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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Dieser Prospekt stellt einen Basisprospekt (der "Basisprospekt" oder der "Prospekt") über Nicht-<br />

Dividendenwerte gemäß Art. 22 Abs. (6) Ziff. 4 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission<br />

vom 29. April 2004 (die "Verordnung") dar.<br />

<strong>COMMERZBANK</strong> <strong>AKTIENGESELLSCHAFT</strong><br />

Frankfurt am Main · Bundesrepublik Deutschland<br />

€ 5,000,000,000<br />

Basisprospekt<br />

21. September 2009<br />

Programm über kreditereignisabhängige Teilschuldverschreibungen<br />

(Credit Linked Note Programme)<br />

(das "Programm")<br />

Die Genehmigung dieses Basisprospekts gemäß des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") wurde<br />

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") in ihrer Eigenschaft als zuständige<br />

Behörde (die "Zuständige Behörde") in der Bundesrepublik Deutschland beantragt sowie die<br />

Zulassung der unter diesem Programm zu begebenden kreditereignisabhängigen Inhaber-<br />

Teilschuldverschreibungen (die "Teilschuldverschreibungen") zum regulierten Markt der Baden-<br />

Württembergischen Wertpapierbörse. Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen (wie nachstehend<br />

definiert) können auch vorsehen, dass Teilschuldverschreibungen nicht oder an einer anderen Börse<br />

("Alternativbörse") notieren.<br />

Die Teilschuldverschreibungen oder ggf. Wertpapiere, die bei Rückzahlung der<br />

Teilschuldverschreibungen geliefert werden sind und werden in Zukunft nicht unter dem U.S.<br />

Securities Act von 1933 ("Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines<br />

Bundesstaates oder einer sonstigen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert, und der<br />

Handel mit den Teilschuldverschreibungen wurde nicht von der U.S. Commodity Futures Trading<br />

Commission gemäß dem U.S. Commodity Exchange Act genehmigt. Die Teilschuldverschreibungen<br />

unterliegen möglicherweise den Bestimmungen des U.S.-Steuerrechts. Vorbehaltlich bestimmter<br />

Ausnahmen, dürfen Teilschuldverschreibungen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an,<br />

bzw. für Rechnung oder zugunsten von, U.S.-Personen (wie im U.S. Internal Revenue Code von<br />

1986, in seiner jeweiligen Fassung, und darunter geltenden Verordnungen bzw. in Regulation S unter<br />

dem Securities Act definiert) angeboten, verkauft oder geliefert werden. Siehe im Einzelnen auch<br />

Abschnitt "Verkaufsbeschränkungen", nachstehend Seite G-51.

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