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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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350 190- D^i" nicht genehmigte Statutenentwurf vom Jaiire 1809.<br />

4. Die Geschäfte des Präsidenten bestehen in Folgendem:<br />

a) Er hat den Vorsitz und die Gescliäftsleitung in den gewöhnlichen<br />

Versammlungen <strong>der</strong> Akademie und auch in ihren aulserordentlichen,<br />

welche er beruft. Er öffnet und schliefst alle diese Akademische Sitzun-<br />

gen, führt den Leitfaden dessen, was darin vorkommt, und sorgt für<br />

Ordnung und Erhaltung <strong>der</strong> Polizei, so dafs nichts <strong>der</strong> Verfassung und<br />

den Gesetzen Zuwi<strong>der</strong>laufendes geschehe.<br />

b) Er ist das mündliche und schriftliche Organ <strong>der</strong> Akademie, sowohl<br />

hier als auswärts. Er erbricht Alles, was an die Akademie gerichtet<br />

ist, und erhält, was von dieser Art an ein Mitglied gesandt war. sofort<br />

von demselben. Er trägt daraus entwe<strong>der</strong> selbst vor, o<strong>der</strong> vertheilt es an<br />

die Sekretare. Er unterzeichnet alle allgemeine Ausfertigungen, die sich<br />

auf die Gesammt -Akademie beziehen: die Preisfragen und übrigen Auf-<br />

sätze <strong>der</strong> Art, die Aufnahme -Urkunden neuer Mitglie<strong>der</strong>, u. s. w.<br />

c) Er führt die Aufsicht über das Allgeiueine <strong>der</strong> Akademie und über<br />

die einzelnen Theile <strong>der</strong>selben, damit alles den Vorschriften gemäfs sei.<br />

Also auch Aufsicht imd Controlle über die Klassen Sekretare selbst,<br />

Aufsicht und Revision über die von <strong>der</strong> Akademie abhängenden Anstalten.<br />

Er hat ein wachsames Auge über den Druck <strong>der</strong> Abhandlungen,<br />

kurz über Alles, was die Ehre, den Nutzen und die Existenz <strong>der</strong> Akademie<br />

betrifft.<br />

d) Er hält ein Protokoll über seine Amtsführung ab, welches am Ende<br />

des Jahres zu den Akten <strong>der</strong> Akademie kommt.<br />

5. Die geschehene Wahl des Pi-äsidenten und Vicepräsidenten wird von <strong>der</strong><br />

Akademie jedesmal dem Könige zur Allerhöchsten Bestätigung vorgelegt.<br />

6. Jede Klasse hat einen Sekretär, welcher <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong>selben<br />

in allen wissenschaftlichen Angelegenheiten ist und seine Stelle lebenslang bekleidet.<br />

7. Die Klassen w^ählen sich ihre Sekretare und machen die getroffene Wahl<br />

<strong>der</strong> Akademie bekannt, welche dieselbe dem Könige ziu' Bestätigung anzeigt.<br />

8. Ein Sekretär mul's, aufser den von jedem oi-dentlichen Mitgliede gefor<strong>der</strong>ten<br />

Kenntnissen . <strong>der</strong> Korrespondenz wegen , Kenntnifs mehrerer Sprachen besitzen<br />

auch nicht durch viele Geschäfte gehin<strong>der</strong>t werden, sich seinem Amte zu widmen.<br />

9. Der Sekretär erbricht Alles, was an die Klasse gerichtet ist, imd macht<br />

es den Mitglie<strong>der</strong>n bekannt. Was ihr von <strong>der</strong> Akademie o<strong>der</strong> dem Präsidenten zur<br />

Prüfung o<strong>der</strong> sonstigen Bearl)eitung mitgetheilt wird, o<strong>der</strong> was die Klasse selbst<br />

Zinn Gegenstand ihrer Beschäftigung gewählt hat, bringt er bei den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

in Umlauf.<br />

10. In den Klassensitzungen (Abschnitt III, §15 folg.) hat er den Vorsitz,<br />

eröffnet und leitet die Berathschlagungen, sammelt die Stinunen und schliefst die<br />

Sitzung. Er verfafst die Berichte, Antworten und Beschlüsse <strong>der</strong> Klasse. Über<br />

das, was in den Klassensitzungen verhandelt wird, führt er das Protokoll.<br />

11. Seine Pflicht ist, nicht nur in solchen Sitzungen für die Aufrechthaltung<br />

<strong>der</strong> Ordnung, son<strong>der</strong>n immer und überall für die Beobachtung aller Gesetze, inso-<br />

fern sie die Klassen -Vei-hältnisse betreffen, zu sorgen.<br />

12. Er hat die Korrespondenz <strong>der</strong> Klasse zu führen, vorzüglich mit an<strong>der</strong>n<br />

Akademieen und mit den auswärtigen Mitglie<strong>der</strong>n und Korrespondenten; aber auch,<br />

wenn die Klasse ihm dazu Aufträge o<strong>der</strong> Veranlassung giebt, mit fremden Gelehr-<br />

ten, welche <strong>der</strong> Akademie nicht angehören.<br />

13. Die Antworten und überhaupt das Resultat <strong>der</strong> Korrespondenzen, auch<br />

sonst eingelaufene wissenschaftliche Nachrichten zeigt er in <strong>der</strong> nächsten Klassenversammlung<br />

an, und das Allgemein -Interessante daraus trägt er in den gewöhnlichen<br />

akademischen Sitzungen vor (Abschnitt III , § 4).<br />

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