COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Im Falle mehrerer Referenzschuldner kann jedes einzelne Abhängigkeitsereignis dazu führen, dass<br />
Anleger nur in reduziertem Umfang Zinszahlungen und/oder Kapital erhalten. Sind jedoch in Bezug<br />
auf alle Referenzschuldner Abhängigkeitsereignisse eingetreten, werden die<br />
Teilschuldverschreibungen möglicherweise nicht mehr verzinst und/oder vorzeitig zurückgezahlt.<br />
Risiken bei Rückzahlung in bar<br />
Teilschuldverschreibungen, für welche die Endgültigen Bedingungen nach Eintritt nur eines<br />
Kreditereignisses in Bezug auf einen Referenzschuldner oder ein Referenzschuldner-Portfolio oder<br />
nach Eintritt einer zuvor festgelegten Anzahl von Kreditereignissen in Bezug auf einen<br />
Referenzschuldner im Referenzschuldnerportfolio ("Nter Referenzschuldner") eine Barabwickung<br />
vorsehen, können nach Eintritt des relevanten Kreditereignisses in Höhe des Barausgleichsbetrages<br />
vorzeitig zurückgezahlt werden.. Dieser Betrag ermittelt sich auf der Grundlage des Endkurses (wie<br />
nachstehend definiert) einer Referenzverbindlichkeit des betroffenen Referenzschuldners nach Eintritt<br />
des relevanten Kreditereignisses, sofern die Endgültigen Bedingungen nicht die Endkurse bezüglich<br />
jedes Referenzschuldners vorgeben. Referenzverbindlichkeiten können von der Emittentin ausgewählt<br />
werden und können jede Art nicht nachrangiger, unbesicherter oder nachrangiger Verbindlichkeiten<br />
des von einem Kreditereignis betroffenen Referenzschuldners sein, deren Laufzeit bis zur Endfälligkeit<br />
bis zu 30 Jahre beträgt und die z.B. einen bestimmten Nennbetrag haben, sofern die Endgültigen<br />
Bedingungen nichts Gegenteiliges vorsehen ("Referenzverbindlichkeiten"). Alternativ können die<br />
Endgültigen Bedingungen die Referenzverbindlichkeiten vorschreiben und aufführen.<br />
Teilschuldverschreibungen, die an ein Portfolio von Referenzschuldnern gebunden sind, in Bezug auf<br />
welche die Endgültigen Bedingungen einen fortlaufend berechneten Barausgleich nach Eintritt jedes<br />
Kreditereignisses in Bezug auf die Referenzschuldner vorsehen, unterliegen einer Anpassung des<br />
(Vorzeitigen) Rückzahlungsbetrages, der gezahlt würde, wenn kein Kreditereignis eingetreten wäre,<br />
wobei der für die jeweilige Referenzverbindlichkeit geltende Endkurs berücksichtigt wird.<br />
Der Endkurs der Referenzverbindlichkeit basiert auf dem Marktwert dieser Verbindlichkeit des<br />
betroffenen Referenzschuldners nach dem Eintritt des Abhängigkeitsereignisses im Vergleich zu ihrem<br />
Nennwert (der "Endkurs"). Er wird von der Feststellungsstelle ermittelt, die bei einer oder mehreren<br />
Referenzbanken Quotierungen einholt, zu denen diese Banken bereit wären, die<br />
Referenzverbindlichkeiten zu erwerben. Der Marktwert einer solchen Referenzverbindlichkeit bzw.<br />
solcher Referenzverbindlichkeiten kann nach Eintritt eines Kreditereignisses deutlich abnehmen und<br />
kann sowohl vor als auch nach der Bekanntmachung des Kreditereignisses (am Feststellungstag<br />
gemäß der Definition in § 6 der Anleihebedingungen) aufwärts- und abwärtsgerichteten<br />
Schwankungen unterliegen. Die Erlöse des Barausgleichs werden voraussichtlich nicht für den Erwerb<br />
anderer Verbindlichkeiten mit demselben Nennwert wie die Referenzverbindlichkeit(en) ausreichen.<br />
Die Endgültigen Bedingungen können auch die Endkurse hinsichtlich der einzelnen<br />
Referenzschuldner von vornherein vorgeben und somit festsetzen; ein solcher Endkurs kann auch<br />
Null betragen. In diesen Fällen können die Kurse unabhängig vom Marktwert der entsprechenden<br />
Referenzverbindlichkeiten für die Berechnung des Rückzahlungsbetrags oder eine etwaige<br />
Zinsanpassung gelten. Falls der Endkurs von vornherein auf Null festgesetzt wurde, muss potentiellen<br />
Anlegern bewusst sein, dass dies bei Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses zu einem Totalverlust des<br />
eingesetzten Kapitals führt.<br />
Die Endgültigen Bedingungen können auch vorsehen, dass der Endkurs in Bezug auf einen solchen<br />
Referenzschuldner oder seine Referenzverbindlichkeiten durch eine von der International Swaps and<br />
Derivatives Association, Inc. ("ISDA") organisierten Auktion festgelegt wird. ISDA ist eine private<br />
Handelsorganisation, die ihre Mitglieder - sowohl große Institutionen weltweit, die mit derivativen, auf<br />
bestimmte Basiswerte bezogenen Finanzprodukten handeln, als auch viele private und staatliche<br />
Unternehmen - am Derivatemarkt vertritt und in Absprache mit Marktteilnehmern Standard-<br />
Bedingungen und Dokumentationsmaterialien für den Derivatemarkt entwickelt und veröffentlicht.<br />
G-5