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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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190. Der nicht genehmigte Statutenentwurf vom Jahre 1809. 343<br />

Abschnitt I.<br />

Zweck <strong>der</strong> Akademie.<br />

1. Der vornehmste Zweck <strong>der</strong> Akademie soll auf die Erweiterung <strong>der</strong> Wissen-<br />

schaften gerichtet seyn. Wie schon überhaupt hierzu die \"erbindung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

beiträgt, so sollen sie auch noch in solchen Untersuchungen imd Arbeiten sich<br />

unterstützen, welche diefs beson<strong>der</strong>s erfordei'n.<br />

2. Die Akademie beschränkt ihre Forschungen hauptsächlich auf das eigent-<br />

lich Wissenschaftliche jedes Zweiges <strong>der</strong> Kenntnisse: auf die Fächer <strong>der</strong> Gelehr-<br />

samkeit also, welche weitere Entwickelung und Anwendung anerkannter Prinzipien<br />

gestatten, höherer umfassen<strong>der</strong>er Ansichten fähig sind, o<strong>der</strong> durch Versuche, Er-<br />

fahrung und genaue Beobachtungen sich erweitern lassen, imgleichen auf diejenigen,<br />

welche durch Hülfe <strong>der</strong> Kritik, <strong>der</strong> Sprach- und Geschichtkunde fortschreiten.<br />

3. Die eigentliche Fortpflanzung <strong>der</strong> Wissenschaften durch Untei'i'icht ist<br />

nicht die Sache <strong>der</strong> Akademie, son<strong>der</strong>n gehört für die Universitäten und an<strong>der</strong>e<br />

theils höhere, theils niedrige Lehr- Anstalten.<br />

4. Auch mit <strong>der</strong> unmittelbaren Anwendung <strong>der</strong> Wissenschaften auf irgend<br />

ein bürgerliches Geschäft und auf eine bestimmte Nützlichkeit befassen sich die<br />

Akademiker, als solche, nicht. Doch wollen wir Uns vorbehalten, in den beson<strong>der</strong>n<br />

Fällen und Fächern, wozu wir die Akademie vorzüglich fähig erachten. Uns<br />

ihres Ratlies und Gutachtens zu bedienen. Zugleich machen Wir es <strong>der</strong>selben zur<br />

Pflicht, von je<strong>der</strong> wichtigeren, dem Staate nützlichen Entdeckung o<strong>der</strong> Erfindung,<br />

welche sie entwe<strong>der</strong> selbst gemacht, o<strong>der</strong> früher als sonst eine Staats -Behörde er-<br />

fahren hat. Uns Anzeige zu thun.<br />

Abschnitt H.<br />

Einrichtung <strong>der</strong> Akademie überhaupt.<br />

1. Die Akademie bestehet<br />

a) aus ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n, welche zu den eigentlich wissen-<br />

schaftlichen Arbeiten und Geschäften, in Allem was den Zweck <strong>der</strong><br />

Akademie beti'ifl\, verpflichtet sind.<br />

b) Sie nimmt fremde verdienstvolle Gelehrte als auswärtige Mitglie<strong>der</strong><br />

auf, um die wissenschaftliche Verbindung im In- und Auslande zu<br />

beför<strong>der</strong>n.<br />

c) Auch hat sie Korrespondenten, um von dem Zustande und den<br />

Fortschritten <strong>der</strong> Wissenschaften an an<strong>der</strong>n Orten unterrichtet zu seyn.<br />

2. Die gesammte Akademie theilt sich, so wie bisher in vier Klassen,<br />

welche sind:<br />

I. die Physikalische Klasse,<br />

IL die Mathematische,<br />

III. die Philosophische,<br />

IV. die Historische.<br />

3. Die Physikalische Klasse besteht aus zwölf ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n:<br />

von welchen für die Allgemeine Naturlehre zwei, für die Chemie Zwei, für<br />

die Mineralogie zwei, für die Botanik zwei, für die Zootoinie zwei, und<br />

für die Zoologie zwei bestimmt sind.<br />

4. Die Mathematische Klasse besteht aus Zehn ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n:<br />

nemlich für die reine theoretische Mathematik im weitesten Umfang Fünf,<br />

wovon eins für diese Wissenschaft überhaupt, zwei für die Analysis ins beson<strong>der</strong>e<br />

bestimmt sind, ein viertes Mitglied die allgemeine Geometrie und<br />

das fünfte die rein dynamischen Wissenschaften zum Hauptgegenstande

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