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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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190. Der nicht genehmigte Statuteiientwurf vom Jaiire 1809. 347<br />

II. In <strong>der</strong> INIatliematischen Klasse:<br />

Einer l'iir die reine theoretische Mathematik überliaupt,<br />

.) Analysis insbesondei'e,<br />

>) » >. rein dynamischen Wissenschaften,<br />

>. » .. physische Mathematik,<br />

.) .. >. praktische Astronomie.<br />

III. In <strong>der</strong> Phik)sophischen Klasse:<br />

Einer hauptsächlich für die spekulative Philosophie,<br />

für die <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Philosophie.<br />

IV. In <strong>der</strong> Historischen Klasse:<br />

Einer für die Orientalischen Sprachen,<br />

.. Griechische und Römische Philologie,<br />

» » .. Archäologie,<br />

.. » " Vaterländische <strong>Geschichte</strong>,<br />

» ,. » Vaterländische Sprache.<br />

5. Die Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes bestehen in Folgendem:<br />

a) Wenigstens zwei eigene Abhandlungen im Laufe des Jahres in den gewöhnlichen<br />

Sitzvmgen <strong>der</strong> Akademie vorzulesen. Als eine dieser ptUcht-<br />

mäfsigen Abhandlungen gilt auch <strong>der</strong> wissenschaftliche Bericht, welclien<br />

ein dazu beauftragtes ^Mitglied über den allgemeinen Zustand und die<br />

Fortschritte seines Faches in <strong>der</strong> Akademie jährlich liefert, da ein solcher<br />

Bericht umfassend und beurtheilend abgefafst sein mul's. Diese Berichte<br />

legen die Sekretare bei Ausarbeitung <strong>der</strong> Gesammtberichte über den<br />

Stand <strong>der</strong> Wissenschaften je<strong>der</strong> Klasse, für die öffentlichen Sitzungen<br />

(Abschnitt in, §9), zum Grunde.<br />

b) Den Akademie- und den Klassen -Versammlungen regelmäfsig beizuwohnen.<br />

c) Zur Zeit <strong>der</strong> Preisaufgaben wenigstens eine bei ihrer Klasse in Vor-<br />

schlag zu bringen, die eingegangenen Preisschriften mit gewissenhafter<br />

Genauigkeit zu lesen und darüber ein mit Gründen belegtes Urtheil<br />

entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> mündlich abzugeben.<br />

d) Sich den beson<strong>der</strong>n wissenschaftlichen o<strong>der</strong> das Wohl <strong>der</strong> Akademie<br />

bezweckenden Aufträgen — es sei von Seiten <strong>der</strong> ganzen Akademie,<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Klasse — ohne gegründete Ursache nicht zu entziehen.<br />

6. Beim Antritt ihrer Stellen versprechen die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> nocli<br />

Folgendes. Sie geloben feierlich:<br />

a) sich den sämtlichen Verordnungen für die Akademie zu unterwerfen<br />

und sich denselben gemäfs zu betragen<br />

b) in den Akademischen Angelegenheiten, Obliegenheiten und in Rücksicht<br />

<strong>der</strong> dabei übernommenen Ämter kein an<strong>der</strong>es Tribunal zu erkennen als<br />

die resp. Klasse o<strong>der</strong> die Akademie und nie einen Streit über Akade-<br />

mische Sachen durch Berufung an äufsere Gerichte zu bringen;<br />

c) nie zur Aufnahme eines Mannes in die Akademie beizutragen, welcher<br />

einen bürgerlich schlechten Ruf hat o<strong>der</strong> dessen Schriften einen un-<br />

moralischen, zanksüchtigen Charakter verrathen.<br />

7. Die mit <strong>der</strong> ordenthchen Mitgliedschaft verknüpften \' ortheile bestehen<br />

in folgenden:<br />

a) Jedes ordenthche MitgHed geniefst ein festes Gehalt, welches nach<br />

den zweierlei Bestimmungen und Verpflichtungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (§ 3,<br />

a u. b) verschieden ist. Aber <strong>der</strong> ausschliefslich angesetzte Akademiker<br />

übernimmt dyafür auch die fortwährenden Arbeiten und das mit<br />

seiner Stelle verbundene Vorsteher -Amt bei einer wissenschaftlichen An-<br />

;

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