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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Maßnahmen, schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitarbeitern, rechtswidrige Handlungen und eine<br />

Vielzahl anderer Gründe zu einer negativen Entwicklung des Geschäfts des Konzerns und seiner<br />

Zukunftsaussichten führen. All dies könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />

Die Finanzmarktkrise hat zu einem Abwärtsdruck auf die Aktienkurse und die Kreditwürdigkeit von<br />

Kreditinstituten, oftmals ohne Rücksicht auf ihre Finanzkraft, und anderer Kapitalmarktteilnehmer<br />

geführt. Sollte die derzeitige Marktverzerrung andauern oder sich weiter verschärfen, könnte dies den<br />

Zugang des Konzerns zum Kapitalmarkt und seine Fähigkeit beeinträchtigen, sich zu akzeptablen<br />

Konditionen zu refinanzieren und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen zu erfüllen.<br />

Wenngleich der Finanzmarktstabilisierungsfonds/ Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (der<br />

„SoFFin“) der Bank zwei stille Einlagen in Höhe von je € 8,2 Mrd. gewährt hat und aus der von der<br />

ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage<br />

einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Bank erhielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in<br />

Zukunft weitere Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich werden. Sollte dieser Fall eintreten, könnte der<br />

Konzern gezwungen sein, von ihm gehaltene Vermögenswerte unterhalb ihres Buchwertes zu<br />

veräußern und sein Geschäft einzuschränken. Derartige Maßnahmen könnten die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich beeinträchtigen.<br />

Die Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings bewerten mit Hilfe einer<br />

Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen<br />

Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die<br />

Bonitätseinstufung (= Rating) ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des<br />

Kreditnehmers. Das Rating der Commerzbank ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb<br />

mit anderen Banken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die Ratings ihrer<br />

wesentlichen Tochtergesellschaften. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung<br />

des Ratings der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte zudem nachteilige<br />

Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kunden und für den Vertrieb von Produkten und<br />

Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Eine Herabstufung des Ratings hätte somit<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Kosten des Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung<br />

und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die<br />

von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Daneben könnte der Fall eintreten,<br />

dass der Konzern nach einer Rating-Herabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen<br />

Sicherheitenvereinbarungen für Derivategeschäfte zusätzliche Sicherheiten stellen müsste. Sollte das<br />

Rating der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften aus dem Bereich der vier höchsten<br />

Bewertungsstufen herausfallen, könnten das operative Geschäft der Bank oder der betroffenen<br />

Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich<br />

beeinträchtigt werden. Dies wiederum könnte erhebliche nachteilige Effekte auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />

Die Commerzbank hat auf Grundlage des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands<br />

deutscher Banken e.V. für einige ihrer Beteiligungsgesellschaften (die comdirect bank<br />

Aktiengesellschaft (die „comdirect bank“), die Eurohypo, die European Bank for Fund Services (die<br />

„ebase“)), die Deutsche Schiffsbank AG (die „Deutsche Schiffsbank”) und die Reuschel & Co. KG (die<br />

„Reuschel“)), die Mitglied des Einlagensicherungsfonds sind, eine Freistellungserklärung gegenüber<br />

dem Einlagensicherungsfonds abgegeben. Danach hat sich die Bank verpflichtet, diesen von jeglichen<br />

Verlusten freizustellen, die ihm durch eine Hilfeleistung zugunsten einer der vorgenannten<br />

Gesellschaften entstehen sollte. Ein etwaiges Eingreifen des Einlagensicherungsfonds zur<br />

Unterstützung einer Tochtergesellschaft der Commerzbank könnte sich daher in erheblichem Maße<br />

negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Darüber hinaus<br />

könnten etwaige Rettungsmaßnahmen des Einlagensicherungsfonds zu einem nachhaltigen<br />

Reputationsschaden des Konzerns führen.<br />

G-16

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