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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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Volatilitätsrisiko aufgrund der Kreditabhängigkeit<br />

Sollte sich während der Laufzeit einer Teilschuldverschreibung die Bonität zumindest eines<br />

Referenzschuldners deutlich verschlechtern, ohne dass dies unmittelbar zum Eintritt eines<br />

Abhängigkeitseignisses führt, so kann dies auch in Abhängigkeit von den Korrelationen der<br />

Vermögenswerte der Referenzschuldner untereinander bei mehreren Referenzschuldnern erheblichen<br />

negativen Einfluss auf die Kursentwicklung der Teilschuldverschreibungen haben (siehe nachfolgend<br />

"Korrelationsrisiken").<br />

Der Kurs der Teilschuldverschreibungen ist zudem abhängig von der Entwicklung der Marktpreise von<br />

anderen Kreditderivaten (Credit Default Swaps) in Bezug auf den bzw. die Referenzschuldner.<br />

Diese Preise der Credit Default Swaps unterliegen ihrerseits der Volatilität. Veränderungen des<br />

Marktpreises der betreffenden Credit Default Swaps können sich dabei von der Änderung des Kurses<br />

der Teilschuldverschreibungen nach einer Bonitätsverschlechterung eines Referenzschuldners<br />

unterscheiden. Eine Bonitätsverschlechterung eines Referenzschuldners kann zu einem<br />

Kursrückgang der Teilschuldverschreibungen führen.<br />

Die Veränderung des Marktpreises der Credit Default Swaps ist zudem nicht nur von der<br />

Bonitätserwartung bezüglich des Referenzschuldners bzw. der betreffenden Referenzschuldner<br />

abhängig, sondern beispielsweise auch von der Markterwartung in Bezug auf die allgemeine<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit von Schuldnern. Dies kann zur Folge haben, dass der Kurs der<br />

Teilschuldverschreibungen aufgrund von Preisveränderungen im gesamten Kreditderivatemarkt<br />

negativ beeinflusst wird, auch wenn hinsichtlich des Referenzschuldners bzw. der Referenzschuldner,<br />

auf die sich die Teilschuldverschreibungen beziehen, keinerlei Änderung der Bonitätserwartung<br />

eingetreten ist. Der Kurs von Derivativen Teilschuldverschreibungen am Markt ist grundsätzlich einem<br />

höheren Risikoniveau ausgesetzt als der Kurs anderer Teilschuldverschreibungen.<br />

Korrelationsrisiken<br />

Die Korrelation zwischen Referenzschuldnern kann die Kursentwicklung der von mehr als einem<br />

Referenzschuldner abhängigen Teilschuldverschreibungen beeinflussen.<br />

Der im Folgenden benutzte Begriff der "Korrelation" bezieht sich jeweils auf die Korrelation zwischen<br />

mindestens zwei Referenzschuldnern und wird als Prozentsatz ausgedrückt, wobei 100 % eine<br />

absolut positive und -100% eine absolut negative Korrelation bedeutet.<br />

Eine positive Korrelation weist darauf hin, dass sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines<br />

Abhängigkeitsereignisses bei zwei Referenzschuldnern (Eintrittswahrscheinlichkeit) tendenziell in<br />

dieselbe Richtung bewegt, wohingegen eine negative Korrelation darauf hinweist, dass die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeiten entgegengerichtet sind. Bei einer unabhängigen Bewegung der<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit beträgt der Korrelationskoeffizient 0.<br />

Die Korrelation kann sich im Laufe der Zeit ändern. Abhängig von der Struktur der<br />

Teilschuldverschreibungen kann eine Änderung der Korrelation positive oder negative Auswirkungen<br />

auf den Marktwert der Teilschuldverschreibungen haben.<br />

Interessenkonflikte hinsichtlich der Referenzschuldner<br />

Die Emittentin, die Feststellungsstelle und ihre verbundenen Unternehmen sind berechtigt,<br />

Teilschuldverschreibungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter zu kaufen und zu<br />

verkaufen, weitere Teilschuldverschreibungen zu begeben und Geschäfte (einschließlich<br />

Absicherungsgeschäfte) betreffend die Referenzschuldner oder die Referenzverbindlichkeiten der<br />

Referenzschuldner abzuschließen. Die Emittentin, die Feststellungsstelle und ihre verbundenen<br />

Unternehmen sind darüber hinaus berechtigt, in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen eine andere<br />

G-8

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