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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Allgemeine Informationen<br />

Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, übernimmt die<br />

Verantwortung für in diesem Prospekt enthaltene Angaben. Die Emittentin erklärt hiermit, dass sie die<br />

erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospekt genannten Angaben<br />

ihres Wissens nach richtig sind und keine Umstände verschwiegen wurden, die die Aussage des<br />

Prospekts verändern können.<br />

Angebot und Verkauf<br />

Die Emittentin wird während der Laufzeit dieses Basisprospektes im Rahmen des Programms<br />

fortlaufend Teilschuldverschreibungen begeben. Die Konditionen und der Zeitplan dieser Emissionen<br />

ergeben sich aus den jeweils geltenden Endgültigen Bedingungen. Da die Endgültigen Bedingungen<br />

und die Eigenschaften der Teilschuldverschreibungen sowie die Angebotsbedingungen erst festgelegt<br />

werden können, wenn die Teilschuldverschreibungen begeben werden, sind diese Beschreibung und<br />

die nachfolgend aufgeführten Anleihebedingungen in Zusammenhang mit den jeweiligen Endgültigen<br />

Bedingungen zu lesen.<br />

Im Falle einer Aufstockung von Teilschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Basisprospekts vom<br />

26. Juli 2007 oder des Basisprospekts vom 1. August 2008 (jeweils ein "Ehemaliger Prospekt<br />

(Former Prospectus)") erstmals angeboten oder zum Börsenhandel zugelassen wurden, werden die<br />

Programm-Anleihebedingungen sowie das Muster der Endgültigen Bedingungen gemäß diesem<br />

Prospekt durch die jeweiligen Anleihebedingungen bzw. das Muster der Endgültigen Bedingungen im<br />

Ehemaligen Prospekt ersetzt. Zu diesem Zweck werden die Anleihebedingungen sowie das Muster<br />

der Endgültigen Bedingungen aus dem Ehemaligen Prospekt durch Bezugnahme in diesen Prospekt<br />

einbezogen und sind Teil dieses Prospekts.<br />

Notifizierung<br />

Die Emittentin hat bei der BaFin beantragt, der zuständigen Behörde in Luxemburg (Commission de<br />

Survellance du Secteur Financier - CSSF) eine Bescheinigung über die Billigung des Prospekts zu<br />

übermitteln, aus der hervorgeht, dass der Prospekt gemäß dem WpPG erstellt wurde, das die<br />

Richtlinie 2003/71/EG (die "Prospektrichtlinie") in deutsches Recht umsetzt (die "Notifizierung") und<br />

eine Kopie des Prospekts. Die Emittentin kann bei der BaFin beantragen, zuständigen Behörden<br />

weiterer Aufnahmestaaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eine Notifizierung<br />

zukommen zu lassen sowie eine Kopie des Prospekts zu übermitteln.<br />

Verfügbarkeit von Unterlagen<br />

Dieser Prospekt sowie eventuelle Nachträge hierzu ist bei der Commerzbank Aktiengesellschaft,<br />

Kaiserplatz, D-60261 Frankfurt am Main erhältlich und kann auf der Internetseite der Commerzbank<br />

Aktiengesellschaft (www.commerzbank.de) abgerufen werden.<br />

Während des Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Datum dieses Prospekts können ferner Kopien<br />

der Satzung der Emittentin, der Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank<br />

Aktiengesellschaft für das zum 31. Dezember 2008 beendete Geschäftsjahr, die Geschäftsberichte<br />

des Commerzbank-Konzerns für die zum 31. Dezember 2007 und 2008 beendeten Geschäftsjahre<br />

sowie der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 30. Juni 2009 (prüferisch<br />

durchgesehen) unter vorgenannter Adresse der Emittentin eingesehen werden und sind auf der<br />

Internetseite www.commerzbank.de abrufbar.<br />

G-29

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