COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Wichtige Information über diesen Prospekt<br />
Dieser Prospekt ist gemeinsam mit etwaigen Änderungen oder Nachträgen sowie sonstigen<br />
Dokumenten, die per Verweis einbezogen sind und in Bezug auf eine Serie von<br />
Teilschuldverschreibungen (jeweils eine "Serie" oder eine "Serie von Teilschuldverschreibungen")<br />
gemeinsam mit den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen (gemäß der nachstehenden Definition in<br />
"Beschreibung der Teilschuldverschreibungen - Einleitung") zu lesen und auszulegen.<br />
Die Emittentin hat keine Personen befugt, Informationen und Zusicherungen zu geben, die nicht in<br />
diesem Basisprospekt enthalten oder mit den darin enthaltenen oder anderweitig im Zusammenhang<br />
mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Angaben vereinbar<br />
sind. Soweit solche Informationen und Zusicherungen abgegeben werden, darf auf diese nicht als von<br />
der Emittentin genehmigte Informationen oder Darstellungen vertraut werden.<br />
Weder dieser Prospekt noch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen gemachte Angaben sind als Grundlage für eine Bonitäts- oder sonstige<br />
Bewertung zu verwenden und sind nicht als eine Empfehlung der Emittentin an einen Empfänger<br />
dieses Prospekts oder anderer in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen gemachten Angaben zu sehen, die Teilschuldverschreibung zu erwerben.<br />
Anleger müssen ihre Anlageentscheidungen auf eigene Untersuchungen der Ertrags- und Finanzlage<br />
sowie der Bonität der Emittentin stützen. Weder dieser Prospekt noch sonstige Informationen, die in<br />
Zusammenhang mit dem Programm oder den Teilschuldverschreibungen übermittelt wurden, bilden<br />
ein Angebot oder eine Aufforderung an eine Person seitens oder im Namen der Emittentin zur<br />
Zeichnung oder zum Erwerb der Teilschuldverschreibungen.<br />
Aus der Übergabe dieses Prospekts kann zu keiner Zeit die Annahme abgeleitet werden, dass sich<br />
seit der Erstellung dieses Dokuments keine Änderungen hinsichtlich der hierin enthaltenen Angaben<br />
über die Emittentin ergeben haben. Auch sonstige in Zusammenhang mit dem Programm oder den<br />
Teilschuldverschreibungen übermittelte Angaben können sich nach dem Datum des Dokuments, in<br />
dem sie enthalten sind, geändert haben.<br />
Der Vertrieb dieses Prospektes sowie das Angebot oder der Verkauf der Teilschuldverschreibungen<br />
kann in bestimmten Ländern rechtlich eingeschränkt sein. Sollten Personen in den Besitz dieses<br />
Prospektes oder von Teilschuldverschreibungen gelangen, müssen sie sich selbst über etwa<br />
anwendbare Beschränkungen informieren. Besonders hingewiesen wird auf die in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der<br />
Schweiz geltenden Beschränkungen für den Vertrieb dieses Basisprospektes sowie für Angebot und<br />
den Verkauf der Teilschuldverschreibungen (siehe "Verkaufsbeschränkungen" auf S. G-54).<br />
Die Teilschuldverschreibungen oder ggf. die Wertpapiere, die bei Rückzahlung der<br />
Teilschuldverschreibungen geliefert werden, sind und werden in Zukunft nicht nach den Vorschriften<br />
des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika<br />
registriert, und der Handel mit den Teilschuldverschreibungen wurde nicht von der U.S. Commodity<br />
Futures Trading Commission unter dem U.S. Commodity Exchange Act genehmigt. Die<br />
Teilschuldverschreibungen können bestimmten Voraussetzungen des US-Steuerrechts unterliegen.<br />
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen dürfen die Teilschuldverschreibung weder innerhalb der<br />
Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. für Rechnung oder zugunsten von, U.S.-Personen<br />
angeboten, verkauft oder geliefert werden (gemäß der Definition im U.S. Internal Revenue Code of<br />
1986 in jeweils gültiger Fassung und in darunter ergangenen Bestimmungen und der Regulation S<br />
unter dem Securities Act).<br />
Die Emittentin gibt keine Gewährleistung dahingehend ab, dass dieser Prospekt zulässigerweise<br />
vertrieben werden kann oder dass die Teilschuldverschreibungen zulässigerweise angeboten werden<br />
können, jeweils in Übereinstimmung mit etwa anwendbaren Registrierungs- oder sonstigen<br />
G-27