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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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590 225. .Statut für das Kaiserlich Deutsclie Archäologische Institut.<br />

o-ewählt. Das nach Ablauf dieser Zeit ausscheidende Mitglied kann, wenn dasselbe<br />

von <strong>der</strong> Akademie gewählt war, sofort wie<strong>der</strong> gewählt werden. Die von <strong>der</strong> Central<br />

- Direction gewählten Mitglie<strong>der</strong> — ic, d — sind dagegen nicht bei Wie<strong>der</strong>be-<br />

setzung <strong>der</strong> durch ihr Ausscheiden eingetretenen, son<strong>der</strong>n erst bei einer später ein-<br />

tretenden Vacanz aufs neue wählbar.<br />

5. Sollte ein nicht akademisches Mitglied <strong>der</strong> Central -Direction (Absatz ic)<br />

in die Akademie aufgenommen werden, so wird dadurch seine Stelle in <strong>der</strong> Cen-<br />

tral- Direction nicht erledigt. Dasselbe kann indefs bei eintreten<strong>der</strong> Vacanz als akademisches<br />

Mitglied (.\bsatz ib) gewählt werden.<br />

6. Ein als ansässig in Berlin gewähltes ]Mitglied <strong>der</strong> Central -Direction {ib.<br />

c und 3) scheidet aus <strong>der</strong>selben aus, wenn es sein Domicil in Berlin aufgibt. Das-<br />

selbe ist <strong>der</strong> Fall, wenn ein als in Berlin nicht ansässig gewähltes Mitglied sein<br />

Domicil nach Berlin verlegt.<br />

Als zu Berlin wohnhaft wird im Sinne dieses Statuts auch Deijenige be-<br />

ti-achtet, welcher an einem innerhalb einer Entfernung von 30 Kilometern von <strong>der</strong><br />

Weichbildgrenze Berlins belegenen, mit Berlin durch Eisenbahn o<strong>der</strong> Strafsenbalin<br />

verbundenen Orte seinen Wohnsitz hat.<br />

§3-<br />

1. Den Vorsitz in <strong>der</strong> Central -Direction führt <strong>der</strong> General -Secretar o<strong>der</strong><br />

dessen von <strong>der</strong> Central -Direction alljährlich in <strong>der</strong> Plenarversammlung zu wählen-<br />

<strong>der</strong> Stellvertretei-, für welchen im Behin<strong>der</strong>ungsfalle dasjenige akademische Mitglied<br />

eintritt, welches am längsten <strong>der</strong> Central- Direction angehört.<br />

2. Der General - Secretar hat als Vorsitzen<strong>der</strong> die Verhandlungen <strong>der</strong> Central-<br />

Direction zu leiten, für die Führung <strong>der</strong> Protocolle und die Aufbewahrung <strong>der</strong><br />

Acten zu sorgen, nach Mafsgabe <strong>der</strong> Statuten und <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Central-<br />

Direction die laufende Verwaltung wahi'zunehmen, die gesammte amtliche Cor-<br />

respondenz zu führen, ferner für Erstattung eines Jahresberichtes über jedes wissen-<br />

schaftliche Unternehmen des Instituts, sowie für Ablegung <strong>der</strong> Jahresrechnung in<br />

<strong>der</strong> Plenarversammlung Sorge zu tragen. Er ist aufserdem verpflichtet, die statuten-<br />

mäfsig erfor<strong>der</strong>lichen Anträge l)ei <strong>der</strong> Central -Direction zu stellen und den Fortgang<br />

aller wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts zu überwachen, auch in angemessener<br />

Weise sich an ihnen selbstthätig zu betheiligen.<br />

3. Für Reisen im Auftrage <strong>der</strong> Central-Direction werden dem General-Secretar<br />

die von ihm zu liquidirenden Auslagen erstattet.<br />

§4-<br />

Die Central-Direction fafst ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit. Zu einem<br />

gültigen Beschluls ist die Anwesenheit von mindestens vier Mitglie<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei Stimmengieicliheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im übrigen<br />

bestimmt sich die Central-Direction ihre Geschäftsordnung selbst.<br />

§5-<br />

Die Central-Direction vertritt das Institut als Vorstand desselben. Behufs<br />

Legitimation vor Gericht genügt für den General-Secretar die Anstellungsurkunde,<br />

4. Die Mitgliedschaft <strong>der</strong> unter 16, c, d Genannten ist Ehrenamt und dauert auf Lebens-<br />

zeit, falls nicht das Mitglied freiwillig ausscheidet.<br />

6. Ein als ansässig in Berlin gewähltes Mitglied <strong>der</strong> Central-Direction (16, c) scheidet<br />

aus <strong>der</strong>selben aus, wenn es sein Domicil in Berlin aufgibt. Ein als nicht dort ansässig ge-<br />

wähltes Mitglied behält seinen Sitz, auch wenn es sein Domicil nach Berlin verlegt, und nicht<br />

min<strong>der</strong>, wenn es in die Akademie daselbst aufgenonnnen wird. Dasselbe kann indefs bei ein-<br />

treten<strong>der</strong> Vacanz als Akademiker in die Kategorie li, als Nicht -Akademiker in die Kate-<br />

gorie IC gewählt werden.

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