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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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192 98. Pkintzex's Bestallung als Praeses honorarius (7. August 1710).<br />

98.<br />

(Vergl. Geschiflite <strong>der</strong> Akademie S. 167).<br />

Bestallung für Hrn. vox Printzen als Praeses honorarius <strong>der</strong> Societät<br />

(7. August 1710).<br />

[Concept im Geheimen Staatsarchiv, Abschrift im Akademischen Archiv.]<br />

F]-i<strong>der</strong>ich König in Preufsen.<br />

Unsern etc. Aufs beyliegen<strong>der</strong> Abschrifft werdet Ihr ersehen, wafs für ein<br />

Reglement zu desto befserer Ordrumg bey <strong>der</strong> von Unfs gestiflfteten Societet <strong>der</strong><br />

AVifsenschaften auf <strong>der</strong>selben deshalb gethanen allerunterthänigsten Vorschlag<br />

Wihr unterm 3. Junii nechsthin zu machen veranlafset worden. Weil Wihr nun<br />

in Ansehung Euer zu denen Studiis und Wifsenschafften habenden Liebe, undt vor<br />

<strong>der</strong>selben Fortptlantzung und Vermehrung bezeigenden Eyffers aus eigener Bewegnüs<br />

gutgefunden , nicht allein Eure Persohn gedachter Unser Societet <strong>der</strong> Wifsenschaften<br />

in Gnaden zu ernennen [sie], damit Sie in ihren Angelegenheiten sich zu Euch ins-<br />

beson<strong>der</strong>e wenden undt solche durch Euren Vortrag an Unfs bringen lafsen könne,<br />

son<strong>der</strong>n Euch auch zum Praeside honorario solcher Societet auff dem Fall da <strong>der</strong>selben<br />

jetziger praeses abgehen solte, in Kraflft obgedachten Reglements allergnädigst zu<br />

ernennen, so haben Wihr Euch solches hierdui'ch in Gnaden bekandt machen wollen<br />

inidt haben zu Euch das vollkommene A'ertrauen, Ihr werdet hierbey allezeit Euer<br />

Absehen zum Besten dieses von Uns gestiffteten Wercks gerichtet seyn lafsen, und<br />

Wihr etc.<br />

Colin an <strong>der</strong> Spree, d. 7. Aug. 17 10.<br />

An<br />

des würcklichen Geh. Raths<br />

Hr. von Printzen Excellenz.<br />

99.<br />

(Vergl. Geschiclite <strong>der</strong> Akademie S. i68).<br />

Statut <strong>der</strong> <strong>Königlich</strong>en Societät <strong>der</strong> Wissenschaften vom 3. Juni 1710.<br />

[Original und mehrere Concepte, auch das vom Jahre 1704, welches Leibniz zugeschickt<br />

worden ist, im Akademischen Archiv; Abschriften und alte Drucke.]<br />

Wir Fri<strong>der</strong>ich von Gottes Gnaden, König in Preufsen, ^Marggraff zu Brandenburg,<br />

des Ileyl. Rom. Reichs Ertz-Cämmerer inid Churfürst, Souverainer Printz<br />

von Oranien. Neufchatel und Valengin, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin,<br />

Pommern, <strong>der</strong> Cafsuben und Wenden, zu INIecklenburg , auch in Schlesien zu<br />

Crofsen Hertzog, Burggraft" zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin,<br />

Wenden. Schwei'in, Ratzeburg und Meurs, Graff zu HohenzoUeru , Ruppin. <strong>der</strong><br />

jMarck, Ravensberg, Hohnstein, Tecklenburg, Lingen, Schwerin, Bühren vmd Lehrdam.<br />

Marquis zu <strong>der</strong> Vehre und Vlifsingen , Herr zu Ravenstein, <strong>der</strong> Lande Rostock,<br />

Stargard, Lauenburg, Bütau, Arlaii und Breda. Demnach Wir Unser Societaet <strong>der</strong><br />

Wifsenschaften alhier den mittlem Pavillion <strong>der</strong> hin<strong>der</strong>en Seithen Unseres neuen<br />

INIarstalles auf <strong>der</strong> Dorotheen - Stadt zum Observatorio und zugleich zu ihrem Sitz<br />

und Aufenthalt gewidmet, auch auf Unseren Kosten aufführen und in l)rauchbahren<br />

Stand setzen zu lafsen allergnädigst übernommen, und dan durch Göttl. Beystand<br />

es damit nunmehr soweit gediehen, dafs <strong>der</strong>selbe ihr zu solchem Gebrauch übergeben<br />

und die zu denen ihr auferlegten Verrichtungen erfor<strong>der</strong>te Zusammenkünfte<br />

ohne Hin<strong>der</strong>nüs daselbst angetretten und ordentlich fortgesetzet werden sollen, so<br />

haben Wir zu nötiger Einriebt- und beständiger Fafsungs solchen Wercks über die<br />

in dem Diplomate fundationis und in <strong>der</strong> Genei-al-Lxstruction enthaltene Gesetze

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