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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Allgemeine Beschreibung des Programms<br />

Emittentin: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

Feststellungsstelle: Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

Zahlstellen: Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, ist Hauptzahlstelle. Die<br />

Emittentin ist berechtigt, andere Banken von internationalem Ansehen als<br />

Hauptzahlstelle bzw. als zusätzliche Zahlstellen zu bestellen.<br />

Aufsichtsrechtliche<br />

Fragen:<br />

Art der Teilschuldverschreibungen<br />

Eine Emission von Teilschuldverschreibungen in einer Währung, für die bestimmte<br />

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen und<br />

Zentralbankvorschriften gelten, erfolgt jeweils nur in einer diesen Gesetzen,<br />

Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen und Zentralbankvorschriften<br />

entsprechenden Form.<br />

Die Teilschuldverschreibungen sind abhängig von einem oder mehreren<br />

Referenzschuldnern und daher von dem Eintritt eines oder mehrerer Kreditereignisse.<br />

Sie können darüber hinaus auch von Auslösenden Ereignissen bezüglich dieser<br />

Referenzschuldner abhängen. Neben dieser Kreditabhängigkeit (Credit Linkage)<br />

können die auf die Teilschuldverschreibungen zahlbaren Beträge zusätzlich von der<br />

Wertentwicklung bestimmter zugrunde liegender Referenzwerte abhängig sein (z.B.<br />

Aktien, Aktienkörbe, Währungen, Währungskörbe, Zinssätze, strukturierte Zinssätze,<br />

Indizes und Indexkörbe). Die Abhängigkeit von Kreditereignissen, Auslösenden<br />

Ereignissen und/oder die Referenzwertabhängigkeit kann auf die Zinszahlung<br />

beschränkt sein ("Teilschuldverschreibungen mit Kapitalschutz") oder zusätzlich auf<br />

Kapitalzahlungen Anwendung finden ("Derivative Teilschuldverschreibungen"). Die<br />

maßgeblichen Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass die Derivativen<br />

Teilschuldverschreibungen entweder bar oder durch Lieferung einer bestimmten Anzahl<br />

von Lieferbaren Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden.<br />

Währungen: Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Beschränkungen und<br />

der Vorschriften der jeweiligen Zentralbanken können Teilschuldverschreibungen in<br />

Euro oder anderen frei übertragbaren Währungen bzw. Währungseinheiten (jeweils<br />

eine "Alternativwährung") begeben werden, wie in den Endgültigen Bedingungen<br />

festgelegt.<br />

Betrag: Bis zu einem jeweils ausstehenden Betrag von € 5,000,000,000 (oder dem Gegenwert<br />

in einer Alternativwährung).<br />

Börsennotierung: Die Zulassung der im Rahmen des Programms zu begebenden<br />

Teilschuldverschreibungen zum regulierten Markt der Baden-Württembergischen<br />

Wertpapierbörse wird beantragt. Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen können auch<br />

vorsehen, die Teilschuldverschreibungen nicht oder an einer anderen Börse<br />

("Alternativbörse") zu notieren.<br />

Verkaufsbeschränkungen:<br />

Für den Verkauf der Teilschuldverschreibungen und die Verbreitung der<br />

Angebotsunterlagen bestehen Beschränkungen – siehe "Selling Restrictions" auf Seite<br />

222<br />

21

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