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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Funktion als die derzeitige auszuüben und außerdem in Bezug auf die möglichen<br />

Referenzverbindlichkeiten oder die Referenzschuldner weitere derivative Instrumente zu begeben.<br />

Diese Geschäfte können einen positiven oder einen negativen Einfluss auf die Kursentwicklung der<br />

Teilschuldverschreibungen haben. Eine Einführung weiterer, konkurrierender Produkte auf dem Markt<br />

kann den Wert der Teilschuldverschreibungen beeinträchtigen. Die Emittentin, die Feststellungsstelle<br />

und ihre verbundenen Unternehmen sind berechtigt, in Verbindung mit künftigen Emissionen seitens<br />

der Referenzschuldner als Konsortialbank, als Finanzberater des jeweiligen Referenzschuldners oder<br />

als Geschäftsbank für den Referenzschuldner zu fungieren. Aus diesen Tätigkeiten können<br />

Interessenkonflikte erwachsen.<br />

Die Emittentin, die Feststellungsstelle und ihre verbundenen Unternehmen verfügen möglicherweise<br />

am Ausgabetag der Teilschuldverschreibungen oder anschließend über Informationen in Bezug auf<br />

Referenzschuldner, die für Inhaber von Teilschuldverschreibungen wesentlich sein können und die<br />

nicht öffentlich zugänglich oder den Anleihegläubigern nicht bekannt sind. Die Emittentin, die<br />

Feststellungsstelle und ihre verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, den Anleihegläubigern<br />

solche Informationen offen zu legen.<br />

Risiko einer Verringerung des Credit Default Swap Spread<br />

Unabhängig vom Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses können Zahlungen auf die<br />

Teilschuldverschreibungen vom Absicherungswert eines oder mehrerer Hypothetische(n/r) Credit<br />

Default Swaps (die Festlegung des "Absicherungswerts" erfolgt in den Endgültigen Bedingungen)<br />

bezüglich der Referenzschuldner abhängig sein.<br />

In Bezug auf bestimmte Formen von Teilschuldverschreibungen kann die Berechnung der<br />

Zinszahlungen auf dem Absicherungswert basieren. Der Absicherungswert wird als ein Prozentsatz<br />

des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen ausgedrückt und entspricht dem bzw. den aktuellen<br />

Barwert(en) der Prämienzahlungen für (einen) auf den Referenzschuldner bezogene(n)<br />

Hypothetische(n) Credit Default Swap(s) mit einer bestimmten Fälligkeit und einem in den<br />

Anleihebedingungen festgelegten Nennbetrag.<br />

Der Absicherungswert, der auf einer ähnlichen Grundlage wie oben beschrieben berechnet wird, kann<br />

auch für den Rückzahlungsbetrag maßgeblich werden, der bei Endfälligkeit bestimmter Arten von<br />

Teilschuldverschreibungen zahlbar wird (unabhängig von zusätzlichen Zahlungen im Falle eines<br />

Kreditereignisses).<br />

Vergleichbare Feststellungen in Bezug auf Zahlungen können auch für Teilschuldverschreibungen<br />

gelten, die sich auf mehr als einen Referenzschuldner beziehen, sofern der oder die Hypothetische(n)<br />

Credit Default Swap(s) bezüglich aller Referenzschuldner maßgeblich wird bzw. werden und<br />

außerdem gegebenenfalls die Gewichtungen der Referenzschuldner zulässt bzw. zulassen, wie<br />

jeweils in den Endgültigen Bedingungen beschrieben.<br />

Infolgedessen kann eine Verringerung des Credit Default Swap Spreads nachteilige Auswirkungen auf<br />

den Marktwert der Teilschuldverschreibungen, auf Zinszahlungen und/oder den Rückzahlungsbetrag<br />

der Teilschuldverschreibungen haben.<br />

Ersetzung der Referenzschuldner oder des Referenzschuldnerportfolios<br />

Durch Fusionen oder andere Ereignisse im Zusammenhang mit Referenzschuldnern kann sich der<br />

Referenzschuldner bzw., bei mehreren Referenzschuldnern, die Zusammensetzung des<br />

Referenzschuldnerportfolios verändern. Somit besteht das Risiko, dass der Referenzschuldner bzw.<br />

das Referenzschuldnerportfolio nach solchen Änderungen nicht mehr mit dem betreffenden<br />

Referenzschuldner bzw. dem Referenzschuldnerportfolio vor solchen Änderungen wirtschaftlich<br />

vergleichbar sind. Das aus einer solchen Änderung resultierende Risiko tragen die Anleihegläubiger.<br />

G-9

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