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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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424 202. Statiitenentvvurf von 1829 (Schleiekmacher).<br />

202.<br />

(Vergl. <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie S. 745).<br />

Entwurf zu neuen Statuten <strong>der</strong> <strong>Königlich</strong>en Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften<br />

in Berlin (1829).<br />

§ I-<br />

Die Bestimmung <strong>der</strong> Akademie ist, sowohl das in den verschiedenen wissen-<br />

schaftlichen Gebieten Vorhandene zu prüfen, als auch weitere Forschungen, tlieils<br />

selbst durch die Beiträge ihrer einzelnen Mitglie<strong>der</strong>, so Avie durch vereinte Bestrebungen<br />

zu för<strong>der</strong>n, theils auch An<strong>der</strong>e dazu aufzuregen. Das Erste geschieht theils<br />

durch die von den einzelnen Mitglie<strong>der</strong>n zu liefernden wissenschaftlichen Abhandkmgen<br />

, theils durch von <strong>der</strong> Akademie ausgehende wissenschaftliche Arbeiten und<br />

Unternehmungen; das An<strong>der</strong>e theils überhaupt durch ihre Verbindung mit an<strong>der</strong>n<br />

gelehrten Gesellschaften und Individuen des In- imd Auslandes, theils beson<strong>der</strong>s<br />

durch die öffentlich ausgestellten Preisaufgaben.<br />

§ 2.<br />

Sie theilt sich zu diesem Behuf in z w e i Klassen , die eine für die physikalischen<br />

und mathematischen, und die an<strong>der</strong>e für die philosophischen<br />

und historischen Wissenschaften.<br />

$j<br />

3-<br />

Es giebt in <strong>der</strong> Akademie vier Arten von Mitgliedschaft, ordentliche Mit-<br />

glie<strong>der</strong>, auswärtige Mitglie<strong>der</strong>, Ehrenmitglie<strong>der</strong> vmd correspondirende Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Die ordentlichen, auswärtigen inid correspondirenden Mitglie<strong>der</strong> sind schon von<br />

vorn herein und durch ihre Walil einer <strong>der</strong> beiden Klassen zugewiesen, die Ehren-<br />

mitglie<strong>der</strong> hingegen gehören <strong>der</strong> Akademie im Ganzen an. Niemand wird ein Mit-<br />

glied <strong>der</strong> Akademie, von welcher Art es auch sei, als durch die unten näher zu<br />

bestimmende Wahl und Bestätigung.<br />

§ 4.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> ordentlichen und correspondirenden Mitglie<strong>der</strong> hängt lediglich<br />

von dem Bedürfnifs <strong>der</strong> Wissenschaften und von äufsern Umständen ab. Es ist<br />

daher beständig darauf zu sehen und dafür zu sorgen, dafs ein jedes <strong>der</strong> beiden<br />

in einer Klasse vereinigten Hauptfächer mit ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n gehörig besetzt<br />

sei und auch bei den Wahlen von auswärtigen und Ehren -Mitglie<strong>der</strong>n und<br />

Correspondenten berücksichtigt werde. x\uswärtige Mitglie<strong>der</strong> darf es nicht mehr<br />

geben als zwei und dreifsig, so dafs zu je<strong>der</strong> von beiden Klassen nicht mehr als<br />

sechszehn gehören dürfen. Es ist in Beziehung auf diese drei Klassen von Mit-<br />

gliedei'n darauf zu sehen, dafs auch die bedeutendem einzelnen Fächer, welche in<br />

das Gebiet einer Klasse gehören, möglichst gleichmäfsig in <strong>der</strong> Akademie reprä-<br />

sentirt seien. Zu Ehrenmitglie<strong>der</strong>n werden solche Männer gewählt, welche bei<br />

einem ausgezeichneten Interesse an den Angelegenheiten <strong>der</strong> Wissenschaft, durch<br />

ihr Ansehen und ihren Eintlufs den Bestrebungen <strong>der</strong> Akademie för<strong>der</strong>lich sein<br />

können.<br />

§ 5-<br />

Zu oixlentlichen Mitglie<strong>der</strong>n können nur Gelehrte gewählt werden, welche<br />

in Berlin selbst, o<strong>der</strong> in einer solchen Nähe <strong>der</strong> Stadt wohnen, dafs ihr Verhältnifs<br />

zur Akademie und die Erfüllung ihrer akademischen Pflichten durch die Entfernung<br />

nicht gehennnt wird.

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