COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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Gewichtungen oder Gewichtungsbeträge in Bezug auf die einzelnen Referenzschuldner vorsehen,<br />
wodurch sich die Auswirkungen von Abhängigkeitsereignissen, abhängig von der Gewichtung des<br />
betreffenden Referenzschuldners innerhalb des Portfolios, verstärken oder abschwächen können.<br />
Ein Referenzschuldner ist ein privates Unternehmen oder eine hoheitliche juristische Person (z.B. ein<br />
souveräner Staat), je nach Festlegung in den Endgültigen Bedingungen.<br />
Ein Kreditereignis tritt ein, wenn während des maßgeblichen Beobachtungszeitraums bestimmte<br />
Umstände mit nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen Referenzschuldner eintreten,<br />
insbesondere Insolvenz, Nichtzahlung einer Verbindlichkeit, Restrukturierung, Vorzeitige Fälligkeit<br />
einer Verbindlichkeit, Nichtanerkennung/Moratorium, je nach Festlegung in den Endgültigen<br />
Bedingungen.<br />
Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen eine Potentielle Nichtzahlung vorsehen. Eine<br />
Potentielle Nichtzahlung ist kein Kreditereignis. Sie liegt vor, wenn der Eintritt einer Nichtzahlung einer<br />
Verbindlichkeit droht, weil eine gegen Ende des Beobachtungszeitraums noch nicht abgelaufene<br />
Nachfrist im Rahmen einer Zahlungsverpflichtung nach den Endgültigen Bedingungen zu<br />
berücksichtigen ist. Tritt in diesem Fall bei Ablauf einer Nachfrist bzw. einer entsprechenden<br />
Verlängerungsfrist unter den Teilschuldverschreibungen schließlich eine Nichtzahlung einer<br />
Verbindlichkeit ein (infolge der Potentiellen Nichtzahlung), so gilt diese Nichtzahlung einer<br />
Verbindlichkeit, obwohl sie erst nach dem Ende des maßgeblichen Beobachtungszeitraums<br />
eingetreten ist, als maßgebliches Kreditereignis, das den Anleihegläubigern angezeigt werden und<br />
somit Auswirkungen auf die Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Endgültigen Bedingungen<br />
haben kann. Sehen die Endgültigen Bedingungen keine Potentielle Nichtzahlung vor, ist das Risiko,<br />
dass eine Nichtzahlung einer Verbindlichkeit eintritt, noch größer, da etwaige Nachfristen im Rahmen<br />
der Zahlungsverpflichtung nicht berücksichtigt werden; beispielsweise würde eine Nichtzahlung einer<br />
Verbindlichkeit sofort eintreten, wenn Zahlungen ab einem bestimmten Schwellenbetrag nicht bei<br />
Fälligkeit geleistet werden.<br />
Ein Auslösendes Ereignis tritt ein, wenn während des maßgeblichen Beobachtungszeitraums (i) der<br />
auf den bzw. einen der Referenzschuldner bezogene Credit Default Swap Spread eine bestimmte<br />
Höhe überschreitet, (ii) der gewichtete Durchschnitt der auf die einzelnen Referenzschuldner<br />
bezogenen Credit Default Swap Spreads eine bestimmte Höhe erreicht oder überschreitet oder<br />
(iii) der Marktpreis der Teilschuldverschreibungen eine bestimmte Höhe unterschreitet, wobei der<br />
jeweils entscheidende Grenzwert in den Endgültigen Bedingungen bezeichnet ist. Der Credit Default<br />
Swap Spread ist der marktübliche Briefkurs, der für einen Hypothetischen Credit Default Swap mit in<br />
den Endgültigen Bedingungen festgelegter Laufzeit und Nominalbetrag, welcher die entsprechende<br />
Kreditabsicherung gewährt, zu zahlen wäre.<br />
Bei Eintritt eines Kreditereignisses und/oder Auslösenden Ereignisses laufen die Zinsen, die<br />
planmäßig bezüglich der laufenden und/oder nachfolgenden Zinsperioden auflaufen würden,<br />
möglicherweise gar nicht mehr oder nur in geringerem Umfang auf. Die Rendite der<br />
Teilschuldverschreibungen kann deshalb unter der marktüblichen Rendite für Anlagen mit<br />
vergleichbarer (Rest-)Laufzeit bis zur Endfälligkeit liegen.<br />
In Bezug auf Derivative Teilschuldverschreibungen (Teilschuldverschreibungen, die keinen<br />
Kapitalschutz vorsehen) können Abhängigkeitsereignisse darüber hinaus zur Rückzahlung bei<br />
Endfälligkeit oder vorzeitiger Rückzahlung (i) eines Barausgleichsbetrages, eines Spread<br />
Barausgleichsbetrages bzw. eines Trigger Barausgleichsbetrages (nach Eintritt von Auslösenden<br />
Ereignissen) oder (ii) mittels Lieferung einer bestimmten Anzahl Lieferbarer Verbindlichkeiten des<br />
betroffenen Referenzschuldners entsprechend den Bestimmungen der Endgültigen Bedingungen<br />
führen. Folglich ist es bei Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses möglich, dass Anleger nur einen Teil<br />
des investierten Kapitals einer Derivativen Teilschuldverschreibung erhalten oder einen Totalverlust<br />
des investierten Kapitals und Zinsverlust erleiden. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Ausmaß,<br />
in dem das Kreditereignis die Derivativen Teilschuldverschreibungen betrifftbegrenzt ist.<br />
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