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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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87. Gescliiclite des Ankaufs des Societäts- Grundstücks (1707/8). 1 / (<br />

Kammer möge augewiesen werden, in den nächsten 3 Jahren je 700 Thlr. auf den<br />

Etat zu setzen; die Societät wolle einstweilen die ganze Summe aufnehmen und<br />

die Zinsen bezahlen (Geh. Staatsarchiv). Gleichzeitig wandte man sich an Leibniz<br />

Diesem riss endlich die Geduld — an die eintlussreichsten Beamten hatte er schon<br />

öfters in dieser Sache geschrieben, s. Klopp, 10. Bd. S. 413 f. — und er richtete<br />

am 17. Februar ein nachdriickliches Schreiben an den König (Original im Staatsarchiv,<br />

Conce^it in Hannovei-) und schrieb gleichzeitig an an<strong>der</strong>e eintlufsreiche Personen<br />

(sogar an eine Dame. Fr. vox Sacetot, die Haushofmeisterin <strong>der</strong> Kronprinzessin).<br />

In dem Brief an den König heisst es, nachdem er an die förmliche Bewilligung<br />

erinnert hat:<br />

"K. 31. haben mich auch bey meiner allerunterthänigsten Beurlaubung vivae<br />

vocis oraculo in Gnaden zu versichern beliebet, dafs dieses und an<strong>der</strong>es, so Sie<br />

zugestanden, unnachbleiblich erfolgen solte. Allein man hat sich nicht allein bey<br />

<strong>der</strong> löbl. Hof- und Amts-Cammer voriges Jahr damit entscluüdiget, dafs die Dis-<br />

positionen schon gemacht, und vor diefsmahl Wüi'cklichkeit nicht zu gelangen,<br />

son<strong>der</strong>n auch endtlich, als die Societät sich ietziges Jahr bey Zeiten angegeben,<br />

alles abgeschlagen, mit <strong>der</strong> Bedeutung, dafs mehr wohlgedachte Cammer nicht<br />

im Stande, solch Geld zu zahlen. Und ob man wohl propter periculum in mora<br />

die Reputation des mit Ew. 3Iaj. Genehmhaltung gemachten Contracts zu con-<br />

serviren erl)othen, diefs Geld anzuschaffen, wenn es aufs <strong>der</strong> Cammer verzinset<br />

werden wolte ^ , ist doch auch solches nicht zu erhalten gewesen. Weilen aber<br />

dadurch erwehnter Kauffcontract, nach langem Warthen, auf eine sehr unanständige<br />

Weise nicht nur zu Präjudiz und Mifscredit <strong>der</strong> Societät, son<strong>der</strong>n auch mit Verwun<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Aufswärtigen. so darinn mitbegrifPen, übern Hauffen geworffen wird,<br />

so habe endtlicli zu E. K. ]M. im Nahmen <strong>der</strong> Societät mich abermahls wenden<br />

und um Vollstreckung des allergnädigsten Befehls allerunterthänigst bitten müssen.«<br />

Auf Leibnizcus Betreiben richtete ausserdem die Societät am 28, Februar ein<br />

ausführliches, mit fünf Beilagen ausgestattetes Pro -Memoria an den ^Minister<br />

voxIlgen, in welchem sie die ganze <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Sache darlegte. Dem Minister<br />

verdankt es die Societät (s. Secr.-LEiBx. Nr. 73 vom 5. INIai 1708). dass sie endlich zu<br />

ihrem Rechte kam. Er bewirkte am 9. INIärz einen <strong>Königlich</strong>en Befehl an die Amtskammer,<br />

dass in den nächsten 3 Jahren je 700 Thlr. <strong>der</strong> Societät ausgezahlt Averden<br />

sollen und sie darüber schon jetzt eine förmliche, schriftliche Zusicherung erhalte,<br />

damit sie das Geld im Ganzen sofort aufnehmen könne (Geh. Staatsarchiv, Abschrift<br />

im Briefwechsel zwischen dem Secretar und Leibniz und hiernach gedruckt in <strong>der</strong><br />

Publica tion dieses Briefwechsels in <strong>der</strong> Abh. d. K. Preuss. Akad. d. Wiss. 1897 unter<br />

Nr. 68). An dem nämlichen Tage erging eine in <strong>der</strong> Sache identische <strong>Königlich</strong>e<br />

Ordi'e an die Societät. Es wird gestattet, dass <strong>der</strong> Gelddarleiherin — es war die<br />

Hofprediger -Wittwe Sturm — da,s Grundstück sammt Haus hypothekarisch ver-<br />

schrieben werde, bis das Geld abgezahlt sei; die Zinsen hat die Societät zu tragen<br />

(Original im Akademischen Archiv).<br />

Die Ordre lautet: Wir Frie<strong>der</strong>ich u. s. w.<br />

Wir haben aus eurem im vorigen Jahr abgestatteten allerunterthänigsten<br />

Bericlit ersehen, dafs diejenige 2100 Thlr., welche zu Bezahlung des auif Unsere<br />

Genehmhaltung vor die Societät <strong>der</strong> Wissenschaff'ten erkaufiften Hauses erfor<strong>der</strong>t<br />

werden und Wir unterm 28. Aprilis 1707 auf Unsere hiesige Cammer -Gefällen<br />

assignirt haben, in dem damahlen bereits ei'füllet gewesenen Cammer -Etat nicht<br />

eingebracht wei'den könten. Wir halben aufs solchem Bericht auch vernommen,<br />

was ihr sonsten Aveiter wegen dieser Sache fürzustellen nöthia; "efunden. Weil<br />

1 Das ist ein Irrthum LEiBNizens; die Societät hat sich von Anfang an erboten,<br />

Zinsen selbst zu zahlen.<br />

<strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie. II. 12

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