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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass im Falle eines Nachfolgeereignisses (gemäß<br />

der Definition in § 6 der Anleihebedingungen) ein Referenzschuldner Nachfolger (gemäß der Definition<br />

in § 6 der Anleihebedingungen) eines anderen Referenzschuldners wird. Wenn bereits vor dem<br />

maßgeblichen Nachfolgeereignis ein Kreditereignis in Bezug auf diesen Nachfolger eingetreten und<br />

entsprechend bekannt gemacht worden ist, so bleibt dieses frühere Kreditereignis insoweit außer<br />

Betracht, als dass in Bezug auf den Nachfolger der Eintritt und die Feststellung eines (neuen)<br />

Kreditereignisses möglich bleibt, auch wenn die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass in Bezug<br />

auf einen Referenzschuldner nur ein mitgeteiltes Kreditereignis berücksichtigt wird.<br />

Einbeziehung von Entscheidungen des Entscheidungskomitees<br />

ISDA hat Credit Derivatives Determination Commitees (jeweils ein "Entscheidungskomitee")<br />

gebildeten, die mit Händlern und Käufern von kreditereignisabhängigen Finanzinstrumenten besetzt<br />

sind und dem Zweck dienen, bestimmte Entscheidungen und Fragen im Zusammenhang mit Standard<br />

Bedingungen von ISDA und von ISDA durchgeführten Auktionen zu treffen bzw. zu beantworten.<br />

Die Feststellungsstelle kann bei der Anwendung der Endgültigen Bedingungen und der<br />

Anleihebedingungen und der Ausübung ihrer Ermessenspielräume etwaige einschlägige<br />

Entscheidungen des maßgeblichen Entscheidungskomitees berücksichtigen. Potentielle Anleger<br />

sollten sich bewusst sein, dass ihre Anlage in entsprechende Kreditereignisabhängige<br />

Schuldverschreibungen und ein etwaiger Verlust nach einem Kreditereignis von einer Entscheidung<br />

eines solchen Entscheidungskomitee abhängig sein könnte.<br />

Komitee-Entscheidungen können sich insbesondere auf die folgenden Ereignisse und Sachverhalte<br />

beziehen:<br />

• der Eintritt (oder Nichteintritt) eines Kreditereignisses in Bezug auf einen Referenzschuldner<br />

und der Zeitpunkt des Eintritts;<br />

• die Durchführung eines Auktionsverfahrens in Bezug auf diesen Referenzschuldner und die<br />

Parameter sowie der zeitliche Ablauf des Auktionsverfahrens, einschließlich der tatsächlich<br />

Lieferbaren Verbindlichkeiten dieses Referenzschuldners;<br />

• der Eintritt (oder Nichteintritt) eines Rechtsnachfolgeereignisses in Bezug auf einen<br />

Referenzschuldner und der Zeitpunkt des Eintritts sowie die Person des Rechtsnachfolgers;<br />

• der Eintritt einer Potentiellen Nichtzahlung des Referenzschuldners;<br />

• die Ersetzung einer Referenzverbindlichkeit des Referenzschuldners durch eine andere<br />

Verbindlichkeit;<br />

• anderweitige Sachverhalte, die dem Entscheidungskomitee von Marktteilnehmern zur<br />

Entscheidung vorgelegt werden.<br />

Die Entscheidungen eines maßgeblichen Entscheidungskomitees werden auf der Internetseite<br />

http://www.isda.org/credit/ veröffentlicht.<br />

Allgemeine Risiken hinsichtlich des Werts der Teilschuldverschreibungen und damit<br />

zusammenhängende Anlagekosten<br />

Marktumfeld<br />

Der Markt für von deutschen Unternehmen und Banken begebene Anleihen wird von<br />

volkswirtschaftlichen Faktoren und dem Marktumfeld in Deutschland sowie unterschiedlich stark vom<br />

Marktumfeld, Zinssätzen, Devisenkursen und Inflationsraten in anderen europäischen und sonstigen<br />

Industrieländern beeinflusst. Es kann nicht garantiert werden, dass Ereignisse in Deutschland, Europa<br />

oder anderswo nicht zu Marktvolatilität führen oder dass diese Volatilität sich nicht nachteilig auf den<br />

G-10

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