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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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158. Die Statuten <strong>der</strong> Akademie vom 24. Januar 1744. 265<br />

III.<br />

Da die gantze \"erfalsinig bei <strong>der</strong> Academie und <strong>der</strong>selben allgemeine Angelegenheiten<br />

in den beson<strong>der</strong>n Klafsen nicht besorget werden können, so wird<br />

hierzu ein beson<strong>der</strong>es Directoriuin bestellet, welches aus vier Curatoribus unter den<br />

Honorariis, so 8"= <strong>Königlich</strong>e Majestaet allergnädigst zu benennen geruhen werden,<br />

und den Directoren oberwehnter vier Klafsen bestehen soll, und wird dieses Directoriuin,<br />

wenn es die Nothdurft erfor<strong>der</strong>t, den zeitigen General -Fiscal zu ihren Versammlungen<br />

berufen.<br />

IV.<br />

Zu des Directorii Verrichtungen gehöret abson<strong>der</strong>lich , den Fundum Societatis<br />

und was zu demselben gewidmet ist, o<strong>der</strong> noch künftig gewidmet werden<br />

mögte, sorgfältig beyzubehalten und nach Möglichkeit zu verbefsern, auf die getreue<br />

und ordentliche Verwaltung defselben genau zu sehen, darüber die Rechnung-<br />

jährlich abzunehmen, den vorhandenen Vorrath an Büchern, mathematischen Instrumenten,<br />

curieusen Naturalien, künstlichen Erfindungen neuer Machinen und<br />

neuer Modelle, auch an<strong>der</strong>er mechanischen Raritäten zu vermehren, nützliche Proben<br />

und Experimenten (jedoch an<strong>der</strong>s nicht, als wenn die Sache in <strong>der</strong> Klafse,<br />

wohin sie gehöret, wol überleget und von dem Directorio gut befunden worden)<br />

anstellen zu lafsen, auch diejenigen, so mit Rath und That hierunter etwas Nütz-<br />

liches beytragen, mit geziemenden Praemiis nach Befinden und Wichtigkeit <strong>der</strong><br />

Sache zu belohnen, nicht weniger davor zu sorgen, dafs an<strong>der</strong>e beständig mit<br />

Fleifs arbeitende Mitglie<strong>der</strong> , insoweit <strong>der</strong> Fundus zureichend befunden werden<br />

mögte, mit S'' Königliclien Majestät allergnädigster Genehmhaltung besoldet werden.<br />

Ferner hat das Directorium <strong>der</strong> Academie die Unterbedienten bey <strong>der</strong>selben, als<br />

Pedellen, Copisten, imgleichen Buchhändler und Buchdrucker anzunehmen und zu<br />

bestellen, die Arbeit unter dieselben gehörig auszutheilen , die Herausgebung <strong>der</strong><br />

Actorum <strong>der</strong> Academie theils in lateinischer, theils in teutscher. theils in frantzösischer<br />

Sprache nach vorhergehen<strong>der</strong> Connniniication mit den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Klafsen zu besorgen<br />

vmd endlich auf Alles dasjenige, was zur Ehre, zum Ruhm und zum Vor-<br />

theil <strong>der</strong> Academie gereichen kan, ein wachsahmes und sorgfältiges Auge zu halten.<br />

V.<br />

Die Curatores haben das Praesidium bey dem Directorio <strong>der</strong> Academie ein<br />

Vierteljahr um das an<strong>der</strong>e wechselsweise zu fühi*en, solclies an gewifsen, hiezu<br />

bestimmten Tagen alle sechs Wochen zu halten, auch auf bedürfenden Fall aufser-<br />

ordentlich zu berufen, damit die Angelegenheiten <strong>der</strong> Academie lleifsig beobachtet,<br />

was zu <strong>der</strong>selben Aufnahme, Erhaltung und Verbefserung gereichen kan, sorgfältig<br />

wahrgenommen und den gemachten Ordnungen genau nachgelebet werde.<br />

VI.<br />

Die zu einer jeden Clafse gehörige anwesende Mitglie<strong>der</strong> haben aus ihrem<br />

Mittel einen Directorem durch die mehresten Stimmen <strong>der</strong> zu solchem Ende ange-<br />

stelleten Versammlung unter dem Praesidio <strong>der</strong> Curatorum zu wählen. Diese Direc-<br />

tores sollen ihr Amt, wenn sie in Berlin verbleiben und dafselbe wircklich zu ver-<br />

sehen an<strong>der</strong>weit nicht gehin<strong>der</strong>t werden, auf Lebenszeit verwalten; und bestehet<br />

solches Amt bey den Versammlungen ihrer Clafse darinnen, dafs sie das Wort<br />

führen imd die gebührende Ordnung <strong>der</strong> obhabenden Verrichtungen und Handlungen<br />

<strong>der</strong>gestalt beobachten, dafs bey dem Anfange je<strong>der</strong> Vei'sammlung die von einem<br />

Mitgliede <strong>der</strong> Clafse ausgearbeitete Abhandlung, hiernächst die etwa vorhandenen<br />

Briefe auswärtiger Mitglie<strong>der</strong>, Correspondenten und Gelehrten abgelesen, <strong>der</strong> Bericht<br />

von denen zur Censur und Approbation übergebenen Schriften, auch von<br />

lesungsvvüi'digen Autoribus und gelehrten Neuigkeiten abgestattet. Alles wohl er-

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