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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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470 -07. Eduard Gerhard -Stiftung.<br />

§ 6.<br />

Die Commission hat zunächst vor dem i. Juni eines jeden Jahres sich darüber<br />

schlüssig zu machen, ob die für dieses Jahr verfügbare Summe für spätere Ver-<br />

leihung reservirt werden soll. Jedoch darf sie von dieser Befugnifs höchstens in<br />

drei auf einan<strong>der</strong> folgenden Jahren Gebrauch machen und mufs also mindestens jedes<br />

vierte Jahr die Bewerbung ausgeschrieben werden.<br />

Der Beschlufs <strong>der</strong> Commission den Betrag zu reserviren o<strong>der</strong> die Bewerbung<br />

auszuschreiben ist definitiv, und theilt dieselbe ihn <strong>der</strong> Classe und diese dem Plenum<br />

mit. Es wird demgemäfs in <strong>der</strong> nächstfolgenden Leibniz - Sitzung entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausfall <strong>der</strong> Bewerbung angezeigt o<strong>der</strong> die Bewerbung ausgeschrieben. Letzteres<br />

geschieht in <strong>der</strong> Weise, dafs die jedesmal zur Verfügung stehende Summe namhaft<br />

gemacht und die Bewerber aufgefor<strong>der</strong>t werden , ihre ^Meldungen vor dem nächst-<br />

folgenden I. Januar <strong>der</strong> Akademie einzureichen.<br />

?5<br />

7-<br />

Die eingegangenen Bewerbungen werden <strong>der</strong> voi'berathenden Commission zu-<br />

gestellt und von dieser geprüft. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls wird <strong>der</strong> Petent auf Auffor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Commission sich mit dei'selben über die ^Modalitäten seines Plans benehmen.<br />

Es steht <strong>der</strong> Commission frei, sowohl die Gesammtsumme einem [einzigen Bewerber<br />

wie auch mehreren Theilbeträge zuzuweisen. Wenngleich <strong>der</strong> Regel nach die Be-<br />

willigung so zu bemessen ist, dafs die Ausführung des Arbeitsplanes einschliefslich<br />

<strong>der</strong> Drucklegung mit den bewilligten Mitteln erwartet werden kann , so soll doch<br />

auch Weiterverleihung des Stipendiums zur Fortführung einer mit Hülfe desselben<br />

begonnenen Arbeit unter Umständen stattfinden können. Der Beschlufs <strong>der</strong> Com-<br />

mission ist vor dem i. Juni des auf die Ausschreibung folgenden Jahres <strong>der</strong> philo-<br />

sophisch-historischen Classe zur Kenntnifs zu bringen, und hat diese endgültig über<br />

die Verleihung des Stipendiums zu entscheiden. Hat keine <strong>der</strong> vorgelegten Bewerbungen<br />

in <strong>der</strong> Commission die Majorität gefunden o<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> Beschlufs <strong>der</strong><br />

Commission von <strong>der</strong> Classe abgelehnt, so unterbleibt die ^'erleihung für dieses<br />

Jahr. Dasselbe tritt ein , wenn keine Bewerbung eingegangen sein sollte. In allen<br />

diesen Fällen wird die verfügbare Summe auf den nächsten Bewerbungstermin übertragen.<br />

^"on dem Ergebnifs <strong>der</strong> Bewerbung wird dem Plenum Anzeige gemacht<br />

und dasselbe in <strong>der</strong> nächstfolgenden Leibniz -Sitzung bekannt sesieben.<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> Stipendiensumme , mag dieselbe eine o<strong>der</strong> mehrere Jahresraten<br />

umfassen, erfolgt auf Anweisung des Vorsitzenden S.ecretars <strong>der</strong> Akademie<br />

sofort nach erfolgter Verleihung, wofern nicht die verleihende Classe dafür an<strong>der</strong>e<br />

Termine festsetzt.<br />

§ 9-<br />

Die erste Ausschreibung erfolgt am Leibniz -Tag 1893.<br />

§ lo-<br />

Abän<strong>der</strong>ungen dieses Statuts können auf A'orschlag <strong>der</strong> philosoi^hisch - histo-<br />

rischen Classe von <strong>der</strong> Gesammt- Akademie unter Bestätigung des vorgeordneten<br />

Ministeriums getroffen werden.<br />

Die Künio'liche Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften.

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