Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
Planfeststellungsbeschluss - Flughafen Braunschweig-Wolfsburg
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stigungs- und Schlafuntersuchungen unter Lärm in der normalen Wohnumwelt der Anteil der<br />
besonders Empfindlichen gegenüber Lärm deutlich erhöht. Auch darum ist auf die Einbeziehung<br />
des Schutzbedürfnisses der genannten Personengruppen zu schließen. Im lärmmedizinischen<br />
Gutachten wird bei der Bewertung der Lärmbelastung in der Nacht Maximalpegelhäufigkeiten<br />
der Vorzug gegeben. Der Dauerschallpegel wird jedoch zusätzlich in die Beurteilung<br />
einbezogen. Es wird dabei ein präventiver Richtwert von Leq 3 = 36 dB(A) tags bzw.<br />
Leq 3 = 32 dB(A) nachts für Altenheime sowie Leq 3 = 30 dB(A) nachts für Krankenhäuser<br />
innen am Ohr des Schläfers empfohlen; dieser Wert liegt unter dem Wert, den Einwender<br />
genannt haben.<br />
14.4.1.5<br />
Anwohner des <strong>Flughafen</strong>s fordern ein Nachtflugverbot, da gesundheitliche Schäden, insbesondere<br />
nachts, schon bei 50 dB(A) nachgewiesen seien. Ebenfalls wird ein Nachtschutzkriterium<br />
von 5 x 80 dB(A) gefordert, um eine Aufweckwahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde lehnt die Forderungen der Einwender mit Hinweis auf die Aussagen<br />
im lärmmedizinischen Gutachten ab. In dem Gutachten wurde ausführlich auf Störungen<br />
des Schlafs durch Lärm und seine Folgen eingegangen und Begrenzungswerte abgeleitet.<br />
Festzustellen ist zunächst, dass für die Nacht die Innenraumpegel relevant sind und<br />
hierbei von der Lärmwirkungsforschung als Kriterium Maximalpegelhäufigkeitskombinationen<br />
empfohlen werden. Zusätzlich werden auch Dauerschallpegel herangezogen. Vom lärmmedizinischen<br />
Gutachter werden Maximalpegelhäufigkeiten als präventiver Richtwert von 13 x<br />
53 dB(A) und in diesen Konturen eine Leq von 35 dB(A) verwendet.<br />
Anstatt der geforderten Ansetzung eines Nachtschutzkriteriums von 5 x 80 dB(A) wird in dem<br />
lärmmedizinischen Gutachten ein Kriterium von 6 x 60 dB(A) als kritischer Toleranzwert für<br />
den Innenraum angesetzt. Dies soll vor allem zusätzliches lärmbedingtes Aufwachen oder<br />
auch erinnerbares Aufwachen verhindern. Das Kriterium steht dabei in der Kombination von<br />
Häufigkeit und Maximalpegel.<br />
Das Gutachten kommt aber auch zu dem zutreffenden Ergebnis, dass vorliegend wegen der<br />
äußerst geringen Zahl von gegenwärtig und zukünftig stattfindenden nächtlichen Flugbewegungen<br />
(durchschnittlich maximal eine Flugbewegung pro Nacht) einem äquivalenten Dauerschallpegel<br />
keinerlei Aussagekraft zukommt.<br />
14.4.1.6<br />
Von verschiedenen Einwendern wird die Gesamtlärmuntersuchung für fehlerhaft gehalten,<br />
da sie den Fluglärm zu gering bewerte und zu Unrecht von einer Überlagerung durch schon<br />
vorhandene Lärmquellen ausgehe. Die Einwender halten dieses für fehlerhaft, weil sich die<br />
vorhandenen Lärmquellen in ihrer Lärmcharakteristik deutlich von denen des Fluglärms unterscheiden.<br />
Nach ihrer Auffassung gehe der Fluglärm mit seinen Lärmspitzen nicht im Straßenlärm<br />
unter, sondern verstärke den vorhandenen Dauerlärm in unerträglicher Weise.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat die Überlagerung von Fluglärm und Bodenlärm gesehen.<br />
Es werden damit alle Lärmwirkungen, die der <strong>Flughafen</strong> <strong>Braunschweig</strong> – <strong>Wolfsburg</strong> direkt<br />
oder indirekt verursacht, am Tag und in der Nacht erfasst und nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
sicher beurteilt. Der so betrachtete Lärm des <strong>Flughafen</strong>s trifft auf eine Vorbelastung<br />
durch den bisher zulässigen Flugbetrieb und den umliegenden Straßenlärm, insbesondere<br />
der Bundesautobahn A 2.<br />
Die Beurteilung der Lärmsituation beim Zusammenwirken verschiedener Schallquellen erfolgte<br />
durch den lärmmedizinischen Gutachter. Es wird bezüglich der Gesamtlärmbelastung<br />
ausdrücklich auf die bestehenden Probleme, insbesondere auf fehlende Verfahren zur Überlagerung<br />
verschiedener Lärmquellen hingewiesen. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung bei<br />
gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen ist bislang aus medizinischer und phy-