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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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370 194. Die Statuten <strong>der</strong> Akademie vom 24. Januar 1812.<br />

Diese öftentlichen Versammlungen werden an den benannten Tagen, ohne<br />

Rücksicht ob kirchliche Feste auf dieselben fallen , unverän<strong>der</strong>t gehalten , und auf<br />

den Geburtstag des Landesherrn, auch dann, wenn dieser in die statutenmäfsigen<br />

Ferien fallen sollte. Die gewöhnliche Donnerstagssitzung fällt in <strong>der</strong> Woche, in<br />

welche eine dieser öffentlichen Versammlungen trifft, aus, die Klassensitzung<br />

aber nur, wenn die öffentliche Sitzung auf einen Montag fällt.<br />

Die öffentlichen Sitzungen werden zu rechter Zeit vorher durch die Zeitungen<br />

bekannt gemacht, und alle anständige Personen haben zu denselben Zutritt.<br />

§ 19-<br />

In je<strong>der</strong> öffentlichen Versammlung führt abwechselnd einer <strong>der</strong> vier Klassen-<br />

Sekretare den Vorsitz.<br />

§ 20.<br />

In den öffentlichen Versammlungen, die an den beiden <strong>Königlich</strong>en Geburts-<br />

tagen zu halten sind, werden aufser dem Vortrage des Sekretars (§ 17) die seit <strong>der</strong><br />

lezten öffentlichen Sitzung vorgefallenen, die Akademie betreffenden Ereignisse,<br />

Todesfälle u. s. w. kurz bekannt gemacht. Hierauf liest einer <strong>der</strong> Sekretare ab-<br />

wechselnd, so dafs alle zwei Jahre eine <strong>der</strong> Klassen die Reihe trifft, einen wissen-<br />

schaftlichen Bericht von dem, was in ihren Klassen seit Erstattung <strong>der</strong> letzten Be-<br />

richte in <strong>der</strong> Akademie gelesen und sonst geleistet worden ist, und verbindet damit<br />

eine Übersicht von dem Zustande und den Fortschritten <strong>der</strong>, den verschiedenen<br />

Klassen angehörigen, wissenschaftlichen Fächer überhaupt. Damit diese Berichte<br />

eine möglichst vollständige Uebersicht darlegen, so trägt die Klasse jedem einzelnen<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong> einen Zweig <strong>der</strong> ihr zugehörigen Wissenschaften zu beson<strong>der</strong>er<br />

Verarbeitung auf, und diese theilen ihre Resultate zu gehöriger Zeit dem Sekretär<br />

mit, <strong>der</strong> sie alsdann zu einem Ganzen verbindet. — Nach den Berichten folgen<br />

Abhandlungen.<br />

§ 21.<br />

Die auf Leibnitz'ens Gedächtnifstag angeordnete öffentliche Sitzung ist zu<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Preisaufgaben, Einführungen neuer Mitglie<strong>der</strong> (siehe unten)<br />

und zu Gedächtnifsreden auf verstorbene Mitglie<strong>der</strong> bestimmt, welche letztere späte-<br />

stens an dem zweiten Jahrestage dieser Ai-t nach <strong>der</strong>en Tode gelesen werden müssen.<br />

In Ermangelung dieser beiden zuletzt erwähnten Handlungen werden Abhandlungen<br />

gelesen, <strong>der</strong>en auch nach den gedachten Einführungs- und Gedächtnifsreden gelesen<br />

werden können.<br />

§ 22.<br />

Es können in den öffentlichen Sitzungen keine an<strong>der</strong>e Abhandlungen gelesen<br />

werden, als solche, die bereits <strong>der</strong> gesamten Akademie vorgelesen worden. Sie<br />

werden zu dem Ende entwe<strong>der</strong> aus den im Jahre vorgelesenen ausgesucht, o<strong>der</strong><br />

falls ein Mitglied eine Abhandlung eigens dazu verfasst hätte, in einer <strong>der</strong> vorhergehenden<br />

gewöhnlichen Sitzungen, nach <strong>der</strong> für diesen Tag bestimmten Lesung<br />

<strong>der</strong> Akademie vorgetragen.<br />

§ 23-<br />

Aufserordentliche Versammlungen <strong>der</strong> Klassen und <strong>der</strong> Gesamt- Akademie<br />

wei'den, so oft die Umstände es erfor<strong>der</strong>n, von den Vorsitzenden Sekretaren berufen.<br />

Die zu den wöchentlichen Zusammenkünften bestimmten Tage dürfen dazu<br />

nicht gewählt werden.<br />

§ 24-<br />

Die Ferien <strong>der</strong> Akademie fangen mit dem i5ten August, wenn dieser ein<br />

Sonntag ist, o<strong>der</strong> mit dem nächsten Sonntage darauf an, und dauern 8 Wochen.<br />

Festferien sind die Osterwoche, die Pfings tw^oche und die beiden Wochen,<br />

innerhalb welcher das Weihnacht- und Neujahrsfest fallen.

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