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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Zusammenfassung der Programm-Anleihebedingungen<br />

Form der<br />

Teilschuldverschreibungen:<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden als Inhaber-Teilschuldverschreibungen<br />

ausgegeben. Serien von Teilschuldverschreibungen, auf die die C-Rules (wie im<br />

Abschnitt "Verkaufsbeschränkungen – Vereinigte Staaten von Amerika" näher<br />

beschrieben) Anwendung finden, werden in einer Permanenten Globalurkunde<br />

verbrieft.<br />

Serien von Teilschuldverschreibungen, auf die die D-Rules (wie im Abschnitt<br />

"Verkaufsbeschränkungen – Vereinigte Staaten von Amerika" näher beschrieben)<br />

Anwendung finden, werden zunächst in einer Temporären Globalurkunde<br />

verbrieft. Die Temporäre Globalurkunde wird frühestens 40 Tage nach dem<br />

jeweiligen Ausgabetag gegen eine Permanente Globalurkunde ausgetauscht; der<br />

Austausch erfolgt nur gegen Nachweis, dass der wirtschaftliche Eigentümer keine<br />

US-Person ist.<br />

Kreditabhängigkeit: Die zu begebenden Teilschuldverschreibungen sind abhängig von einem oder<br />

mehreren Referenzschuldnern und daher von dem Eintritt eines oder mehrerer<br />

Kreditereignisse und können darüber hinaus auch von Auslösenden Ereignissen<br />

bezüglich dieser Referenzschuldner abhängig sein. Daher hängen die<br />

Zinszahlungen auf die Teilschuldverschreibungen (im Falle von<br />

Teilschuldverschreibungen mit Kapitalschutz) und die Kapitalrückzahlung davon<br />

ab, ob ein oder mehrere Abhängigkeitsereignisse in Bezug auf ein oder mehrere<br />

Referenzschuldner eintreten.<br />

Referenzschuldner: In den jeweiligen Endgültigen Bedingungen werden ein oder mehrere<br />

Referenzschuldner festgelegt, bei denen es sich um private Unternehmen oder<br />

um hoheitliche juristische Personen (z.B. Staaten) handelt. Die jeweiligen<br />

Endgültigen Bedingungen werden Informationen über die maßgeblichen<br />

Referenzschuldner enthalten. Der Referenzschuldner bzw. das jeweilige Portfolio<br />

von Referenzschuldnern können einer Anpassung aufgrund von<br />

Nachfolgeereignissen unterliegen. Nach Eintritt eines Nachfolgeereignisses in<br />

Bezug auf einen Referenzschuldner wird dieser durch (einen) Nachfolger ersetzt.<br />

Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthalten Bestimmungen über die<br />

Auswahl des Nachfolgers bzw. der Nachfolger.<br />

Kreditereignisse: Die Endgültigen Bedingungen können eines oder mehrere der folgenden<br />

Kreditereignisse vorsehen: Nichtzahlung, Vorzeitige Fälligkeit von<br />

Verbindlichkeiten, Restrukturierung, Insolvenz, Nichtanerkennung/ Moratorium, je<br />

nach Festlegung in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen.<br />

Auslösende Ereignisse: Ein Auslösendes Ereignis tritt ein, wenn während des betreffenden<br />

Beobachtungszeitraums (i) der Briefkurs des auf den bzw. einen der<br />

Referenzschuldner bezogenen Credit Default Swap Spreads eine bestimmte<br />

Höhe überschreitet, (ii) der gewichtete Durchschnitt der auf die einzelnen<br />

Referenzschuldner bezogenen Credit Default Swap Spreads eine bestimmte<br />

Höhe erreicht oder überschreitet, oder (iii) der Marktpreis der<br />

Teilschuldverschreibungen eine bestimmte Höhe unterschreitet, wobei der jeweils<br />

entscheidende Grenzwert in den Endgültigen Bedingungen bezeichnet ist. Der<br />

Briefkurs für einen Credit Default Swap Spread ist der marktübliche Briefkurs, der<br />

für einen Hypothetischen Credit Default Swap mit in den Endgültigen<br />

Bedingungen festgelegter Laufzeit und Nominalbetrag, welcher die<br />

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