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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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zur selben Zeit begeben wird; unter Umständen werden überhaupt keine Zinsen gezahlt. Ist der<br />

Kapitalbetrag von Referenzwerten abhängig, so ist der geschuldete Kapitalbetrag möglicherweise<br />

niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis der betreffenden Teilschuldverschreibung; unter<br />

Umständen wird überhaupt keine Rückzahlung geleistet.<br />

• Die Risiken einer Anlage in Teilschuldverschreibungen umfassen sowohl Risiken hinsichtlich der<br />

zugrunde liegenden Referenzwerte als auch Risiken, die ausschließlich für die<br />

Teilschuldverschreibungen selbst gelten.<br />

• Eine Teilschuldverschreibung, die auf mehr als eine Klasse von Referenzwerten oder auf Formeln<br />

bezogen ist, in die mit mehr als einer Referenzwertklasse verbundene Risiken einfließen, hat<br />

möglicherweise ein höheres Risikoniveau als eine Teilschuldverschreibung, die nur auf eine<br />

Referenzwertklasse bezogen ist.<br />

• Eine wesentliche Marktstörung könnte dazu führen, dass ein Index, auf dem die<br />

Teilschuldverschreibungen basieren, nicht fortgeführt wird.<br />

• Eine Reihe von Faktoren wirken sich auf einen etwaigen Markt für die Teilschuldverschreibungen<br />

aus, und zwar unabhängig von der Bonität der Emittentin und dem Wert des jeweiligen<br />

Referenzwerts. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die Volatilität des jeweiligen<br />

Referenzwerts, die Restlaufzeit der betreffenden Teilschuldverschreibungen, der ausstehende<br />

Betrag der betreffenden Teilschuldverschreibungen und das Marktzinsniveau. Der Wert des<br />

jeweiligen Referenzwerts hängt von einer Reihe zusammenhängender Faktoren ab, über die die<br />

Emittentin keine Kontrolle hat, darunter volkswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche und politische<br />

Ereignisse. Falls die Formel zur Ermittlung von auf diese Teilschuldverschreibungen zahlbaren<br />

Kapitalbeträgen, Aufschlägen und/oder Zinsen darüber hinaus einen Multiplikator oder Hebelfaktor<br />

enthält, wird die Wirkung von Veränderungen beim jeweiligen Referenzwert verstärkt. Die<br />

historische Entwicklung des maßgeblichen Referenzwerts ist nicht aussagekräftig für die künftige<br />

Entwicklung des betreffenden Referenzwerts während der Laufzeit von<br />

Teilschuldverschreibungen. Darüber hinaus können mit dem Eigentum bestimmter<br />

Teilschuldverschreibungen für bestimmte Anleger aufsichts-rechtliche und sonstige Auswirkungen<br />

verbunden sein.<br />

Interessenkonflikte im Hinblick auf Referenzwerte<br />

Die Emittentin, die Feststellungsstelle und ihre verbundenen Unternehmen werden täglich an den<br />

internationalen und deutschen Wertpapier-, Devisen- und Rohstoffmärkten tätig. Sie können daher für<br />

eigene Rechnung oder für Kundenrechnung Geschäfte mit direktem oder indirektem Bezug auf<br />

Bezugswerte abschließen, die mit den Teilschuldverschreibungen verbundene Referenzwerte<br />

darstellen und können in Bezug auf diese Geschäfte auf dieselbe Weise handeln, als wären die<br />

Teilschuldverschreibungen nicht ausgegeben worden. Dies kann zu Interessenkonflikten bei der<br />

Emittentin, der Feststellungsstelle und ihren verbundenen Unternehmen führen.<br />

Die Emittentin, die Feststellungsstelle und ihre verbundenen Unternehmen verfügen am Ausgabetag<br />

der Teilschuldverschreibungen oder danach möglicherweise über Informationen in Bezug auf die<br />

Referenzwerte, die für Anleihegläubiger wesentlich sein können und die möglicherweise nicht<br />

öffentlich zugänglich oder den Anleihegläubigern nicht bekannt sind. Die Emittentin ist nicht<br />

verpflichtet, den Anleihegläubigern ein solches Geschäft oder solche Informationen offen zu legen.<br />

Diese Risikohinweise ersetzen nicht die in jedem Einzelfall unerlässliche Beratung durch die<br />

Hausbank sowie durch Rechts-, Unternehmens- und Steuerberater, um die Folgen einer Anlage<br />

in Teilschuldverschreibungen beurteilen zu können. Eine Anlageentscheidung sollte nicht<br />

allein auf Grund der in diesem Prospekt und in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen<br />

enthaltenen Risikohinweise getroffen werden, da diese Informationen eine auf die Bedürfnisse,<br />

G-14

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