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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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80. Leiüniz, Entwurf eines Privilegs <strong>der</strong> Eplioria generalis. 1()5<br />

Büclier nehmen zn lafsen. Weil aber dennoch <strong>der</strong> Societät schwehr fallen wird,<br />

diM'ch dieses Mittel und aus dem Fundo <strong>der</strong>selben zu einem solchen gnugsamen<br />

Vorrath <strong>der</strong> zu ihrem Scopo dienen<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>lich mathematischer und an<strong>der</strong>er<br />

theuren Bücher und Instrumente, zu gelangen, als zum Besten dieser StifFtmig und<br />

<strong>der</strong>en guten Succes nöthig ist, so wollen Wir gnädigst Unser Societät, wenn sie<br />

dazu annehndiche Wege und Mittel, ohne Abgang Unser Ordinari Intrade, in Vor-<br />

schlag bringen wird, in diesem Stück unter die Arme greiften.<br />

Wir befehlen demenach allen Unsei'n Civil- o<strong>der</strong> iMilitarcoUegiis , o<strong>der</strong> Be-<br />

dienten, wess Nahmens die auch seyn mögen, in Unserm Königreich und allen<br />

an<strong>der</strong>n Unsern Landen hiemit gnädigst und dabey ernstlich, über diese Unsere<br />

Verordnung, welche die Societät nach Gelegenheit <strong>der</strong> Zeit zu ihrer und Je<strong>der</strong>mans<br />

Wifsenschafft bringen kan, nachdrücklich zu halten und nichts, so diesen und<br />

an<strong>der</strong>n von Uns Unser Societät <strong>der</strong> Wifsenschaff'ten verliehenen Begnadigungen<br />

entgegen, zu tluni, noch zu gestatten. Auch <strong>der</strong> Societät und denen, so von ihr<br />

autorisiret, auff" ihre Denuntiation o<strong>der</strong> Requisition, ohne Wi<strong>der</strong>rede und Weitläuff'tigkeit,<br />

mit schleunigster Hülff" und Beför<strong>der</strong>ung an Hand zu gehen nnd, da<br />

gleich ein Zweifel fürfallen solte, ihre Causam als favorabilem anzusehn, <strong>der</strong>selben<br />

wenigst provisionalitei' also zu fügen, dafs sie bifs zum Aufsschlag gesichert seyn<br />

könne und inzwischen nichts Widriges verhenget werde.<br />

Alles bey \'ermeidung Unserer Ungnade und unnachbleiblicher Straff'e. Hieran<br />

geschieht Unser ernstliclier Will und Meynung.<br />

80.<br />

(Vergl. <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie S. 140).<br />

Le iBN iz. Eigenhändiger Entwurf ein es Privilegs <strong>der</strong> Ephor ia generali s<br />

für die Societät (undatirt).<br />

[Akademisches Archiv: LEiBNiz-Fasc]<br />

Weilen auch viel looo Thlr. in Ihrer jMaj. Lande jährlich sowohl von <strong>der</strong>o<br />

Maj. und an<strong>der</strong>n theils Communen theils Privatfamilien ad pias causas und son<strong>der</strong>lich<br />

zu den Studien und Stipendiis <strong>der</strong> Studirenden angewendet werden, aber dabey<br />

ohne eine beson<strong>der</strong>e Aufsicht solcher gelehrten und wohlgesinnten Personen , die<br />

gnugsame Verkündigung von <strong>der</strong> vorgeschlagenen Stipendiaten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s Bene-<br />

ficiatorum Thun und profectibus einziehen können und wollen, <strong>der</strong> vielfältige Mifs-<br />

l)i'aueh <strong>der</strong> wohlgemeynten Stifftungen nicht wohl zu verhüten, so wird zu Königl.<br />

höchsterleuchteten Guthfinden gestellet, ob sie in Gnaden geruhen möchten, <strong>der</strong>o<br />

Societaet <strong>der</strong> Wifsenscliaft'ten die Ephoriam generalem darüber in so weit aufzutragen,<br />

dafs sie durch die in den Kcmigl. Provinzen liin und wie<strong>der</strong> liabende tüchtige Membra<br />

die tleilsige Aufsicht gebührend veranstalte, auch zu dem Ende ein gewisses Reglement<br />

sub approbatione regia verfasse, welchem nach die Beneficiati sich qualificiren<br />

sollen. Durch welches Mittel dann man, was hin und wie<strong>der</strong> für wackere<br />

Ingenia latitiren, in Erfahrung bringen, tüchtige Subjecta vor an<strong>der</strong>n (<strong>der</strong> Fundationen<br />

Absehen gemäfs) besorgen und zum gemeinen Besten qualificirt machen,<br />

auch wohl zu nüzlichen Laboribus aufmuntern und <strong>der</strong>mahleins rechtschaffen zu<br />

Dienst Königl. Maj. und des Publici brauchen köndte.<br />

Und weilen auch ein grofser Mangel bey <strong>der</strong> Profession <strong>der</strong> Studien sich<br />

darum ergiebet, dafs, da sonst bey gewissen son<strong>der</strong>lich bey den sogenannten geschenckten<br />

Handwercken ein junger Gesell o<strong>der</strong> an<strong>der</strong> <strong>der</strong> arbeiten will, wo er<br />

hin konrnit, Arbeit findet und dadurch eine Zeitlang subsistiren und sein Bi'odt<br />

ehrlich verdienen kan, bey den Studirenden nichts <strong>der</strong>gleichen veranstaltet, sondei-n

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