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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Ermächtigung<br />

Das Programm wurde ordnungsgemäß durch den Vorstandsbeschluss vom 11. April 2006 genehmigt.<br />

Für die Ausgabe einer Serie von Teilschuldverschreibungen im Rahmen des Programms ist kein<br />

separater Beschluss des Vorstands der Emittentin erforderlich.<br />

Verwendung des Emissionserlöses<br />

Der Nettoemissionserlös aus der Begebung von Teilschuldverschreibungen dient allgemeinen<br />

Finanzierungszwecken.<br />

Informationen nach der Emission<br />

Im Falle von Teilschuldverschreibungen, bei denen die Zahlung von Zins und/oder Kapital von einem<br />

Bezugswert abhängig ist, wird die Emittentin nach der Emission keinerlei Information hinsichtlich des<br />

Bezugswertes übermitteln.<br />

Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen<br />

Die Teilschuldverschreibungen unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes über<br />

Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen ("SchVG"). Die Anleihebedingungen der<br />

Teilschuldverschreibungen, die unter diesem Programm begeben werden sehen keine<br />

Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger gemäß §§ 5 ff. SchVG vor.<br />

Zusätzliche Informationen zur Kreditabhängigkeit<br />

Referenzschuldnerbezogene Kreditabhängigkeit<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass der Eintritt von Abhängigkeitsereignissen in<br />

Bezug auf einen oder mehrere Referenzschuldner Auswirkungen auf Zahlungen auf die<br />

Teilschuldverschreibungen hat. Sehen die jeweiligen Endgültigen Bedingungen nur einen<br />

Referenzschuldner vor, sind die Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen abhängig vom Eintritt<br />

eines Abhängigkeitsereignisses in Bezug auf diesen Referenzschuldner. Sehen die jeweiligen<br />

Endgültigen Bedingungen mehrere Referenzschuldner vor, sind die Teilschuldverschreibungen<br />

abhängig:<br />

• vom Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses oder einer bestimmten Anzahl von<br />

Abhängigkeitsereignissen in Bezug auf die Referenzschuldner, die erst dann berücksichtigt<br />

werden, wenn ein bestimmter Grenzwert erreicht wurde (beispielsweise ein Betrag, ein Credit<br />

Default Swap Spread oder gegebenenfalls ein Kreditereignis in Bezug auf den Nten<br />

Referenzschuldner), oder<br />

• vom Eintritt einer unbestimmten, lediglich auf die Anzahl der Referenzschuldner begrenzten<br />

Anzahl von Kreditereignissen hinsichtlich der Referenzschuldner. Hierbei kann sich jedes<br />

Kreditereignis auf die Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen auswirken.<br />

Kreditabhängigkeit von Zinszahlungen<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Kreditabhängigkeit im Falle verzinslicher<br />

Teilschuldverschreibungen auf die im Rahmen der Teilschuldverschreibungen zu leistenden<br />

Zinszahlungen Anwendung findet. Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass:<br />

• die Teilschuldverschreibungen nicht weiter verzinst werden, oder<br />

G-30

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