18.07.2012 Views

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Gewichtungen oder Gewichtungsbeträge in Bezug auf die einzelnen Referenzschuldner vorsehen,<br />

wodurch sich die Auswirkungen von Abhängigkeitsereignissen, abhängig von der Gewichtung des<br />

betreffenden Referenzschuldners innerhalb des Portfolios, verstärken oder abschwächen können.<br />

Ein Referenzschuldner ist ein privates Unternehmen oder eine hoheitliche juristische Person (z.B. ein<br />

souveräner Staat), je nach Festlegung in den Endgültigen Bedingungen.<br />

Ein Kreditereignis tritt ein, wenn während des maßgeblichen Beobachtungszeitraums bestimmte<br />

Umstände mit nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen Referenzschuldner eintreten,<br />

insbesondere Insolvenz, Nichtzahlung einer Verbindlichkeit, Restrukturierung, Vorzeitige Fälligkeit<br />

einer Verbindlichkeit, Nichtanerkennung/Moratorium, je nach Festlegung in den Endgültigen<br />

Bedingungen.<br />

Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen eine Potentielle Nichtzahlung vorsehen. Eine<br />

Potentielle Nichtzahlung ist kein Kreditereignis. Sie liegt vor, wenn der Eintritt einer Nichtzahlung einer<br />

Verbindlichkeit droht, weil eine gegen Ende des Beobachtungszeitraums noch nicht abgelaufene<br />

Nachfrist im Rahmen einer Zahlungsverpflichtung nach den Endgültigen Bedingungen zu<br />

berücksichtigen ist. Tritt in diesem Fall bei Ablauf einer Nachfrist bzw. einer entsprechenden<br />

Verlängerungsfrist unter den Teilschuldverschreibungen schließlich eine Nichtzahlung einer<br />

Verbindlichkeit ein (infolge der Potentiellen Nichtzahlung), so gilt diese Nichtzahlung einer<br />

Verbindlichkeit, obwohl sie erst nach dem Ende des maßgeblichen Beobachtungszeitraums<br />

eingetreten ist, als maßgebliches Kreditereignis, das den Anleihegläubigern angezeigt werden und<br />

somit Auswirkungen auf die Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Endgültigen Bedingungen<br />

haben kann. Sehen die Endgültigen Bedingungen keine Potentielle Nichtzahlung vor, ist das Risiko,<br />

dass eine Nichtzahlung einer Verbindlichkeit eintritt, noch größer, da etwaige Nachfristen im Rahmen<br />

der Zahlungsverpflichtung nicht berücksichtigt werden; beispielsweise würde eine Nichtzahlung einer<br />

Verbindlichkeit sofort eintreten, wenn Zahlungen ab einem bestimmten Schwellenbetrag nicht bei<br />

Fälligkeit geleistet werden.<br />

Ein Auslösendes Ereignis tritt ein, wenn während des maßgeblichen Beobachtungszeitraums (i) der<br />

auf den bzw. einen der Referenzschuldner bezogene Credit Default Swap Spread eine bestimmte<br />

Höhe überschreitet, (ii) der gewichtete Durchschnitt der auf die einzelnen Referenzschuldner<br />

bezogenen Credit Default Swap Spreads eine bestimmte Höhe erreicht oder überschreitet oder<br />

(iii) der Marktpreis der Teilschuldverschreibungen eine bestimmte Höhe unterschreitet, wobei der<br />

jeweils entscheidende Grenzwert in den Endgültigen Bedingungen bezeichnet ist. Der Credit Default<br />

Swap Spread ist der marktübliche Briefkurs, der für einen Hypothetischen Credit Default Swap mit in<br />

den Endgültigen Bedingungen festgelegter Laufzeit und Nominalbetrag, welcher die entsprechende<br />

Kreditabsicherung gewährt, zu zahlen wäre.<br />

Bei Eintritt eines Kreditereignisses und/oder Auslösenden Ereignisses laufen die Zinsen, die<br />

planmäßig bezüglich der laufenden und/oder nachfolgenden Zinsperioden auflaufen würden,<br />

möglicherweise gar nicht mehr oder nur in geringerem Umfang auf. Die Rendite der<br />

Teilschuldverschreibungen kann deshalb unter der marktüblichen Rendite für Anlagen mit<br />

vergleichbarer (Rest-)Laufzeit bis zur Endfälligkeit liegen.<br />

In Bezug auf Derivative Teilschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen, die keinen<br />

Kapitalschutz vorsehen) können Abhängigkeitsereignisse darüber hinaus zur Rückzahlung bei<br />

Endfälligkeit oder vorzeitiger Rückzahlung (i) eines Barausgleichsbetrages, eines Spread<br />

Barausgleichsbetrages bzw. eines Trigger Barausgleichsbetrages (nach Eintritt von Auslösenden<br />

Ereignissen) oder (ii) mittels Lieferung einer bestimmten Anzahl Lieferbarer Verbindlichkeiten des<br />

betroffenen Referenzschuldners entsprechend den Bestimmungen der Endgültigen Bedingungen<br />

führen. Folglich ist es bei Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses möglich, dass Anleger nur einen Teil<br />

des investierten Kapitals einer Derivativen Teilschuldverschreibung erhalten oder einen Totalverlust<br />

des investierten Kapitals und Zinsverlust erleiden. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Ausmaß,<br />

in dem das Kreditereignis die Derivativen Teilschuldverschreibungen betrifftbegrenzt ist.<br />

G-4

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!