06.01.2013 Aufrufe

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

225. Statut für das Kaiserlich Deutsche Archäologische Institut. 593<br />

in Rom und in Athen zu ihrer gelehrten Ausbildung verweilende Deutsche<br />

unentgeltlich, theils eine Periegese <strong>der</strong> ^Monumente und Museen vorzunehmen<br />

. theils archaeologische o<strong>der</strong> epigraphische Vorträge zu halten,<br />

o<strong>der</strong> Übungen zu leiten.<br />

§ lO.<br />

Die Vertheilung <strong>der</strong> Geschäfte in Rom, resp. Athen, unter die Secretare daselbst<br />

regelt, soweit es nicht durch dieses Statut geschehen ist, eine mit Genehmigung<br />

des .\uswärtigen Amtes zu erlassende Instruction <strong>der</strong> Central -Direction.<br />

§ II-<br />

Das Institut vergibt nach Ermessen Diplome nach den drei Kategorieen <strong>der</strong><br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong>, ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> und correspondirenden jNIitglie<strong>der</strong>. Die<br />

Vergebung <strong>der</strong>selben erfolgt durch die Central -Direction entwe<strong>der</strong> auf Antrag eines<br />

Directions - Mitgliedes o<strong>der</strong> des römischen o<strong>der</strong> des athenischen Secretariats die<br />

Unterzeichnung durch den General - Secretar o<strong>der</strong> dessen Stellvertreter und ein<br />

an<strong>der</strong>es Mitglied <strong>der</strong> Direction.<br />

§ 12.<br />

Die Bibliotlieken des Instituts stehen jedem in Rom, resp. in Athen, lebenden<br />

odei" verweilenden, gehörig legitimirten Gelehrten o<strong>der</strong> Künstler zur unent-<br />

geltlichen Benutzung offen. Die zur Instandhaltung und Vermehrung <strong>der</strong>selben<br />

jährlich ausgesetzte Summe wird von dem betreffenden Secretariat nach seinem<br />

Ermessen verwendet.<br />

§ 13-<br />

Der archaeologische Apparat des Instituts, insbeson<strong>der</strong>e die von demselben<br />

gesammelten Zeichnungen, sollen gleichfalls nach Möglichkeit allgemeiner Benutzung-<br />

offen stehen. Die Verwaltung ist mit <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> Bibliothek verbunden. Die<br />

zur Vermehrung des Apparats und für archaeologische Reisen jährlich bestimmten<br />

Summen werden nach dem Ermessen des Secretariats verwendet, doch hat dieses,<br />

wenn bedeuten<strong>der</strong>e Reisen vmternommen werden sollen imd nicht Gefahr im Verzuge<br />

ist, <strong>der</strong> Central -Direction vorher von dem Reiseplan Mittheilung zu machen<br />

und <strong>der</strong>en Einwilligung zu bewirken.<br />

§ 14-<br />

Das Vermögen des Instituts besteht, abgesehen von Gebäuden, Bibliothek,<br />

Apparat, Inventar, den in § i8 gedachten Zuwendungen und dem vom Reiche gewährten<br />

Zuschufs, theils in dem, dem buchhändlerischen Betrieb unterliegenden<br />

Lagerbestand seiner Druckschriften und Kupfertafeln und den buchhändlerischen<br />

Ausständen, theils in dem von ihm angesammelten Reservefonds (§ 17).<br />

§ 15-<br />

Für die Verwendung <strong>der</strong> jVIittel des Instituts ist <strong>der</strong> alljährlich auf Grund<br />

<strong>der</strong> Ansätze des Reichshaushalts -Etats von <strong>der</strong> Central -Direction aufzustellende und<br />

von dem Auswärtigen Amte zu vollziehende Etat mafsgebend.<br />

Die Central -Direction hat über die Verwaltung <strong>der</strong> ihr überwiesenen Mittel,<br />

sowie über den Reservefonds alljährlich dem Auswärtigen Amte Rechnung zu legen.<br />

§ 16.<br />

I. Die Contracte über die periodisch o<strong>der</strong> in einzelnen Werken erscheinenden<br />

Instituts -Publicationen werden, im Falle sie von den Secretariaten in Rom<br />

imd Athen herausgegeben werden, nach Einholung <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Central-<br />

Gescliichte <strong>der</strong> Akademie. II. 38<br />

,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!