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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Im Falle mehrerer Referenzschuldner kann jedes einzelne Abhängigkeitsereignis dazu führen, dass<br />

Anleger nur in reduziertem Umfang Zinszahlungen und/oder Kapital erhalten. Sind jedoch in Bezug<br />

auf alle Referenzschuldner Abhängigkeitsereignisse eingetreten, werden die<br />

Teilschuldverschreibungen möglicherweise nicht mehr verzinst und/oder vorzeitig zurückgezahlt.<br />

Risiken bei Rückzahlung in bar<br />

Teilschuldverschreibungen, für welche die Endgültigen Bedingungen nach Eintritt nur eines<br />

Kreditereignisses in Bezug auf einen Referenzschuldner oder ein Referenzschuldner-Portfolio oder<br />

nach Eintritt einer zuvor festgelegten Anzahl von Kreditereignissen in Bezug auf einen<br />

Referenzschuldner im Referenzschuldnerportfolio ("Nter Referenzschuldner") eine Barabwickung<br />

vorsehen, können nach Eintritt des relevanten Kreditereignisses in Höhe des Barausgleichsbetrages<br />

vorzeitig zurückgezahlt werden.. Dieser Betrag ermittelt sich auf der Grundlage des Endkurses (wie<br />

nachstehend definiert) einer Referenzverbindlichkeit des betroffenen Referenzschuldners nach Eintritt<br />

des relevanten Kreditereignisses, sofern die Endgültigen Bedingungen nicht die Endkurse bezüglich<br />

jedes Referenzschuldners vorgeben. Referenzverbindlichkeiten können von der Emittentin ausgewählt<br />

werden und können jede Art nicht nachrangiger, unbesicherter oder nachrangiger Verbindlichkeiten<br />

des von einem Kreditereignis betroffenen Referenzschuldners sein, deren Laufzeit bis zur Endfälligkeit<br />

bis zu 30 Jahre beträgt und die z.B. einen bestimmten Nennbetrag haben, sofern die Endgültigen<br />

Bedingungen nichts Gegenteiliges vorsehen ("Referenzverbindlichkeiten"). Alternativ können die<br />

Endgültigen Bedingungen die Referenzverbindlichkeiten vorschreiben und aufführen.<br />

Teilschuldverschreibungen, die an ein Portfolio von Referenzschuldnern gebunden sind, in Bezug auf<br />

welche die Endgültigen Bedingungen einen fortlaufend berechneten Barausgleich nach Eintritt jedes<br />

Kreditereignisses in Bezug auf die Referenzschuldner vorsehen, unterliegen einer Anpassung des<br />

(Vorzeitigen) Rückzahlungsbetrages, der gezahlt würde, wenn kein Kreditereignis eingetreten wäre,<br />

wobei der für die jeweilige Referenzverbindlichkeit geltende Endkurs berücksichtigt wird.<br />

Der Endkurs der Referenzverbindlichkeit basiert auf dem Marktwert dieser Verbindlichkeit des<br />

betroffenen Referenzschuldners nach dem Eintritt des Abhängigkeitsereignisses im Vergleich zu ihrem<br />

Nennwert (der "Endkurs"). Er wird von der Feststellungsstelle ermittelt, die bei einer oder mehreren<br />

Referenzbanken Quotierungen einholt, zu denen diese Banken bereit wären, die<br />

Referenzverbindlichkeiten zu erwerben. Der Marktwert einer solchen Referenzverbindlichkeit bzw.<br />

solcher Referenzverbindlichkeiten kann nach Eintritt eines Kreditereignisses deutlich abnehmen und<br />

kann sowohl vor als auch nach der Bekanntmachung des Kreditereignisses (am Feststellungstag<br />

gemäß der Definition in § 6 der Anleihebedingungen) aufwärts- und abwärtsgerichteten<br />

Schwankungen unterliegen. Die Erlöse des Barausgleichs werden voraussichtlich nicht für den Erwerb<br />

anderer Verbindlichkeiten mit demselben Nennwert wie die Referenzverbindlichkeit(en) ausreichen.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können auch die Endkurse hinsichtlich der einzelnen<br />

Referenzschuldner von vornherein vorgeben und somit festsetzen; ein solcher Endkurs kann auch<br />

Null betragen. In diesen Fällen können die Kurse unabhängig vom Marktwert der entsprechenden<br />

Referenzverbindlichkeiten für die Berechnung des Rückzahlungsbetrags oder eine etwaige<br />

Zinsanpassung gelten. Falls der Endkurs von vornherein auf Null festgesetzt wurde, muss potentiellen<br />

Anlegern bewusst sein, dass dies bei Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses zu einem Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals führt.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können auch vorsehen, dass der Endkurs in Bezug auf einen solchen<br />

Referenzschuldner oder seine Referenzverbindlichkeiten durch eine von der International Swaps and<br />

Derivatives Association, Inc. ("ISDA") organisierten Auktion festgelegt wird. ISDA ist eine private<br />

Handelsorganisation, die ihre Mitglieder - sowohl große Institutionen weltweit, die mit derivativen, auf<br />

bestimmte Basiswerte bezogenen Finanzprodukten handeln, als auch viele private und staatliche<br />

Unternehmen - am Derivatemarkt vertritt und in Absprache mit Marktteilnehmern Standard-<br />

Bedingungen und Dokumentationsmaterialien für den Derivatemarkt entwickelt und veröffentlicht.<br />

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