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ACTA APOSTOLICAE SEDIS - Libr@rsi

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498 Acta Apostolicae Sedis - Commentarium OfficialeALLOCUTIONESDocentibus atque alumnis ex Instituto Iurisin Universitate Studiorum Vindobonensi. *Icanonici et Historiae iurisWir heissen Sie willkommen, geehrte Herren, die Sie der Weg ausWien nach Rom und zu Uns geführt hat.Sie widmen sich dem Studium und der Erforschung des kanonischenRechts und der Rechtsgeschichte. Beide Gebiete, das erste von Natur undnotwendig, aber auch das zweite bringen Sie in Berührung mit demRechtsleben der katholischen Kirche.Das Kirchenrecht ist nicht Selbstzweck. Es ist immer Mittel zu einemüber ihm liegenden Ziel. Wie alles in der Kirche, steht es im Dienst der« salus animarum », und damit der Seelsorge. Es soll mithelfen, derWahrheit und Gnade Jesu Christi die Wege in die Herzen der Menschenzu öffnen und zu ebnen.Es ist aber deshalb nicht etwas zum inneren Gefüge, zum Wesen derKirche nur von aussen Hinzutretendes und nur Menschen werk. Gewisssind viele Canones nur Schutznormen, so etwa um den Glaubensbesitzvor Zersetzung, die Würde der Gnade und der Sakramente vor Entweihungzu hüten. Aber daneben gibt es Rechtsnormen, die in das kirchlicheGefüge selbst eingebaut sind, und zwar ihrer Substanz nach unmittelbarvom göttlichen Stifter der Kirche : Formen der Gliederung des mystischenLeibes Christi, wie im kirchlichen Verfassungsrecht, in den Bestimmungenüber die Gewalt des Papstes und der Bischöfe. Christushat seine Kirche gestiftet nicht als ungeformte Geistesbewegung, sondernals festgefügte Gemeinschaft.Gewiss darf das Kirchenrecht die seelischen und übernatürlichenWerte, in deren Dienst es steht, nicht überwuchern. Man hat ihm wohlden Vorwurf gemacht, dass es das tue, und von « Verrechtlichung » derKirche gesprochen. Aber einmal wird der Vorwurf zu oft erhoben gegenUnbeugsamkeit, mit der die Kirche an der Unauflöslichkeit der gültiggeschlossenen und vollzogenen christlichen Ehe festhält. Und doch handeltsie gerade in diesem Falle nicht aus juristicher Gefühllosigkeit undHärte, als ob sie die Tragik, die jenen Fällen oft innewohnt, nicht* Habita die 3 Iunii mensis a. 1956.

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