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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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372 194. Die Statuten <strong>der</strong> Akademie vom 24. Januar 1812.<br />

tage sind alle ordentliche Mitglie<strong>der</strong> zu er.scheinen verpflichtet, wenn sie sich nicht<br />

durch triftige Gründe bei dem Sekretär ihrer Klasse schriftlich entschuldigen<br />

können.<br />

§ 30-<br />

Zu je<strong>der</strong> vollständigen Wahlversammlung wird die Anwesenheit von wenig-<br />

stens zwei Drittheilen <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>t.<br />

Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird ballotirt.<br />

Die einfache Stimmenmehrheit <strong>der</strong> Anwesenden entscheidet die Annahme o<strong>der</strong><br />

Verwerfung des vorgeschlagenen Gelehrten.<br />

§ 31-<br />

So wie <strong>der</strong> Akademie das Recht <strong>der</strong> freien Wahl ihrer Mitgiiedei' zusteht,<br />

so hat sie auch die Befugnifs, ein ordentliches o<strong>der</strong> auswärtiges o<strong>der</strong> Ehren -Mit-<br />

glied von <strong>der</strong> Mitgliedschaft auf öffentliche Anklage bei <strong>der</strong> Akademie, in einer<br />

Gesammtsitzung entwe<strong>der</strong> auf eine Zeit lang zu suspendiren, o<strong>der</strong> auf immer aus-<br />

zuschliefsen.<br />

Uns ist von je<strong>der</strong> erfolgten Suspension o<strong>der</strong> Ausschliefsung eines Mitgliedes<br />

sofort ptlichtmäfsige Anzeige einzureichen.<br />

§ 32.<br />

Die Geschäfte <strong>der</strong> Akademie überhaupt und ihrer Gesamt -Versammlungen<br />

leitet <strong>der</strong> bei diesen Vorsitzende Sekretär, nach <strong>der</strong> ihm vorgeschriebenen Instruction.<br />

§ 33-<br />

Die Geschäfte <strong>der</strong> Klassen und ihre Versammlungen leitet <strong>der</strong> Sekretär <strong>der</strong><br />

Klasse und wird dazu mit einer eigenen Instruction versehen.<br />

§ 34-<br />

Jede Klasse wählt ihren Sekretär und macht die nach <strong>der</strong> Stimmenmehrheit<br />

getrofiene Wahl <strong>der</strong> Akademie bekannt, welche dieselbe Uns durch das Departement<br />

des Cultus und öffentlichen Unterrichts zur Bestätigung anzeigt.<br />

§ 35-<br />

Die Stelle eines Sekretars ist mit einem etatsmäfsigen Gehalte verbunden und<br />

wird lebenslang bekleidet.<br />

.<br />

.'<br />

§ 36.<br />

In den Berathschlagungen <strong>der</strong> Akademie hat <strong>der</strong> Vorsitzende Sekretär bei<br />

Gleichheit <strong>der</strong> Stimmen eine doppelte; so auch in gleichem Falle bei den Berath-<br />

schlagungen je<strong>der</strong> Klasse <strong>der</strong> Sekretär <strong>der</strong>selben.<br />

§ 37-<br />

Die im Namen <strong>der</strong> Akademie geschehenen Ausfertigungen werden von den<br />

vier Sekretaren im Concept gezeichnet und in <strong>der</strong> Reinschrift unterschrieben.<br />

§ 38.<br />

Aufser ihren gewöhnlichen, <strong>der</strong> Wissenschaft gewidmeten Arbeiten, wird die<br />

Akademie auch durch aufgegebene Preisfragen über wichtige bisher min<strong>der</strong> erforschte<br />

Gegenstände Gelehrte in mehrern Län<strong>der</strong>n auffor<strong>der</strong>n, ihr Nachdenken und<br />

ihren Fleifs auf diese zu wenden.<br />

§ 39-<br />

Zu dem Ende haben die Klassen abwechselnd jede jährlich eine Preisfrage<br />

aufzugeben.

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