06.01.2013 Aufrufe

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

480 210. Savigny- Stiftung.<br />

Ist die Pi-eisaufgabe nach dem Urtheile <strong>der</strong> Akademie nicht gelöst, so steht<br />

es in ihrer Befugnifs, dieselbe Aufgabe nochmals zur Concurrenz auszuschreiben.<br />

§ 19-<br />

Bewilligt die Akademie ein Reise -Stipendium (§ i6 Nr. 3). so wird dieser<br />

Beschlufs innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo ihr die<br />

Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, spätestens am nächstfolgenden 21. Februar<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> demnächst folgenden Gesammtsitzung verkündet, und steht es in <strong>der</strong><br />

Befugnifs <strong>der</strong> Akademie, dem Percipienten eine bestimmte Anweisung zu ertheilen.<br />

Der diesfällige Beschlufs unter Angabe <strong>der</strong> Zahlungs- Modalitäten ist dem Curatorium<br />

zur Ausführung mitzutheilen. Die Akademie wird Mafsregeln treffen o<strong>der</strong><br />

durch das Curatorium treffen lassen, welche die Veröffentlichung des Reiseberichtes<br />

möglichst sichern.<br />

§ 20.<br />

Entscheidet sich die Akademie dafür, die Zinsenmasse ganz o<strong>der</strong> zum Theile<br />

einem Rechtsgelehrten zur Ausführung einer l^estimmten wissenschaftlichen Arbeit<br />

zu gewähren (§16 Nr. 4), so ist sie verpflichtet, über den Plan <strong>der</strong> Arbeit vom<br />

Verfasser eine Vorlage zu erfor<strong>der</strong>n, von dem Fortgange des Unternehmens sich<br />

in Kenntnifs zu erhalten und die Veröffentlichung des Resultates <strong>der</strong> Forschungen<br />

möglichst zu sichern.<br />

Dem Curatorium wird bei Mittheilung <strong>der</strong> gemachten Vorlagen und <strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Angelegenheit von <strong>der</strong> Akademie gefafsten Beschlüsse die Zalilungsanweisung<br />

ertheilt.<br />

§ 21.<br />

Verfügt die Akademie an dem 21. Februar o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> demselben zunächst<br />

folgenden Gesammtsitzung (§§ 18 — 19) nicht über die ihr zur Verfügung gestellte<br />

Zinsenmasse, o<strong>der</strong> macht sie nicht innerhalb des einjährigen Zeitraums von dem<br />

ihr nach § 17 resp. § 20 zustehenden Rechte Gebrauch, ein bereits vollendetes Werk<br />

zu praemiiren, beziehungsweise einem Rechtsgelehrten zur Ausführung einer wis-<br />

senschaftlichen Arbeit die Mittel zu überweisen, o<strong>der</strong> erklärt sie nicht innerhalb<br />

gleicher Frist dem Curatorium. dafs sie von dem Rechte des §16 Alinea 3 Gebrauch<br />

mache, so ist die Masse <strong>der</strong> ferneren Verfügung <strong>der</strong> Akademie entzogen.<br />

Diese verfallenen Massen werden einem beson<strong>der</strong>s zu verwaltenden Fonds <strong>der</strong><br />

Stiftung zugeschrieben, dessen Zinsen zur Deckung <strong>der</strong> Druckkosten für die prae-<br />

miirten Werke gleichzeitig mit <strong>der</strong> Zinsenmasse des Capital -Vermögens (§ 12) <strong>der</strong><br />

Akademie zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die von <strong>der</strong> Akademie nicht zum Druck angewiesenen Zinsen des Druck-<br />

kostenfonds werden zum Capitale dieses Fonds geschlagen.<br />

§ 22.<br />

Abän<strong>der</strong>ungen dieses Statuts bedürfen , aufser <strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> Staatsbehörde,<br />

<strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> drei Akademien und des Curatoriums <strong>der</strong> Stiftvmg.<br />

So beschlossen zu Berlin, den 27. März 1863.<br />

Das Gründuags-Comite <strong>der</strong> Savigny-Stiftung.<br />

von Bernuth. Dr. von Bethmann-Hollweg. Borchardt.<br />

Dr. Bornemann. Dr. Bruns. Dr. Dove. Dr. Gneist. Dr. Heydemann.<br />

Dr. Homeyer. Meyen. Freiherr von Patow. Dr. Richter. Dr. Rudorff.<br />

Graf von Schwerin. Simson. Volkmar. Graf von Wartensleben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!