<br />

von ihm extra ordinem zu Dienst und mit Approbation <strong>der</strong> Societät<br />

nothwendig o<strong>der</strong> möglich angewendet werden solte, abson<strong>der</strong>lich<br />

guth thun zu lafsen; Und ist ihme dieses Nomine societatis unter <strong>der</strong>o Siegel<br />

luid Unser untenbenannten eigenhändigen Unterschrifft zur Versicherung, dafs deme<br />

also nachgelebet, und das Versprochene würklich praestiret werden solle, zu ertheilen<br />

nöthig befunden worden<br />

Berlin, d. 11. August 1700.<br />

(gez.) D. E. Jablon ski. — (Unleserlicher Name.) — J. G. Rabener.<br />

Aufschluss über die Vorgeschichte des das Gehalt von Leibxiz betreffenden<br />

Allschnitts des Bestallungsdiploms giebt einerseits ein Bi-ief Cuneau's an den jMi-<br />

nister vom 25. April 17 10 (Geh. Staatsarchiv), an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong> Fascikel über «Ernen-<br />

^ Das gesperrt Gedruckte ist in dem Exemplar des Geh. Staatsarchivs roth unter-<br />

strichen und dazu hat am Rande Cuneau die Bemerkung gesetzt: -Die beiden roth unterstrichenen<br />

Passus hatt man ihm . . . also accordiren müssen und hat er sie den Anwesenden<br />

also fourniret. Man bleibt aber doch dadurch fast ungebunden und im Stande, es für Avantage<br />

dei' Societät anzuführen, dafs man die Gasse also nicht weiter chargiren darff«.

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