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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Wichtige Information über diesen Prospekt<br />

Dieser Prospekt ist gemeinsam mit etwaigen Änderungen oder Nachträgen sowie sonstigen<br />

Dokumenten, die per Verweis einbezogen sind und in Bezug auf eine Serie von<br />

Teilschuldverschreibungen (jeweils eine "Serie" oder eine "Serie von Teilschuldverschreibungen")<br />

gemeinsam mit den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen (gemäß der nachstehenden Definition in<br />

"Beschreibung der Teilschuldverschreibungen - Einleitung") zu lesen und auszulegen.<br />

Die Emittentin hat keine Personen befugt, Informationen und Zusicherungen zu geben, die nicht in<br />

diesem Basisprospekt enthalten oder mit den darin enthaltenen oder anderweitig im Zusammenhang<br />

mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Angaben vereinbar<br />

sind. Soweit solche Informationen und Zusicherungen abgegeben werden, darf auf diese nicht als von<br />

der Emittentin genehmigte Informationen oder Darstellungen vertraut werden.<br />

Weder dieser Prospekt noch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen gemachte Angaben sind als Grundlage für eine Bonitäts- oder sonstige<br />

Bewertung zu verwenden und sind nicht als eine Empfehlung der Emittentin an einen Empfänger<br />

dieses Prospekts oder anderer in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen gemachten Angaben zu sehen, die Teilschuldverschreibung zu erwerben.<br />

Anleger müssen ihre Anlageentscheidungen auf eigene Untersuchungen der Ertrags- und Finanzlage<br />

sowie der Bonität der Emittentin stützen. Weder dieser Prospekt noch sonstige Informationen, die in<br />

Zusammenhang mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen übermittelt wurden, bilden<br />

ein Angebot oder eine Aufforderung an eine Person seitens oder im Namen der Emittentin zur<br />

Zeichnung oder zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen.<br />

Aus der Übergabe dieses Prospekts kann zu keiner Zeit die Annahme abgeleitet werden, dass sich<br />

seit der Erstellung dieses Dokuments keine Änderungen hinsichtlich der hierin enthaltenen Angaben<br />

über die Emittentin ergeben haben. Auch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />

Teilschuldverschreibungen übermittelte Angaben können sich nach dem Datum des Dokuments, in<br />

dem sie enthalten sind, geändert haben.<br />

Der Vertrieb dieses Prospektes sowie das Angebot oder der Verkauf der Teilschuldverschreibungen<br />

kann in bestimmten Ländern rechtlich eingeschränkt sein. Sollten Personen in den Besitz dieses<br />

Prospektes oder von Teilschuldverschreibungen gelangen, müssen sie sich selbst über etwa<br />

anwendbare Beschränkungen informieren. Besonders hingewiesen wird auf die in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der<br />

Schweiz geltenden Beschränkungen für den Vertrieb dieses Basisprospektes sowie für Angebot und<br />

den Verkauf der Teilschuldverschreibungen (siehe "Verkaufsbeschränkungen" auf S. G-54).<br />

Die Teilschuldverschreibungen oder ggf. die Wertpapiere, die bei Rückzahlung der<br />

Teilschuldverschreibungen geliefert werden, sind und werden in Zukunft nicht nach den Vorschriften<br />

des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

registriert, und der Handel mit den Teilschuldverschreibungen wurde nicht von der U.S. Commodity<br />

Futures Trading Commission unter dem U.S. Commodity Exchange Act genehmigt. Die<br />

Teilschuldverschreibungen können bestimmten Voraussetzungen des US-Steuerrechts unterliegen.<br />

Abgesehen von bestimmten Ausnahmen dürfen die Teilschuldverschreibung weder innerhalb der<br />

Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. für Rechnung oder zugunsten von, U.S.-Personen<br />

angeboten, verkauft oder geliefert werden (gemäß der Definition im U.S. Internal Revenue Code of<br />

1986 in jeweils gültiger Fassung und in darunter ergangenen Bestimmungen und der Regulation S<br />

unter dem Securities Act).<br />

Die Emittentin gibt keine Gewährleistung dahingehend ab, dass dieser Prospekt zulässigerweise<br />

vertrieben werden kann oder dass die Teilschuldverschreibungen zulässigerweise angeboten werden<br />

können, jeweils in Übereinstimmung mit etwa anwendbaren Registrierungs- oder sonstigen<br />

G-27

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