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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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werden zunehmend elektronisch abgewickelt. Einige dieser elektronischen Handelsplattformen, über<br />

die diese Geschäfte abgewickelt werden, stehen im Wettbewerb zu den vom Konzern gegenwärtig<br />

verwendeten System, und es ist absehbar, dass das zu erwartende weitere Vordringen elektronischer<br />

Handelsplattformen diesen Wettbewerb in Zukunft weiter verschärfen wird. Darüber hinaus könnte es<br />

aufgrund des Umstands, dass die Kunden des Konzerns zunehmend preisgünstige elektronische<br />

Handelsplattformen nutzen, die ihnen einen direkten Zugang zu den Handelsmärkten bieten, zu einer<br />

Reduktion der vom Konzern erzielten Maklerprovisionen und Margen kommen, was erheblich negative<br />

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte.<br />

Personalrisiken<br />

Der Konzern ist in allen Geschäftsbereichen darauf angewiesen, hoch qualifizierte Mitarbeiter an sich<br />

zu binden und langfristig zu halten. Der Konzern versucht dem Risiko eines Know-how-Verlusts in<br />

Folge des Ausscheidens wichtiger Mitarbeiter durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch<br />

Talent-, Management- und Career-Development-Maßnahmen zu begegnen. Trotz dieser Maßnahmen<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dem Konzern nicht gelingt, auch zukünftig hoch<br />

qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und zu halten. Sollten die Bemühungen des Konzerns,<br />

derartige Mitarbeiter an sich zu binden bzw. sie zu halten, fehlschlagen, könnte dies erheblich<br />

negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.<br />

Regulatorische, rechtliche und Reputationsrisiken<br />

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns wird von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Länder,<br />

in denen er tätig ist, reguliert und beaufsichtigt. In jedem dieser Länder ist für die Commerzbank, ihre<br />

Tochtergesellschaften, mitunter auch ihre Filialen und in manchen Fällen den Konzern in seiner<br />

Gesamtheit eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

erforderlich. Die bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Konzern in den verschiedenen<br />

Jurisdiktionen, in denen er tätig ist, können sich jederzeit ändern, und die Nichteinhaltung<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften kann zur Verhängung von Strafen und zu anderen Nachteilen bis hin<br />

zum Verlust behördlicher Genehmigungen führen.<br />

Aufgrund der Natur ihres Geschäfts sind die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften regelmäßig<br />

Parteien in diversen Gerichts-, Schieds- und regulatorischen Verfahren in Deutschland und einer<br />

Reihe anderer Jurisdiktionen. Derartige Verfahren sind von einer Vielzahl von Unsicherheiten<br />

gekennzeichnet, und ihr Ergebnis kann nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt werden. Deshalb ist<br />

es möglich, dass die aus anhängigen oder drohenden Verfahren resultierenden Verluste die dafür<br />

gebildeten Rückstellungen überschreiten, was sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Konzerns auswirken könnte.<br />

Die vom Konzern im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit gesammelten Daten sind streng<br />

vertraulich und unterliegen dem Datenschutz. Der Konzern hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen,<br />

um die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeiteten und verwalteten Daten vor Missbrauch zu<br />

schützen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Maßnahmen als<br />

unzureichend erweisen und die Vertraulichkeit von Kundendaten durch Mitarbeiter des Konzerns oder<br />

Dritte, die die Sicherheitssysteme des Konzerns überwinden und sich unbefugt Zugang zu diesen<br />

Daten verschaffen, verletzt wird. Dies kann Schadensersatzpflichten des Konzerns auslösen, was zu<br />

Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen könnte. Zudem<br />

sind negative Auswirkungen auf die Reputation des Konzerns möglich.<br />

Der Konzern unterliegt Risiken bezüglich der Prüfung vergangener und zukünftiger<br />

Veranlagungszeiträume sowie sonstiger Vorgänge; Änderungen der Steuergesetzgebung oder der<br />

steuerlichen Rechtsprechung könnten sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.<br />

G-25

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