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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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208. Bopp- Stiftung. 473<br />

§ 9-<br />

Professor Franz Bopp hat die Verfügung über die Verwendung des Ertrages<br />

nach Mafsgabe dieses Statuts (§§ i, 5 und lo) und gibt von seinem Beschlufs jedesmal<br />

<strong>der</strong> Akademie Kenntnifs, sowohl behufs <strong>der</strong> Benachrichtigung an den Betreffenden,<br />

die von Prof. Franz Bopp und dem Vorsitzenden Seci'etar <strong>der</strong> Akademie<br />

zu unterzeichnen ist, als auch behufs <strong>der</strong> durch das Secretariat auszustellenden<br />

Zahlungsanweisung an die Casse. Im Fall seiner Behin<strong>der</strong>ung, sowie nach seinem<br />

Ableben, tritt die <strong>Königlich</strong>e Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften an seine Stelle und ist<br />

dabei an die folgenden Bestimmungen gebunden. Die vorbei'athende Commission<br />

hat, auf dem Gange <strong>der</strong> Beschlufsnahme, das Recht des ersten Vorschlags an die<br />

philosophisch -historische Classe. Sie erstattet zur Begründung ihres Vorschlags an<br />

dieselbe einen Bericht, welchen sie in <strong>der</strong>en Sitzung durch ein von ihr bezeichnetes<br />

Mitglied <strong>der</strong> Classe zum Vortrag bringt. Wenn die Classe beitritt, bringt sie den<br />

Vorschlag an die Gesammt- Akademie; wenn sie abweicht, versucht sie eine Verständigung<br />

mit <strong>der</strong> Commission. Wird eine solche nicht erreicht, so hat sie den<br />

Vorschlag <strong>der</strong> Commission nebst dem ihrigen <strong>der</strong> Gesammt- Akademie zur Entscheidung<br />

vorzulegen. Diese kann nur annehmen o<strong>der</strong> ablehnen. Lehnt die Akademie<br />

den gemeinsamen Vorschlag <strong>der</strong> Classe und <strong>der</strong> Commission, o<strong>der</strong>, im Fall<br />

diese sich nicht geeinigt haben, den Vorschlag <strong>der</strong> einen wie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en ab, so<br />

ruht die Verwendung des Ertrages für dies Jahr und <strong>der</strong> Betrag wird zum Capital<br />

geschlagen. Die Abstimmung in <strong>der</strong> Classe und in <strong>der</strong> Akademie erfolgt verdeckt.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Classe und <strong>der</strong> Akademie werden zu den betreffenden Sitzungen<br />

durch eine Anzeige eingeladen. Die Nachricht, die über die Verleihung dem Betreffenden<br />

zu geben ist, wird mit <strong>der</strong> Unterschrift »Die Bopp -Stiftung« von dem<br />

Vorsitzenden Secretar <strong>der</strong> Akademie und den INIitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> vorberathenden Commission<br />

unterzeichnet. Die Zahlung erfolgt auf Anweisung des Secretariats <strong>der</strong><br />

Akademie.<br />

§ lo-<br />

Bewerbungen und Vorschläge müssen bis zum i. Februar des Jahres, zu dessen<br />

lö.Mai die Verleihung erfolgen soll, an die <strong>Königlich</strong>e Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften<br />

gerichtet werden. Die Akademie übergibt sie <strong>der</strong> vorberathenden Commission zur<br />

Mittheilung an Prof. Franz Bopp o<strong>der</strong> zu weiterer eigener Behandlung. Die Ent-<br />

scheidung ist an die eingegangenen Anmeldungen in keiner Weise gebunden.<br />

§ II-<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung, welche die <strong>Königlich</strong>e Akademie <strong>der</strong> Wissen-<br />

schaften im Juli jedes Jahres zu Leibnizens Gedächtnifs hält, wird durch den dh-i-<br />

girenden Secretar <strong>der</strong> philosophisch -historischen Classe ein von <strong>der</strong> vorberathenden<br />

Commission entworfener kurzer Bericht über die Wirksamkeit <strong>der</strong> Stiftung im ver-<br />

flossenen Jahre und den Vermögensstand <strong>der</strong>selben erstattet. Diejenigen Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Commission, welche nicht zugleich Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Akademie sind, werden zu<br />

dieser Sitzung beson<strong>der</strong>s eingeladen. Der erstattete Bericht wird in den Monats-<br />

berichten <strong>der</strong> Akademie abgedruckt und ein Abdruck desselben jedem Mitgliede <strong>der</strong><br />

Commission zugestellt.<br />

§ 12.<br />

Abän<strong>der</strong>ungen dieses Statuts bedürfen des übereinstimmenden Beschlusses deivorberathenden<br />

Commission, <strong>der</strong> philosophisch -historischen Classe und <strong>der</strong> Gesammt-<br />

Akademie sowie <strong>der</strong> landesherrlichen Bestätigung. Jener Beschlufs ist auf demselben<br />

Wege wie bei Vorschlägen über Verleihung (§ 9) herbeizuführen. Jedoch sind zu

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