06.01.2013 Aufrufe

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

190. Der nicht genelmiigte Statutenentwurf vom Jahre 1809. 355<br />

weitig drucken läfst. so willige er ein, dafs diefs letztere von Seiten <strong>der</strong> Akademie<br />

geschehe. Die Schi'ift wird in diesem Falle neben den an<strong>der</strong>n Preisschi'iften gedruclct.<br />

6. Aufser diesen jährlich erscheinenden Bänden wird die Akademie von Zeit<br />

zu Zeit einen Band frem<strong>der</strong> Abhandlungen herausgeben, nemlich solcher, die von<br />

auswärtigen Mitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> von Kon-espondenten o<strong>der</strong> auch von ganz Fi-emden<br />

eingesandt und bei <strong>der</strong> Akademie vorgelesen worden sind.<br />

7. Damit die Akademie neben den eigenen und veranhafsten auch durch be-<br />

för<strong>der</strong>te Schriften nützlich werde, ist es ihr zur Pflicht gemacht: wenn sich Fälle<br />

ereignen sollten, wo es einem für die Wissenschaften wichtigen Werke an einem<br />

Verleger fehlte, den Verlag solclier Werke auf Kosten des Staats in Vorschlag zu<br />

bringen.<br />

8. Eine in den Schriften <strong>der</strong> Akademie gedruckte Abhandlung kann <strong>der</strong> Vei'fasser<br />

nicht sofort, o<strong>der</strong> gar zugleich, und noch weniger vorher, an<strong>der</strong>weitig in den<br />

Druck geben. Niu' die Resultate <strong>der</strong>selben kann er bekannt machen. Der voll-<br />

ständige Abdruck einer solchen einzelnen Abhandlung aber findet nur drei Jahre<br />

nach Erscheinung des Bandes <strong>der</strong> Akademischen Schriften, welcher dieselbe enthielt.<br />

Statt. Hingegen in einer Zeitschrift o<strong>der</strong> in einer Sammlung seiner Schriften wii'd<br />

dem \'erfasser gestattet, bereits nach einem halben Jahre die Abhandlung wie<strong>der</strong><br />

drucken zu lassen. Diese Vorschrift trifft nicht blos die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>,<br />

son<strong>der</strong>n auch die auswärtigen und die Korrespondenten, inigleichen die Fremden,<br />

von welchen die Akademie Abhandlungen herausgiebt. Eben so wenig können Vei--<br />

fasser von Preis- o<strong>der</strong> Accessit- Schriften, die in den Bänden <strong>der</strong> Akademie stehen,<br />

dieselben früher wie<strong>der</strong> drucken lassen, es sei mit o<strong>der</strong> ohne Abän<strong>der</strong>ungen.<br />

9. Die Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften hat bei allem, was sie mit dieser, Bezeichnung<br />

durch den Druck ausgehen läfst, völlige Zensur -Freiheit.<br />

Abschnitt IX.<br />

Von <strong>der</strong> Oek onomischen Kommission.<br />

1. Zur Besorgung <strong>der</strong> ökonomischen Angelegenheiten <strong>der</strong> Akademie ist eine<br />

eigene Kommission eingerichtet. Sie besteht aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n , nehmlich dem<br />

Vizepräsidenten und vier an<strong>der</strong>n, wovon jede Klasse einen aus ihrer Mitte ernennt.<br />

Diese Fünf erwählen Einen unter sich zum Direktor.<br />

2. Diese Oekonomische Kommission trägt Sorge:<br />

a) für die Aufrechthaltung <strong>der</strong> Privilegien und Gerechtsame <strong>der</strong> Akademie<br />

(wovon im folgenden Abschn.);<br />

b) für die Erfüllung des Etats<br />

;<br />

c) für die Sicherstellung und vortheilhafte Benutzung des Kapital -Vermc")-<br />

gens, wobei sie den Justiziai'ius <strong>der</strong> Akademie zu Rathe zu ziehen hat;<br />

d) für die Vermehrung <strong>der</strong> Einkünfte, worüber sie im vorkommenden<br />

Fall Vorschläge bei <strong>der</strong> Akademie einreicht;<br />

e) für die gehörige Belegung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben.<br />

3. Sie hat die Pllicht, die sämtlichen Jahres -Rechnungen abzunehmen und<br />

an die Ober -Rechen -Kammer zu beför<strong>der</strong>n, auch die Beantwortung <strong>der</strong> Bemerkungen<br />

<strong>der</strong> Ober -Rechen -Kammer und die endliche Decharge <strong>der</strong>selben zu besorgen.<br />

4. Zu ihren Obliegenheiten gehört auch die Kassenrevision bei diesem<br />

allgemeinen und bei den beson<strong>der</strong>n Rendanten <strong>der</strong> Verwaltungs Departementen.<br />

Sie nimmt diese Revision, so oft sie es nötig findet, vor, mufs es aber wenigstens<br />

monatlich einmal thun und verfasset darüber ein Protokoll, worin <strong>der</strong> Pllicht und<br />

Wahrheit gemäis bezeuget wird, dafs die Älitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission sich selbst<br />

überzeugt haben, dafs das Geld wirklich vorhanden ist. Diefs Protokoll wird von<br />

ihr bei <strong>der</strong> Akademie eingereicht.<br />

23*

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!