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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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158. Die Statuten <strong>der</strong> Akademie vom 24. Januar 1744. 2f)8<br />

<strong>der</strong> Keilen<strong>der</strong> mit aller erfor<strong>der</strong>lichen Accuratesse foi'<strong>der</strong>snhmljst abzunehmen, deujnächst<br />

aber einen ordentlichen Extract zu machen und Sr. Maj. einzusenden, wie<br />

viel das gantze Kalen<strong>der</strong> -Wesen aus allen Königl. Landen inclusive Schlesien nach<br />

einem 6jährigen Durchschnitt gerechnet jährlich eingetragen hat, wornach mehr<br />

ermeldte Ober -Rechnungs- Kammer sich allerunterthänigst zu achten. Berlin, d.<br />

12. Jan. 1744.<br />

Friedei'ich.<br />

(NB.: übergeschrieben über »A. v. Viereck».)<br />

158.<br />

(Vergl. <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie S. 286).<br />

Statuta <strong>der</strong> <strong>Königlich</strong>en Academie <strong>der</strong> Wissenschaften de dato<br />

24. Janua r 1744.<br />

[Original im Akademischen Archiv; französisch und deutsch gedruckt bei Formey, Hist. de<br />

l'Acad. p. 85 IF. 280 fi".]<br />

Wir Fridei'ich von Gottes Gnaden Kcuiig in Preufsen, Marggraf zu Bi-anden-<br />

burg, des Heiligen Römischen Reichs Ertz- Kämmerer und Churfürst, souverainer<br />

und oberster Hertzog von Schlesien, souverainer Printz von Oranien, Neufchatel<br />

und Vallengin, wie auch <strong>der</strong> Grafschaft Glatz, in Gel<strong>der</strong>n, zu Magdeburg, Cleve,<br />

Jülich, Berge, Stettin, Pommern, <strong>der</strong> Cafsuben und Wenden, zu Mecklenburg und<br />

Crofsen Hertzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin,<br />

Wenden, Schwerin, Ratzeburg, Ost-Friefsland und Moers, Graf zu Hohenzollern,<br />

Ruppin, <strong>der</strong> Mai-ck, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen, Bühren<br />

und Lehrdam, Herr zu Ravenstein, <strong>der</strong> Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Bütow,<br />

Arlay und Breda u. s. \v. für Uns und Unsere Nachkommen, Könige in Preufsen und<br />

Churfürsten zu Brandenbui'g thun kund und geben hiermit allen und jeden, denen<br />

es zu wifsen nötig ist, in Gnaden zu vernehmen:<br />

Demnach Wir bey an<strong>der</strong>en Unseren wichtigen Verrichtungen, die alle auf<br />

das Glück Unserer Unterthanen und auf die Wohlfahrt Unserer Län<strong>der</strong> gerichtet<br />

sind, zugleich Unsere landesväterliche Vorsorge auf die Aufnahme, Verbefserung<br />

und Ausbreitung <strong>der</strong> Wifsenschafften und aller guten Künste, die einem Volcke<br />

zum Nutzen und zur Ehre gereichen, gerichtet seyn lafsen, und Wir dann <strong>der</strong> gegründeten<br />

Meinung seyn, dafs dieser Zweck nicht füglicher zu erhalten sey, als<br />

wenn die zu solchem Ende in Bei'lin bereits errichtete alte und neue Societät durch<br />

vernünfftige Arrangements <strong>der</strong>gestalt zu einem eintzigen Corpore combiniret werden,<br />

damit zum Vortheile und zur Zierde Unseres Königreichs nnd sämmtlichen Län<strong>der</strong><br />

nützliche Studia, Wifsenschafften und Künste durch gemeinsame Hülfe geför<strong>der</strong>t,<br />

gebefsert, wohl gefalset, allgemeiner gemacht, die einzelne Sätze <strong>der</strong>selben zusannnengetragen,<br />

mehr und mehr in Ordnung gebracht, vermehret und wohl angewendet<br />

werden mögen, als haben Wir zu Erreichung dieser heilsamen iVbsichten gedachte<br />

beyde vereinigte Societaeten zu einem eintzigen Corpore unter dem Nahmen: einer<br />

<strong>Königlich</strong>en Academie <strong>der</strong> Wifsenschaften stiften, verordnen und authorisiren<br />

wollen, thun Solches auch stiften, verordnen und authorisiren hiermit und<br />

kraft dieses gedachte Academie <strong>der</strong> Wifsenschaften <strong>der</strong>gestalt und also, dafs die-<br />

selbe alle diejenigen Vorwürfe zusammenfafsen, womit die zu London und Paris<br />

aufgerichtete Societes und xVcademies des Sciences, des Inscriptions et des belies<br />

Lettres beschäftiget sind, mithin unter gantzlicher Ausschliefsung <strong>der</strong> geoffenbahrten<br />

Theologie, <strong>der</strong> bürgerlichen Rechtsgelehrsamkeit, <strong>der</strong> blofsen Poesie und Beredsam-<br />

keit auf das übrige gantze Wifsenschafts- und Kunstwesen, imgleichen auf die alte<br />

und neue Historie, sondei'lich von Unseren Landen und dem Deutschen Reiche,

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