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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Zusammenhang zwischen Zahlungsbetrag und den Zinskomponenten und legen<br />

gegebenenfalls die Ermittlung des Zahlungsbetrages bei Marktstörungen (insbesondere<br />

Störungen, die die Fähigkeit der Marktteilnehmer zur Berechnung oder Ermittlung des Wertes<br />

sämtlicher oder aller wesentlichen Bestandteile der Formel allgemein beeinträchtigen) sowie<br />

eine Referenzquelle fest, von der Informationen bezüglich der betreffenden Zinskomponente<br />

(einschließlich Informationen bezüglich früherer und erwarteter Entwicklungen der<br />

Komponente sowie deren Volatilität) erhältlich sind. Die Feststellungsstelle kann infolge einer<br />

solchen Marktstörung bestimmte Anpassungen an den Anleihebedingungen vornehmen, um<br />

dem Eintritt eines solchenEreignisses Rechnung zu tragen. Die Veröffentlichung der<br />

Endgültigen Bedingungen enthält in diesem Fall zusätzlich eine umfassende Beschreibung der<br />

Verknüpfung des Zahlungsbetrages mit der jeweiligen Zinskomponente sowie gegebenenfalls<br />

besondere Risikohinweise (siehe Abschnitt "Risikofaktoren" unter "Zusätzliche Risikofaktoren<br />

betreffend Teilschuldverschreibungen mit Abhängigkeit von Basiswerten“). Die Endgültigen<br />

Bedingungen können zudem vorsehen, dass der Emittentin ein Recht zur vorzeitigen<br />

Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen im Falle des Eintritts bestimmter zu<br />

spezifizierender Ereignisse in Bezug auf die Formel mit strukturierten Zinskomponenten<br />

zusteht, sowie den in einem solchen Fall maßgeblichen Zahlungsbetrag regeln.<br />

(ii) Aktien oder Aktienkörbe<br />

Sehen die Endgültigen Bedingungen vor, dass Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen<br />

von einer Aktie bzw. einem Aktienkorb abhängig sind, legen die Endgültigen Bedingungen die<br />

Aktie bzw. den Aktienkorb mit der jeweiligen Gewichtung der darin enthaltenen Aktien sowie<br />

eine etwaige Veränderlichkeit der Zusammensetzung des betreffenden Aktienkorbes, die<br />

Namen der Aktienemittentin bzw. der Aktienemittenten, und die jeweiligen ISIN der Aktie(n)<br />

fest, erläutern den mathematischen Zusammenhang zwischen Zahlungsbetrag und den Aktien<br />

bzw. den Aktien im Aktienkorb und legen gegebenenfalls die Ermittlung des Zahlungsbetrages<br />

bei Marktstörungen (insbesondere Störungen, die den Betrieb einer Börse oder den Handel<br />

mit einer bestimmten Aktie allgemein beeinträchtigen) oder Anpassungsereignissen<br />

(insbesondere Verschmelzung, Fusion, Vermögensübertragung, Rückkaufangebot,<br />

Übernahmeangebote, Umtauschangebote, Verstaatlichung, Delisting oder Insolvenz) fest. Die<br />

Feststellungsstelle stellt nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Eintreten oder Vorliegen<br />

einer Marktstörung fest. Ein potentieller Anpassungsgrund berechtigt die Feststellungsstelle zu<br />

bestimmten Anpassungen der Anleihebedingungen, um dem Eintritt eines solchen Ereignisses<br />

Rechnung zu tragen. Die Endgültigen Bedingungen enthalten in diesem Fall zusätzlich eine<br />

umfassende Beschreibung der Bindung des Zahlungsbetrages an die Aktie bzw. den<br />

Aktienkorb, die Bestimmung der Marktstörungen und der potentiellen Anpassungsgründe, die<br />

Anpassungsmöglichkeiten durch die Feststellungsstelle, Angaben der Informationsquelle(n)<br />

insbesondere in Bezug auf die historische Entwicklung und Volatilität der Aktie(n) sowie<br />

gegebenenfalls besondere Risikohinweise (siehe Abschnitt "Risikofaktoren" unter "Zusätzliche<br />

Risikofaktoren betreffend Teilschuldverschreibungen mit Abhängigkeit von Basiswerten"). Die<br />

Endgültigen Bedingungen können zudem vorsehen, dass der Emittentin ein Recht zur<br />

vorzeitigen Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen im Falle des Eintritts bestimmter zu<br />

spezifizierender Ereignisse in Bezug auf die Aktie(n) zusteht, sowie den in einem solchen Fall<br />

maßgeblichen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag regeln.<br />

(iii) Indizes oder Indexkörbe<br />

Sehen die Endgültigen Bedingungen vor, dass Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen<br />

von einem Index oder einem Indexkorb abhängig sind, legen die Endgültigen Bedingungen<br />

den Index bzw. den Indexkorb mit der jeweiligen Gewichtung der darin enthaltenen Indizes<br />

sowie eine etwaige Veränderlichkeit der Zusammensetzung des betreffenden Indexkorbes,<br />

eine Beschreibung des Index (bzw. falls der Index nicht von der Emittentin zusammengestellt<br />

wird, den Ort, an dem Informationen bezüglich des Index bzw. der Indizes erhältlich sind) fest,<br />

erläutern den mathematischen Zusammenhang zwischen Zahlungsbetrag und dem Index bzw.<br />

G-32

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