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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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dem Indexkorb und legen gegebenenfalls die Ermittlung des Zahlungsbetrages bei<br />

Marktstörungen (insbesondere Störungen in Bezug auf einen Index, die die Fähigkeit der<br />

Marktteilnehmer, an einer Börse mit Werten, auf denen der Index basiert, oder mit Termin-<br />

oder Optionskontrakten auf einen Index zu handeln oder Kurse für diese Werte oder Kontrakte<br />

einzuholen, allgemein beeinträchtigen, oder Störungen in Bezug auf einen Index, die den<br />

Handel mit Werten, auf denen der Index basiert, oder mit Termin- oder Optionskontrakten auf<br />

einen Index allgemein beeinträchtigen) sowie gegebenenfalls Index-Anpassungsgründe fest<br />

(insbesondere Ersetzung eines Index-Sponsors, wesentliche Änderungen der<br />

Berechnungsmethode des Index, Ausbleiben der Berechnung des Index oder dauerhafte<br />

Einstellung des Index). Die Feststellungsstelle stellt nach Maßgabe der Anleihebedingungen<br />

das Eintreten oder Vorliegen einer Marktstörung zu einem relevanten Zeitpunkt fest. Ein Index-<br />

Anpassungsgrund berechtigt die Feststellungsstelle zur Anpassung von in Bezug auf die<br />

Teilschuldverschreibungen fälligen Beträge und/oder anderen für Zahlungen im Rahmen der<br />

Teilschuldverschreibungen maßgeblichen Basiswerten, wie sie dies für geeignet hält. Die<br />

Endgültigen Bedingungen enthalten in diesem Fall zusätzlich eine umfassende Beschreibung<br />

der Bindung des Zahlungsbetrages an den Index bzw. den Indexkorb, die Bestimmung der<br />

Marktstörungen und der Index-Anpassungsgründe, die Anpassungsmöglichkeiten durch die<br />

Feststellungsstelle, Angaben der Informationsquelle(n) insbesondere in Bezug auf die<br />

historische Entwicklung und Volatilität des Index bzw. Indexkorbes sowie gegebenenfalls<br />

besondere Risikohinweise (siehe Abschnitt "Risikofaktoren" unter "Zusätzliche Risikofaktoren<br />

betreffend Teilschuldverschreibungen mit Abhängigkeit von Basiswerten"). Die Endgültigen<br />

Bedingungen können zudem vorsehen, dass der Emittentin ein Recht zur vorzeitigen<br />

Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen im Falle des Eintritts bestimmter zu<br />

spezifizierender Ereignisse in Bezug auf den Index bzw. die Indizes zusteht, sowie den in<br />

einem solchen Fall maßgeblichen vorzeitigen Zahlungsbetrag regeln.<br />

(iv) Währungen oder Währungskörbe<br />

Sehen die Endgültigen Bedingungen vor, dass Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen<br />

von einer Währung oder einem Währungskorb abhängig sind, legen die Endgültigen<br />

Bedingungen die Währung bzw. den Währungskorb mit der jeweiligen Gewichtung der darin<br />

enthaltenen Währungen sowie eine etwaige Veränderlichkeit der Zusammensetzung des<br />

betreffenden Währungskorbes fest, erläutern den mathematischen Zusammenhang zwischen<br />

Zahlungsbetrag und der Währung bzw. den Währungen im Währungskorb und legen die<br />

Ermittlung des Zahlungsbetrages bei Störungen fest (insbesondere Nichtzahlung einer<br />

Verbindlichkeit, Moratorium, Zahlungsstillstand, Verzicht, Zahlungsaufschub,<br />

Nichtanerkennung oder Restrukturierung einer Referenzverbindlichkeit in der bzw. den<br />

jeweiligen Währung(en) oder unter Beteiligung einer für die Aufsicht über die Finanzmärkte der<br />

jeweiligen Währung(en) zuständigen Behörde, Unmöglichkeit der Konvertierung oder<br />

Lieferung der jeweiligen Währung(en), der Umstand, dass die Marktteilnehmer nicht in der<br />

Lage sind, verbindliche Quotierungen für die jeweilige(n) Währung(en) einzuholen, Aufteilung<br />

des Wechselkurses der jeweiligen Währung(en) in zwei- oder mehrfache Wechselkurse,<br />

Verstaatlichung oder sonstige von der Emittentin und der Feststellungsstelle nicht zu<br />

vertretende wesentliche Änderungen mit Auswirkungen auf die jeweilige(n) Währung(en)). Die<br />

Feststellungsstelle stellt nach Maßgabe der Anleihebedingungen das Eintreten oder Vorliegen<br />

einer Störung fest und kann bestimmte Anpassungen an den Anleihebedingungen vornehmen,<br />

um dem Eintritt eines solchen Ereignisses Rechnung zu tragen. Die Endgültigen Bedingungen<br />

enthalten in diesem Fall zusätzlich eine umfassende Beschreibung der Bindung des<br />

Zahlungsbetrages an die Währung bzw. den Währungskorb, die Bestimmung der Störungen,<br />

die Anpassungsmöglichkeiten durch die Feststellungsstelle, Angaben der<br />

Informationsquelle(n) insbesondere in Bezug auf die historische Entwicklung und Volatilität der<br />

Währung(en) sowie gegebenenfalls besondere Risikohinweise (siehe Abschnitt<br />

"Risikofaktoren" unter "Zusätzliche Risikofaktoren betreffend Teilschuldverschreibungen mit<br />

Abhängigkeit von Basiswerten"). Die Endgültigen Bedingungen können zudem vorsehen, dass<br />

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