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Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg

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stigungs- und Schlafuntersuchungen unter Lärm in der normalen Wohnumwelt der Anteil der<br />

besonders Empfindlichen gegenüber Lärm deutlich erhöht. Auch darum ist auf die Einbeziehung<br />

des Schutzbedürfnisses der genannten Personengruppen zu schließen. Im lärmmedizinischen<br />

Gutachten wird bei der Bewertung der Lärmbelastung in der Nacht Maximalpegelhäufigkeiten<br />

der Vorzug gegeben. Der Dauerschallpegel wird jedoch zusätzlich in die Beurteilung<br />

einbezogen. Es wird dabei ein präventiver Richtwert von Leq 3 = 36 dB(A) tags bzw.<br />

Leq 3 = 32 dB(A) nachts für Altenheime sowie Leq 3 = 30 dB(A) nachts für Krankenhäuser<br />

innen am Ohr des Schläfers empfohlen; dieser Wert liegt unter dem Wert, den Einwender<br />

genannt haben.<br />

14.4.1.5<br />

Anwohner des <strong>Flughafen</strong>s fordern ein Nachtflugverbot, da gesundheitliche Schäden, insbesondere<br />

nachts, schon bei 50 dB(A) nachgewiesen seien. Ebenfalls wird ein Nachtschutzkriterium<br />

von 5 x 80 dB(A) gefordert, um eine Aufweckwahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde lehnt die Forderungen der Einwender mit Hinweis auf die Aussagen<br />

im lärmmedizinischen Gutachten ab. In dem Gutachten wurde ausführlich auf Störungen<br />

des Schlafs durch Lärm und seine Folgen eingegangen und Begrenzungswerte abgeleitet.<br />

Festzustellen ist zunächst, dass für die Nacht die Innenraumpegel relevant sind und<br />

hierbei von der Lärmwirkungsforschung als Kriterium Maximalpegelhäufigkeitskombinationen<br />

empfohlen werden. Zusätzlich werden auch Dauerschallpegel herangezogen. Vom lärmmedizinischen<br />

Gutachter werden Maximalpegelhäufigkeiten als präventiver Richtwert von 13 x<br />

53 dB(A) und in diesen Konturen eine Leq von 35 dB(A) verwendet.<br />

Anstatt der geforderten Ansetzung eines Nachtschutzkriteriums von 5 x 80 dB(A) wird in dem<br />

lärmmedizinischen Gutachten ein Kriterium von 6 x 60 dB(A) als kritischer Toleranzwert für<br />

den Innenraum angesetzt. Dies soll vor allem zusätzliches lärmbedingtes Aufwachen oder<br />

auch erinnerbares Aufwachen verhindern. Das Kriterium steht dabei in der Kombination von<br />

Häufigkeit und Maximalpegel.<br />

Das Gutachten kommt aber auch zu dem zutreffenden Ergebnis, dass vorliegend wegen der<br />

äußerst geringen Zahl von gegenwärtig und zukünftig stattfindenden nächtlichen Flugbewegungen<br />

(durchschnittlich maximal eine Flugbewegung pro Nacht) einem äquivalenten Dauerschallpegel<br />

keinerlei Aussagekraft zukommt.<br />

14.4.1.6<br />

Von verschiedenen Einwendern wird die Gesamtlärmuntersuchung für fehlerhaft gehalten,<br />

da sie den Fluglärm zu gering bewerte und zu Unrecht von einer Überlagerung durch schon<br />

vorhandene Lärmquellen ausgehe. Die Einwender halten dieses für fehlerhaft, weil sich die<br />

vorhandenen Lärmquellen in ihrer Lärmcharakteristik deutlich von denen des Fluglärms unterscheiden.<br />

Nach ihrer Auffassung gehe der Fluglärm mit seinen Lärmspitzen nicht im Straßenlärm<br />

unter, sondern verstärke den vorhandenen Dauerlärm in unerträglicher Weise.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die Überlagerung von Fluglärm und Bodenlärm gesehen.<br />

Es werden damit alle Lärmwirkungen, die der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> direkt<br />

oder indirekt verursacht, am Tag und in der Nacht erfasst und nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

sicher beurteilt. Der so betrachtete Lärm des <strong>Flughafen</strong>s trifft auf eine Vorbelastung<br />

durch den bisher zulässigen Flugbetrieb und den umliegenden Straßenlärm, insbesondere<br />

der Bundesautobahn A 2.<br />

Die Beurteilung der Lärmsituation beim Zusammenwirken verschiedener Schallquellen erfolgte<br />

durch den lärmmedizinischen Gutachter. Es wird bezüglich der Gesamtlärmbelastung<br />

ausdrücklich auf die bestehenden Probleme, insbesondere auf fehlende Verfahren zur Überlagerung<br />

verschiedener Lärmquellen hingewiesen. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung bei<br />

gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen ist bislang aus medizinischer und phy-

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