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Geschichte der Königlich Preussischen ... - Warburg Institute

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332 186. Eingabe <strong>der</strong> Akademie gegen Lombard's Ernennung (1807).<br />

Von den alten Mitglie<strong>der</strong>n bleiben alle diejenigen, welche sich für eins von<br />

den hier angegebenen Fächern erklären. Die übrigen treten mit Beibehaltung <strong>der</strong><br />

Hälfte ihres Gehalts aus.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Abtheilung soll nicht unter vier und nicht über<br />

sechs seyn , weil von <strong>der</strong> einen Seite mit <strong>der</strong> AVissenschaft keine Art von Monopol<br />

getrieben werden darf und es von <strong>der</strong> an<strong>der</strong>n unverantwortlich seyn würde, ihre<br />

Repräsentanten bis auf eine bedeutende Anzahl zu vermehren.<br />

Polizeiliche Gesetze entwirft jede Abtheilung für sich.<br />

186.<br />

(Vergl. <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Akademie S. 568).<br />

Eingabe <strong>der</strong> Akademie an den König als Antwort auf die Ernennung<br />

Lojibard's zum beständigen Secretar (i7.1)ez. 19. September 1807).<br />

[Von Biester's Hand im Akademischen Archiv.]<br />

Ew. K. Maj. allergnädigste Kabinetsordi-e vom 18. August ist am 15. September<br />

hier eingetroffen und hat in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften die reinste<br />

Fi-eude erweckt, dafs wir nun wie<strong>der</strong> an Ew. K. Maj. unsre redlichen Gesinnungen<br />

<strong>der</strong> gehoi-samsten Ti'eue gelangen lassen können, die wir unter mancherlei Bedrückungen<br />

immer unter uns aufrecht erhalten haben.<br />

Mit dieser ehi-furchtsvoUesten Anhänglichkeit wagen wir es , in bescheidenen<br />

Bitten und Wünschen Ew. K. Maj. die Lage <strong>der</strong> Sache unterthänigst vorzutragen,<br />

um Allerhöchst Dero eigener gnädigster Entscheidung zutrauenvoll Alles anheim-<br />

zustellen.<br />

Die Akademie hat von jeher die statutenmäfsige Einrichtung <strong>der</strong> freien Wahl<br />

gehabt, mit <strong>der</strong> natürlichen Bedingung einer unterthänigen Anzeige <strong>der</strong> Gewählten<br />

zur Allerhöchsten Genehmigung. Demgemä,fs ernennt sie, vorschlagend, nicht nur<br />

ihre Mitglie<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n, was bei weitem wichtiger ist, weil es den Zweck <strong>der</strong><br />

Akademie selbst betrifft, den sie vorzüglich zu beabsichtigen hat, sie ernennt auf<br />

gleiche Weise auch diejenigen aus ihrer Mitte, welche die bedeutenden Amter,<br />

die auf das Ganze Beziehung haben, verwalten sollen. In <strong>der</strong> sogenannten end-<br />

lichen Einrichtung v. J. 17 10 hat <strong>der</strong> erste Stifter <strong>der</strong> Akademie, König Friedrich!.,<br />

bestimmt, dafs die Mitglie<strong>der</strong> sich den Vicepräsidenten, die Directoren, welche<br />

damal das sogenannte Concilium ausmachten, und den Secretar <strong>der</strong> Societät erwählen<br />

sollten. Dies hat <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>hersteller und zweite Stifter, Friedi-ich <strong>der</strong><br />

Gi'ofse, noch bestimmter ausgedrückt in dem Reglement vom J. 1744; nach § 6<br />

daselbst wählen die Mitglie<strong>der</strong> sich die Directoren, § 8 den V^icepräsidenten , § 9<br />

den beständigen Secretar <strong>der</strong> Akademie, und § 16 die neuen Mitglie<strong>der</strong>. In dem<br />

kürzeren Reglement vom J. 1746 wird nur im Allgemeinen die Bestätigung <strong>der</strong><br />

eingerichteten Akademie ausgesprochen und dann nach § 13 festgesetzt, dafs die<br />

Akademie auch die vier Curatoren aus ihrer Mitte erwähle, welche mit den Directoren<br />

und den an<strong>der</strong>n Beamten das Directorium bilden sollten.<br />

Ew. K. Maj. Allerhöchst selbst haben in Ihrer ersten huldreichsten Ordre an<br />

die Akademie v. 9. April 1798 nicht nur überhaupt das alte Reglement und nament-<br />

lich das von König Friedrich dem Grofsen bestätigt, son<strong>der</strong>n nachher noch einmal<br />

bestimmt, dafs übi'igens <strong>der</strong> Akademie das Recht <strong>der</strong> Wahl ihrer Mitglie<strong>der</strong> erhalten<br />

werden solle. Diese Allerhöchste Kabinetsordre erregt die gerührtesten Empfindungen<br />

des Dankes über die wahrhaft gütigen Gesinnungen, womit Ew. K. Maj. Sich in<br />

<strong>der</strong>selben über die Aufrechthaltinig <strong>der</strong> Akademie ausdrücken , über ihre Verbesserung<br />

und Erweiterung, über den Werth <strong>der</strong> Wissenschaften und über den <strong>der</strong> Akademie<br />

selbst ertheilten Auftrag, eine für sie ehrenvolle und nützliche Einrichtung zu treffen.

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