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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Sollten sich ein oder mehrere der folgenden Risiken realisieren, könnte dies zu einem<br />

erheblichen Kursrückgang der Teilschuldverschreibungen oder im Extremfall zu einen<br />

Totalverlust der Zinsen und des von den Anlegern eingesetzten Kapitals führen.<br />

Risikofaktoren in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen<br />

Risikofaktoren hinsichtlich der Kreditabhängigkeit der Teilschuldverschreibungen<br />

Die zu begebenden Teilschuldverschreibungen sind abhängig von einem oder mehreren<br />

privatwirtschaftlichen bzw. hoheitlichen Schuldnern (die "Referenzschuldner") und daher von dem<br />

Eintritt ein oder mehrerer Kreditereignisse (wie nachstehend definiert). Sie können darüber hinaus<br />

auch von Auslösenden Ereignissen (wie nachstehend definiert) bezüglich dieser Referenzschuldner<br />

abhängig sein (zusammen "Abhängigkeitsereignisse").<br />

Ein Kreditereignis tritt ein, wenn während des maßgeblichen Beobachtungszeitraums bestimmte<br />

Umstände eintreten, die eine wirtschaftlich nachteilige Auswirkung auf den Referenzschuldner haben,<br />

insbesondere Insolvenz, Nichtzahlung einer Verbindlichkeit, Restrukturierung, Vorzeitige Fälligkeit<br />

einer Verbindlichkeit, Nichtanerkennung/Moratorium, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt<br />

("Kreditereignis").<br />

Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen eine potentielle Nichtzahlung vorsehen. Eine<br />

potentielle Nichtzahlung ist kein Kreditereignis. Sie liegt vor, wenn der Eintritt einer Nichtzahlung droht,<br />

weil eine gegen Ende des Beobachtungszeitraums noch nicht abgelaufene Nachfrist im Rahmen der<br />

Zahlungsverpflichtung gemäß den Endgültigen Bedingungen zu berücksichtigen ist ("Potentielle<br />

Nichtzahlung"). Tritt in diesem Fall bei Ablauf der Nachfrist und/oder einer entsprechenden<br />

Verlängerungsfrist unter den Teilschuldverschreibungen schließlich eine Nichtzahlung ein (infolge der<br />

Potentiellen Nichtzahlung), so gilt diese Nichtzahlung, obwohl sie erst nach dem Ende des<br />

maßgeblichen Beobachtungszeitraums eingetreten ist, als maßgebliches Kreditereignis, das den<br />

Anleihegläubigern angezeigt werden und somit Auswirkungen auf die Teilschuldverschreibungen nach<br />

Maßgabe der Endgültigen Bedingungen haben kann. Sehen die Endgültigen Bedingungen keine<br />

Potentielle Nichtzahlung vor, ist das Risiko, dass eine Nichtzahlung eintritt, noch größer, da etwaige<br />

Nachfristen im Rahmen der Zahlungsverpflichtung nicht berücksichtigt werden, z.B. eine Nichtzahlung<br />

würde sofort eintreten, wenn Zahlungen ab einem bestimmten Schwellenbetrag nicht bei Fälligkeit<br />

geleistet werden.<br />

Ein auslösendes Ereignis tritt ein, wenn während des betreffenden Beobachtungszeitraums (i) der auf<br />

den bzw. einen der Referenzschuldner bezogene Credit Default Swap Spread eine bestimmte Höhe<br />

überschreitet, (ii) der gewichtete Durchschnitt der auf die einzelnen Referenzschuldner bezogenen<br />

Credit Default Swap Spreads eine bestimmte Höhe erreicht oder überschreitet, oder (iii) der<br />

Marktpreis der Teilschuldverschreibungen eine bestimmte Höhe unterschreitet, je nach Festlegung in<br />

den Endgültigen Bedingungen ("Auslösendes Ereignis"). Der Credit Default Swap Spread ist der<br />

marktübliche Briefkurs, der für einen Hypothetischen Credit Default Swap mit einer bestimmten<br />

Laufzeit und einem bestimmten Nominalbetrag, der die entsprechende Kreditabsicherung gewährt<br />

(wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt), zu zahlen wäre.<br />

Bei Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses werden die Teilschuldverschreibungen möglicherweise<br />

nicht mehr oder nur mit einem reduzierten Zinssatz verzinst. In Bezug auf Teilschuldverschreibungen,<br />

die keinen Kapitalschutz vorsehen ("Derivative Teilschuldverschreibungen") können solche<br />

Abhängigkeitsereignisse darüber hinaus zu einer Rückzahlung bei Fälligkeit oder zu einer vorzeitigen<br />

Rückzahlung (i) zu einem Barausgleichsbetrag (nach Eintritt eines oder mehrerer Kreditereignisse),<br />

einem Spread Barausgleichsbetrag oder einem Trigger Barausgleichsbetrag (nach Eintritt von<br />

Auslösenden Ereignissen) (zusammen "Barausgleichsbetrag") oder (ii) durch Lieferung einer<br />

bestimmten Anzahl von Anleihen, Darlehensforderungen oder anderen lieferbaren Verbindlichkeiten<br />

eines Referenzschuldners ("Lieferbare Verbindlichkeiten"), die in den Endgültigen Bedingungen<br />

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