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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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446 203. Die Statuten <strong>der</strong> Akademie vom 31. März 1838.<br />

Gesammtsitzung genehmigt wäre. Der Gegenstand <strong>der</strong> Abhandlung soll in allen<br />

Fällen in <strong>der</strong> vorhergehenden ordentlichen Sitzung angekündigt werden. Nach die-<br />

ser Lesung legt <strong>der</strong> Vorsitzende Secretar die eingegangenen Schriften und an<strong>der</strong>e<br />

wissenschaftliche Mittheilungen vor; auch steht es jedem Mitgliede frei, Gegenstände<br />

<strong>der</strong> Art zur Sprache zu bringen. Zuletzt werden von dem Vorsitzenden Secretar<br />

die an die Akademie eingegangenen Anträge und sonstige Geschäftssachen vorgeti'agen<br />

und Beschlufs darüber gefafst; auch kann jedes ordentliche Mitglied münd-<br />

liche Anträge machen, welche jedoch auf Verlangen des Vorsitzenden Secretars<br />

schriftlich abgefafst werden müssen und in diesem Falle vertagt werden. Die Mit-<br />

glie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Akademie nehmen an den Gesammtsitzungen nach Mafsgabe ihrer im<br />

III. Abschnitte bestimmten Berechtigungen Antheil: an<strong>der</strong>e Personen, welche dabei<br />

anwesend seyn wollen, müssen von einem ordentlichen Mitgliede eingeführt und<br />

dem Vorsitzenden Secretar vorgestellt , o<strong>der</strong> durch eine von einem ordentlichen Mitgliede<br />

unterzeichnete Karte an den Vorsitzenden Secretar empfohlen werden, können<br />

aber nur bis zum Schlüsse <strong>der</strong> wissenschaftliclien Vei-handlungen gegenwärtig bleiben.<br />

§ 46.<br />

Jede <strong>der</strong> l)eiden Classen hält monatlich, mit Ausnahme <strong>der</strong> Ferienzeit, einmal<br />

an einem bestimmten Tage eine Classensitzung, welche <strong>der</strong> dirigirende Classen-<br />

secretar leitet. Nach Vorlesung des Protokolls <strong>der</strong> vorigen ordentlichen Classen-<br />

sitzung hält ein ordentliches Mitglied <strong>der</strong> Classe einen wissenschaftlichen Vortrag,<br />

welcher jedoch nicht nothwendig eine druckfertige Al)handlung zu seyn braucht.<br />

Auch kann eine fremde Abhandlung von einem ordentlichen Mitgliede gelesen wer-<br />

den, wenn die Classe dies vorher genehmigt hat. Hierauf folgen die übrigen wissen-<br />

schaftlichen Mittheilungen und die Geschäftssachen und Anträge, und es gelten dafür<br />

dieselben Bestimmimgen in Anwendung auf die Classe und ihi-e Mitglie<strong>der</strong>, wie die<br />

des § 45 für die Gesammt- Akademie. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Akademie nehmen an<br />

den Classensitzungen nach Mafsgabe ihrer im III. Abschnitte bestimmten Berechtigungen<br />

Antheil; Fremde können nicht eingefühi-t werden.<br />

§ 47-<br />

Die Reihefolge, in welcher die ordentlichen Mitgliedei- die in den §§45 und<br />

46 genannten wissenschaftlichen Vorträge zu halten verpflichtet sind, wird zu Anfang<br />

jedes Jahi-es von dem Secretariat unter Mitwirkung des Archivars nach <strong>der</strong><br />

Anciennetät <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bestimmt und allen bekannt gemacht. Es ist jedoch<br />

gestattet, dafs ein Mitglied mit dem an<strong>der</strong>n in Rücksicht dieser Reihefolge tausche,<br />

in welchem Falle <strong>der</strong>jenige, welcher sich vertreten läfst, den versitzenden Secretar<br />

o<strong>der</strong> dirigii-enden Classensecretar zeitig von <strong>der</strong> Stellvertretung in Kenntnifs zu<br />

setzen hat.<br />

§ 48.<br />

Aufser diesen ordentlichen Sitzungen werden aufserordentliche Sitzungen <strong>der</strong><br />

Gesammt- Akademie und <strong>der</strong> Classen, jene auf Beschlufs <strong>der</strong> Gesammt- Akademie<br />

o<strong>der</strong> des Secretariats, diese auf Beschlufs <strong>der</strong> Classe o<strong>der</strong> auf Vei-langen jedes <strong>der</strong><br />

beiden Classensecretare, beide auch nach § 52 auf Antrag eines ordentlichen Mit-<br />

gliedes in dringenden Fällen berufen. Die Berufung liegt für die erstem dem ver-<br />

sitzenden Secretar, für die letztern dem dirigirenden Classensecretar ob. Das Pro-<br />

tokoll einer aufserordentlichen Sitzung wird in <strong>der</strong> nächsten ordentlichen verlesen.<br />

§ 49-<br />

Was die in den Sitzungen zu verhandelnden Geschäftssachen betrifft, so ruft<br />

in den Gesammtsitzungen <strong>der</strong> Vorsitzende Secretar, in den Classensitzungen <strong>der</strong><br />

dirigii-ende Classensecretar die stimmfähiuen Mitglie<strong>der</strong> sowohl zur Berathschlaguns;

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