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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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1(34 79. Leibniz, Entwurf eines Privilegs für die Sooietät (10. Februar 1705).<br />

und Kranckheit verfallen und ver<strong>der</strong>l)en miU'sen. Dahingegen ihnen einige Zeit-<br />

lang, auf obbesagte Weise, wenn nehnilich die Sachen diefsfals zu genugsanier<br />

Verfafsung bracht, anstatt eines ledigen Almosens zu Verdienst und Subsistenz zu<br />

helflfen. Doch also dafs was sonst zu <strong>der</strong>gleichen Viaticis und Almosen gewiedmet,<br />

deswegen nicht abgehen soll.<br />

Wir wollen auch Unser Societät <strong>der</strong> Wifsenschafften hiemit in Gnaden auf-<br />

getragen haben, darauff bedacht zu seyn, dafs die Jugend und Praeceptores mit<br />

tüchtigen Schuhl- und an<strong>der</strong>n Biichern versehen werden, <strong>der</strong>gestalt dafs unter <strong>der</strong><br />

Ajjprobation <strong>der</strong> Societät richtige deutliche aiiff den alten zur Gottesfurcht und<br />

Tugend gerichteten Grund gebauete Systemata, Tabulae, Compendia, Selecta dis-<br />

ciplinarum observata et tractationes , so dieselben ganz o<strong>der</strong> zum TJieil begreiffen,<br />

auch die aufs dem rechten Brunnquell hehrgeleiteten Notitiae Historicae, Geogra-<br />

phicae, Genealogicae et Heraldicae; dabeneben auch Grammatiken, Vocabularia,<br />

Schreib- und Rechenbücher, Nomenciatores, Januae. Collo(|uia, Progymnasmata,<br />

Exercitia oratoria und <strong>der</strong>gleichen , nicht wenigei" allerhand Dictionaria und Flori-<br />

legia, wie sie Nahmen haben mögen, theils verfafset, theils erneuet, mithin auch<br />

solche Editiones Autorum Classicorum zum Druck beför<strong>der</strong>t werden, welche mit<br />

notis eriticis nicht überhäuffet noch vertheuert, und doch mit nöthigen Erklärungen<br />

versehen. Dazu auch zu rechnen Catechismi approbati, Compendia Theologica,<br />

Gebeth-, Gesang- und Spruch-Bücher, so in .Schuhlen zu gebrauchen, desgleichen<br />

Editiones <strong>der</strong> Psalmen , des Neuen Testaments . auch wohl <strong>der</strong> ganzen Bibel o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Theile, in Original- und an<strong>der</strong>en Sprachen, samt an<strong>der</strong>n zu <strong>der</strong>en Verstand<br />

und Gebrauch gehöhrigen <strong>der</strong> Jugend dienlichen Wercken. Doch daCs alle solche<br />

geistliche Bücher vorher gebülu'end zur Censur kommen und approbiret werden.<br />

Damit aber mehrerwehnte Unsere Societät <strong>der</strong> Wifsenschafften das Werck<br />

befser bestreiten könne, geben Wir <strong>der</strong>selben hiemit ein Privilegium speciale perpetuum<br />

über die obbenante Sorten <strong>der</strong> Bücher, dafs wenn die Societät <strong>der</strong>gleichen<br />

nach und nach verfertigen und verlegen lafsen o<strong>der</strong> schon verfertigte gute Editiones<br />

wi<strong>der</strong> aufflegen lafsen, denen Praceptoribus nicht erlaubt seyn soll, an<strong>der</strong>e als<br />

diese von gleicher Sorte o<strong>der</strong> Objecto zum oi-dentlichen Gebrauch in denen Public-<br />

Schuhlen bey <strong>der</strong> Jugend kommen zu lafsen, und ihre Lectiones darauf zu richten.<br />

Aufser dem ertheilen Wir auch <strong>der</strong> Societät <strong>der</strong> Wifsenschafften hiemit ein Pri-<br />

vilegium impressorium perpetuum generale, dal« Niemand die Bücher, Tractatlein,<br />

Figuren , Holz - o<strong>der</strong> Kupferstücke , von wafs Nahmen , Einhalt o<strong>der</strong> Erfindung<br />

solche Dinge sein mögen, so sie selbst verlegt o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e verlegen lafsen,<br />

in Unsern Landen ganz o<strong>der</strong> zum Theil nachdrucken , o<strong>der</strong> da es an<strong>der</strong>swo ge-<br />

schehen, sie in Uusre Lande führen, o<strong>der</strong> darinn verkauffen solle; bey Confiscation<br />

<strong>der</strong> Bücher und willkührlicher Straffe, <strong>der</strong>en Helffte ad pias causas, die an<strong>der</strong>e<br />

Helff'te <strong>der</strong> Societät zuzuwenden.<br />

Damit auch die Societät mit mehrern Nachdruck dahin vigiliren könne, dafs<br />

die Verfertigung, Verlegung und Vertrieb schädlicher imd untauglicher Bücher in<br />

Unsern Landen gehin<strong>der</strong>t, hingegen dafs guthe, zumahl ausländische Wei'cke und<br />

Bücher befser und zeitiger als bisher geschehen, zugeführet werden, auch mit <strong>der</strong><br />

Z.eit selbst zu einigem Vorrath guter Bücher zu ihrem Zweck gelangen möge, so<br />

geben Wir <strong>der</strong>selben hiemit Macht, vor sich o<strong>der</strong> durcli an<strong>der</strong>e jezo o<strong>der</strong> hienechst,<br />

wie es ihre Gelegenheit leidet, sich des Buchhandels und Verlags ihres Gefallens<br />

anzunehmen, auch Druckereyen <strong>der</strong> Bücher und Kupfer anzurichten, wollen auch<br />

in Gnaden, dafs sie alle Freyheiten , die an<strong>der</strong>n diefsfals jemahls gegönnet worden,<br />

geniefsen soll und alle das ihrige, wie es Nahmen haben mag, in sjjecie wafs zu<br />

denen Büchern und an<strong>der</strong>em Verlag gehöret, zu Wafser und Land Zoll- und Accisefrey<br />

passiret werde, und sind geneigt, wenn sie in Stand, Uns damit an die Hand<br />

zu gehen, aus iln-en Läden vor an<strong>der</strong>n, die zu Unsern Bibliotheken anständigen

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