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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Aktuelle Entwicklung<br />

Übernahme der Dresdner Bank AG von der Allianz SE<br />

Am 12. Januar 2009 erwarb die Commerzbank von der Allianz 92,9 % der Aktien der Dresdner Bank<br />

(was aufgrund von der Dresdner Bank gehaltener eigener Aktien in Höhe von 7,1 % des Grundkapitals<br />

100 % der Stimmrechte entsprach) für einen Kaufpreis von insgesamt € 4,7 Mrd. (die "Transaktion").<br />

Der Barkaufpreis betrug € 3,2 Mrd. Darüber hinaus erhielt die Allianz im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage 163.461.537 Stückaktien der Gesellschaft. Unter<br />

Zugrundelegung des XETRA-Schlusskurses zum 12. Januar 2009 belief sich der Wert dieser Aktien<br />

auf € 0,8 Mrd. Zusätzlich erhielt die Allianz von der Emittentin die cominvest Asset Management<br />

GmbH, die cominvest Asset Management S.A., die Münchener Kapitalanlage Aktiengesellschaft und<br />

die MK LUXINVEST S.A. im Wert von insgesamt € 0,7 Mrd. In der Transaktionsvereinbarung wurde im<br />

Rahmen des Konzepts einer umfassenden Vertriebskooperation in Deutschland zudem der Abschluss<br />

von langfristigen Vertriebsverträgen zwischen der Allianz und der Gesellschaft bzw. ihren jeweiligen<br />

Tochtergesellschaften vereinbart. Mit Vollzug der Transaktion stärkte die Allianz das Eigenkapital der<br />

Gesellschaft, indem sie von dieser verbriefte Wertpapiere mit einem Nominalwert von € 2,0 Mrd. für<br />

einen Kaufpreis von € 1,1 Mrd. übernahm. Darüber hinaus gewährte die Allianz der Gesellschaft am<br />

8. Juni 2009 eine stille Einlage in Höhe von € 750 Mio. Die Gewinnbeteiligung für die stille Einlage<br />

besteht zum einen aus einer auf den Einlagennennbetrag bezogenen Festverzinsung in Höhe von 9 %<br />

p. a. und zum anderen aus einer dividendenabhängigen Zusatzvergütung in Höhe von 0,01 % p. a.<br />

auf den Einlagennennbetrag für jede volle € 5.906.764 Dividendensumme.<br />

Am 11. Mai 2009 wurde die Verschmelzung der Dresdner Bank als übertragender Rechtsträger auf die<br />

Commerzbank als übernehmendem Rechtsträger im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt<br />

eingetragen.<br />

Finanzmarktkrise und SoFFin-Eigenkapitalmaßnahmen<br />

Im Geschäftsjahr 2008 wurde das Ergebnis des Konzerns durch die globale Finanzmarktkrise<br />

signifikant belastet, und es ist anzunehmen, dass sich aufgrund dieser Krise weitere negative Folgen<br />

für den Konzern ergeben werden. Als Reaktion auf die Krise und die sukzessive Verschlechterung des<br />

wirtschaftlichen Umfelds stellte die Emittentin am 2. November 2008 beim SoFFin einen Antrag auf die<br />

Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen. Am 19. Dezember 2008 gewährte der SoFFin der<br />

Emittentin eine stille Einlage in Höhe von € 8,2 Mrd. Um die angesichts der verschärften<br />

Finanzmarktkrise erheblich gestiegenen Erwartungen an die Kapitalausstattung von Kreditinstituten zu<br />

erfüllen, wurden in der Folge weitere Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich. Zum einen erhielt der<br />

SoFFin aus der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 beschlossenen<br />

Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 295.338.233 Stückaktien der Emittentin. In Folge dieser<br />

Kapitalerhöhung hält der SoFFin einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Emittentin. Zum<br />

anderen gewährte der SoFFin der Emittentin am 4. Juni 2009 eine weitere stille Einlage in Höhe von<br />

€ 8,2 Mrd. Im Zusammenhang mit den diversen Eigenkapitalmaßnahmen hat sich die Emittentin<br />

verpflichtet, für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 keine Dividende an ihre Aktionäre auszuschütten.<br />

Die Gewinnbeteiligung für die stillen Einlagen besteht zum einen aus einer auf den<br />

Einlagennennbetrag bezogenen Festverzinsung in Höhe von 9 % p. a. und zum anderen aus einer<br />

dividendenabhängigen Zusatzvergütung in Höhe von 0,01 % p. a. auf den Einlagennennbetrag für<br />

jede volle € 4.430.073 Dividendensumme.<br />

Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die von der Emittentin in Anspruch<br />

genommenen Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für<br />

grundsätzlich vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurden der Gesellschaft jedoch eine<br />

Reihe von Auflagen erteilt. Diese Auflagen beinhalten insbesondere:<br />

G-46

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